Reisepaß/Visum
Reisepass/Visum
Ja
Nein/1
Ja
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Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich, ausgenommen Staatsbürger von Hongkong (China) und Taiwan (China), die mit Identitätsausweis einreisen können. Der Reisepass muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Kinder unter 15 Jahren müssen von einem Elternteil begleitet sein, andernfalls benötigen sie ein so genanntes Waiver of Exclusion Ground (WEG).
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind:
(a) [1] Touristen für Aufenthalte von bis zu 21 Tagen, sofern sie im Besitz eines gültigen Reisepasses und Rück- bzw. Weiterreisetickets sind (Ausnahmen s. u. Visumpflichtige Länder);
(b) Hongkong (China), Hongkong (British National Overseas (BNO)) und Macau für einen Aufenthalt von bis zu 7 Tagen.
Visumpflichtige Länder
Staatsbürger der folgenden Länder benötigen auf jeden Fall ein Visum:
(a) [2] EU-Länder: Estland, Lettland, Litauen und Slowenien;
(b) Übrige Länder: Afghanistan, Ägypten, Albanien, Algerien, Bangladesch, Belize, Bosnien-Herzegowina, China (VR), GUS, Indien, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Korea (Nord), Kroatien, Kuba, Libanon, Libyen, Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), Nauru, Nigeria, Pakistan, palästinensische Reisedokumente, Serbien und Montenegro, Sierra Leone, Sri Lanka, Sudan, Syrien, Taiwan (China), Timor Leste, Tonga und Vanuatu.
Visumverlängerung
Die Verlängerung des Visums ist bis maximal 59 Tage beim Bureau of Immigration, Intramuros, Manila oder in einem der Regionalbüros (u.a. in Cagayan de Oro, Cebu City, Davao City, Iloilo, Pampanga, San Fernando, Tacloban) möglich. Hierfür ist ein gültiges Rückflugticket erforderlich. Die Gebühr für die Verlängerung beträgt zur Zeit 2050 PP zuzüglich eventueller Expressgebühr von 500 PP.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 72 Stunden weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über eine Buchungsbestätigung der Sitze im Flugzeug verfügen, benötigen kein Transitvisum. Ausgenommen von dieser Regelung sind alle Staatsangehörige, die auch für die Einreise ein Visum benötigen, siehe "Visumpflichtige Länder".
Visaarten
Besuchsvisum (einmalige Einreise) und Geschäftsvisum (mehrmalige Einreise).
Visagebühren
Deutschland und Östereich
Deutsche Staatsangehörige erhalten bei der Einreise ein gebührenfreies Visum für einen Aufenthalt von bis zu 21 Tagen.
Besuchs- und Geschäftsvisum:
39 € (einmalige Einreise innerhalb von 3 Monaten, für einen Aufenthalt von 59 Tagen);
78 € (mehrmalige Einreise, innerhalb von 6 Monten, für einen Aufenthalt von 59 Tagen);
117 € (mehrmalige Einreise innerhalb eines Jahres, für einen Aufenthalt von 59 Tagen).
Schweiz
Schweizer Staatsbürger erhalten bei der Einreise ein gebührenfreies Visum für einen Aufenthalt von bis zu 21 Tagen.
Besuchs- und Geschäftsvisum:
51 CHF (einmalige Einreise, 3 Monate gültig);
102 CHF (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig);
153 CHF (mehrmalige Einreise, 1 Jahr gültig).
Gültigkeit
Besuchsvisum: 59 Tage Aufenthalt vom Tag der Einreise an. Geschäftsvisum: 6 Monate oder 1 Jahr Aufenthalt. Für Verlängerungen ist die Einwanderungsbehörde, das Bureau of Immigration, zuständig.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder bei der Botschaft (s. Adressen).
Unterlagen
(a) Antragsformular 2-A. (b) 1 Passfoto. (c) Noch mindestens 6 Monate nach Ausreise gültiger Reisepass. (d) Kopie des Rückflug- oder Weiterreisetickets. (e) Nachweis ausreichender Geldmittel. (f) Gebühr (bar oder Postanweisung). (g) Geburtsbescheinigung für Kinder unter 15 Jahren.
Bei postalischer Antragstellung ist ein frankierter Rückumschlag (4 €) (Einschreiben) beizufügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Bearbeitungszeit
Persönlich: 2 Tage, postalisch: 5-7 Tage.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.
Einreise mit Haustieren
Für alle Haustiere werden ein Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland und eine Einfuhrgenehmigung vom Bureau of Animal Industry benötigt. Das Gesundheitsamt muss bestätigen, dass das Tier gesund ist und dass das Tier am Herkunftsort keinen ansteckenden Krankheiten ausgesetzt war.
Für Hunde und Katzen wird zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat verlangt.
Die transportierende Fluggesellschaft muss den Quarantäneinspekteur 24 Std. vor der Ankunft von der Einfuhr des Tieres in Kenntnis setzen.