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Informationen Singapur

» Reisepass & Visum Singapur

Reisepaß/Visum

Einreisebeschränkungen

(a) Reisepässe, die von den palästinensischen Behörden ausgestellt wurden, werden nicht anerkannt. (b) Ausländer, die HIV-positiv sind oder AIDS haben, werden ausgewiesen.

Reisepass/Visum

Ja Nein/1 Ja Ja Nein/1 Ja Ja Nein/1 Ja Ja Nein/1 Ja
Anmerkung

(a) Schwangere Frauen (ab 6. Monat) müssen vor der Abreise ein ärztliches Attest und einen so genannten Social Visit Pass beantragen. Einzelheiten von der konsularischen Vertretungen (s. Adressen). (b) Einfuhrverbot für Narkotika. Auf Drogenbesitz kann die Todesstrafe verhängt werden. (c) Alle einreisenden Personen müssen über ausreichende finanzielle Mittel während ihres Aufenthaltes verfügen. (d) Männern mit langen Haaren wird empfohlen, bei der Einreise die Haare zurückzubinden.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Anmerkung: Für die Weiterreise in umliegende Länder, wie z.B. Indonesien, muss der Reisepass noch mindestens 6 Monate gültig sein!

Einreise mit Kindern



Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung in den elterlichen Reisepass bis zum vollendeten 15. Lebensjahr nur bei Begleitung des Elternteils oder eigener Reisepass.

Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.

Österreicher: Kinderausweis bis zum vollendeten 15. Lebensjahr oder Eintragung in den elterlichen Reisepass bis zum vollendeten 15. Lebensjahr nur bei Begleitung des Elternteils oder eigener Reisepass.

Schweizer: Kinderausweis bis zum vollendeten 15. Lebensjahr oder Eintragung in den elterlichen Reisepass bis zum vollendeten 15. Lebensjahr nur bei Begleitung des Elternteils oder eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Es empfiehlt sich jedoch für Kinder, aufgrund des Platzmangels an Visa-Seiten mit einem Reisepass einzureisen, insbesondere wenn sich der Inhaber des Kinderausweises für längere Zeit in Singapur bzw. Südostasien aufhalten wird.

Visum

[1] Staatsangehörige der meisten Länder (Ausnahmen s. u.) erhalten bei der Ankunft auf dem Luftweg einen Social Visit Pass (Sichtvermerk im Reisepass) mit einer Gültigkeit von maximal 30 Tagen und auf dem Land- oder Seeweg einen Social Visit Pass mit einer Gültigkeit von maximal 14 Tagen (Verlängerung von bis zu 3 Monaten möglich) (liegt im Ermessen der Einwanderungsbeamten).

Staatsangehörige folgender Länder benötigen auf jeden Fall ein Visum, das vor Antritt der Reise bei der zuständigen Vertretung beantragt werden muss:

Ägypten, Bangladesch, China (VR), GUS, Indien, Iran, Marokko, Myanmar, Pakistan, Saudi-Arabien, Sudan, Timor-Leste sowie Inhaber von Reisepässen, die von den palästinensischen Behörden ausgestellt wurden.

Staatsbürger der folgenden Länder benötigen ein Einladungsschreiben eines in Singapur ansässigen Bürgen sowie 600 SGD: Afghanistan, Algerien, Irak, Jemen, Jordanien, Libanon, Libyen, Somalia, Syrien und Tunesien.

Transit

Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Reisedokumente und bestätigte Weiterflugtickets verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Visaarten

Visum, Social Visit Pass, Longterm Social Visit Pass, Professional Visit Pass, Student Pass und Transitvisum.

Visagebühren



Deutschland

10 € (Visum), (die Gebühr ändert sich oft, muss in Euro bezahlt werden), der Social Visit Pass ist gebührenfrei.

Aufenthaltsgenehmigungen wie den Social Visit Pass, Student Pass, Longterm Social Visit Pass und den Professional Visit Pass bearbeitet nicht die Botschaft, sondern der Arbeitgeber bzw. die Universität.



Österreich

20 € (Visum), (die Gebühr ändert sich oft), der Social Visit Pass ist gebührenfrei.

Aufenthaltsgenehmigungen wie den Social Visit Pass, Student Pass, Longterm Social Visit Pass und den Professional Visit Pass bearbeitet nicht die Botschaft, sondern der Arbeitgeber bzw. die Universität.



Schweiz

15 CHF (Visum), (die Gebühr ändert sich oft), der Social Visit Pass ist gebührenfrei.

Aufenthaltsgenehmigungen wie den Social Visit Pass, Student Pass, Longterm Social Visit Pass und den Professional Visit Pass bearbeitet nicht die Botschaft, sondern der Arbeitgeber bzw. die Universität.

Gültigkeitsdauer

Social Visit Pass und Student Pass: Maximal 3 Monate. Professional Visit Pass: Maximal 6 Monate. Weitere Informationen von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

Antragstellung

Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Longterm Social Visit Pass, Social Visit Pass, Professional Visit Pass und Student Pass müssen direkt in Singapur beantragt werden.

Unterlagen

für jedes Visum notwendig: (a) Kopien der folgenden Seiten des Reisepasses, der noch 6 Monate gültig ist: Seiten mit den biometrischen Daten, Seiten mit Sichtvermerken sowie die letzten 3 Seiten. (b) 1 ausgefülltes und unterschriebenes Formular 14. (c) 1 aktuelles Passfotos (35x45 mm). (d) 2 Kopien eines Schreibens zu Reisezweck. (e) Checkliste Nr. 4. (f) Ggf. 2 Kopien einer Einladung.

Geschäftsreise: (g) Einladung einer Firma aus Singapur und Schreiben der eigenen Firma. (h) Einen Ausdruck der Firmendaten der in Singapur registrierten Firma. Ausdruck erhältlich bei der Corporate Regulatory Authority (ACRA). (i) Antragsformulare V52 und V39A.

Social Visit: (g) Kopie des ausgefüllten Antragsformulars V39A. (h) Urlaubsbescheinigung des Arbeitgebers. (i) Nachweis ausreichender Geldmittel. (j) Kopie des Personalausweises der Kontaktperson in Singapur.

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Bearbeitungszeit

In der Regel 5 Arbeitstage bis 2 Wochen, in Ausnahmefällen bis zu 8 Wochen.

Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

Ausreichende Geldmittel

Alle Ausländer müssen während ihres Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.

Einreise mit Haustieren



Für Haustiere wird mindestens 2 Wochen vor der Ankunft eine Einfuhrgenehmigung benötigt, die beim Veterinäramt in Singapur beantragt werden muss. Zusätzlich muss ein amtliches Gesundheitszeugnis des Herkunftslands vorgelegt werden, das max. 7 Tage vor der Abreise ausgestellt wurde.

Für Hunde und Katzen besteht eine Quarantänepflicht von 30 Tagen. In dieser Zeit werden die Tiere gegen Tollwut geimpft. Ausgenommen sind Australien, Irland, Neuseeland und Großbritannien. Ein Platz für die Quarantäne muss im Voraus reserviert werden bei der Agri-Food & Veterinary Authority of Singapore (AVA) (Animal, Meat & Seafood Regulatory Branch, 5, Maxwell Road, # 02-03 Tower Block MND Complex, Singapore 069110, Tel: (65) 62 27 06 70, Fax: (65) 62 27 63 05). Internet: www.ava.gov.sg)

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