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Informationen Thailand

» Reisepass & Visum Thailand

Reisepaß/Visum

Einreisebeschränkungen

(a) Die thailändischen Behörden behalten sich vor, Reisenden mit ungepflegtem Äußeren und Staatsangehörigen von Afghanistan die Einreise zu verweigern. (b) Von palästinensischen Behörden ausgestellte Reisepässe werden von Thailand nicht anerkannt. (c) Personen mit einem positiven HIV-Test und Personen, die verdächtigt werden, Aids zu haben, wird die Einreise verweigert.

Reisepass/Visum

Ja Nein Ja Ja Nein Ja Ja Nein Ja Ja 1, 2 Ja
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 6 Monate über die Ausreise hinaus gültig sein. Besteht keine Visumpflicht sollte der Reisepass bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Ausgenommen sind Staatsbürger von Singapur, die mit gültigem Identitätsausweis einreisen können, sofern dieser in Singapur bzw. Hongkong ausgestellt ist und ein gültiges Visum enthält.

Einreise mit Kindern



Deutsche: Der deutsche Kinderausweis wird in Thailand nicht anerkannt. Bei der Einreise sollten Kinder über einen eigenen Reisepass verfügen, denn auch der Eintrag des Kindes im elterlichen Reisepass kann bei der Einreise zu Problemen führen. Im letzteren Fall ist darauf zu achten, dass auch das Kind ggf. im Visum eingetragen wird.

Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Allein reisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder, wenn ein bestätigtes Rückflugticket vorgewiesen werden kann:

(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz für Aufenthalte von max. 30 Tagen), ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern);

(b) Übrige Länder (Aufenthalte von max. 30 Tagen): Australien, Bahrain, Brunei, Hongkong (VR China), Indonesien, Island, Israel, Japan, Kanada, Katar, Kuwait, Laos, Macau (VR China), Malaysia, Neuseeland, Norwegen, Oman, Philippinen, Singapur, Südafrika, Türkei, USA, Vereinigte Arabische Emirate und Vietnam.

(c) Übrige Länder (Aufenthalte von max. 90 Tagen): Brasilien, Chile, Korea (Süd) und Peru.

Transit

Transitreisende, die innerhalb von 12 Stunden weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Visum bei der Einreise

Staatsangehörige folgender Länder, die im Besitz eines gültigen Reisepasses sowie bestätigter Weiter- bzw. Rückreisetickets sind, können bei der Einreise über die Flughäfen Bangkok, Chiang Mai, Chiang Rai, Sukhothai International, Surat Thani, Phuket, Hat Yai, Samui International und Utapao ein Touristenvisum für max. 15 Tage erhalten (Visagebühren in Höhe von ca. 1000 BHT, 2 Passfotos und der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Dauer des Aufenthaltes sind hierfür erforderlich):

(a) EU-Länder: [2] Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

(b) Übrige Länder: Bhutan, China (VR), Indien, Kasachstan, Liechtenstein, Malediven, Mauritius, Russische Föderation, Saudi-Arabien, Taiwan und Ukraine.

Anmerkung

Generell wird allen visumpflichtigen Staatsbürgern empfohlen, ein Visum vor der Einreise zu beantragen. Reisende, die einen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen planen, müssen vor ihrer Ankunft ein Visum beantragen.

Visaarten

U.a. Touristen-, Transit- und Non-Immigrant Visa (für Geschäftsreisen).

Gültigkeitsdauer

90 Tage ab Ausstellungsdatum.

Visagebühren

Deutschland

Die Visagebühren sind für alle Reisenden, die ein Visum benötigen, gleich.

Touristenvisum: 30 € (bis zu 60 Tage Aufenthalt; einmalige Einreise), 60 € (bis zu 60 Tage Aufenthalt; zweimalige Einreise).

Transitvisum: 20 € (einmalig), 40 € (zweimalig).

Non-Immigrant Visum: 50 € (bis zu 90 Tage Aufenthalt; einmalige Einreise). 120 € (mehrmalige Einreise).

Anmerkung: Staatsangehörige einiger Länder erhalten Visa kostenlos. Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).



Österreich

Die Visagebühren sind für alle Reisenden, die ein Visum benötigen, gleich.

Touristenvisum: 30 € (bis zu 60 Tage Aufenthalt; einmalige Einreise).

Transitvisum: 20 € (bis zu 30 Tage Aufenthalt; einmalige Einreise).

Non-Immigrant Visum: 50 € (bis zu 90 Tage Aufenthalt; einmalige Einreise). 120 € (mehrmalige Einreise).

Anmerkung: Staatsangehörige einiger Länder erhalten Visa kostenlos. Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).





Schweiz

Die Visagebühren sind für alle Reisenden, die ein Visum benötigen, gleich.

Touristenvisum: 45 CHF (bis zu 60 Tage Aufenthalt; einmalige Einreise).

Transitvisum: 30 CHF

Visum für die mehrmalige Einreise: 185 CHF (1 Jahr gültig)

Non-Immigrant Visum: 80 CHF (bis zu 90 Tage Aufenthalt; einmalige Einreise).

Anmerkung: Staatsangehörige einiger Länder erhalten Visa kostenlos. Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

Antragstellung

Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Unterlagen

(a) Reisepass, der bei der geplanten Einreise noch mind. 6 Monate gültig ist (auch für Kinder, der Kinderausweis wird nicht anerkannt). (b) Antragsformular (einige Nationalitäten benötigen 4 Antragsformulare). (c) 1 Passfoto (einige Nationalitäten benötigen 4 Passfotos) (bei den Vertretungen in Deutschland und Österreich; 2 Passfotos (bei den Vertretungen in der Schweiz). (d) Visagebühr (nur in bar oder per Banküberweisung). (e) Bestätigtes Weiterreise- bzw. Rückflugticket. (f) Hotelbuchung oder Einladungsschreiben. (g) Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Dauer des Aufenthaltes. (h) ggf. gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.

(j) Geschäftsvisum/Non-Immigrant Visa: Schreiben der eigenen sowie der thailändischen Firma mit Angabe von Reisezweck und Bestätigung, dass die Firma für alle anfallenden Kosten aufkommen wird.

Bei postalischer Antragstellung sollte ein frankierter Rückumschlag (Einschreiben) und der Zahlungsbeleg (Banküberweisung) über die Visumgebühren beigefügt werden.

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Bearbeitungszeit

Vertretungen in Deutschland und Österreich: 2-5 Tage bei persönlicher Beantragung; Ca. 2-3 Wochen bei postalischer Beantragung. Vertretungen in der Schweiz: 1-3 Werktage bei persönlicher Beantragung; Ca. 1 Woche bei postalischer Beantragung.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen während ihres Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.

Aufenthaltsverlängerung

Visumfreie Aufenthaltsberechtigungen können nicht verlängert werden. Touristen- und Non-Immigrant Visa werden um ca. 30 Tage verlängert. Anträge werden beim Immigration Office bzw. an den Grenzübergängen gestellt.

Einreise mit Haustieren



Für Haustiere wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für Hunde und Katzen wird zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat verlangt.

Vor der Verbringung oder dem Transit durch Thailand müssen der Quarantänestation am Flughafen Bangkok (als Handgepäck Tel/Fax: (+66) 25 35 14 25 oder als Frachtgut Tel/Fax: (+66) 25 35 15 46) folgende Angaben gemacht werden: Flugstrecke, Ankunftszeit, Angaben zu den Tieren (z.B. Rasse, Geschlecht, Anzahl).

Der Export von Tieren ist nur mit einer Exportgenehmigung und einem amtlichen Gesundheitszeugnis erlaubt, das beim Amtstierarzt am Flughafen Bangkok erhältlich ist.

Anmerkung: Die Einfuhr von Pitbull Terriern und amerikanischen Staffordshire Terriern ist verboten.

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