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Informationen Malaysia

» Reisepass & Visum Malaysia

Reisepaß/Visum

Einreisebeschränkungen

Staatsbürgern von Israel und Serbien & Montenegro (sofern sie nicht im Besitz einer Zustimmungserklärung des malaysischen Innenministeriums sind) sowie schwangeren Frauen ab dem sechsten Monat (sofern sie nicht auf der Durchreise sind) wird die Einreise verweigert. Auch Personen mit ungepflegter Erscheinung kann die Einreise verweigert werden.

Reisepass/Visum

Ja Nein Ja Ja Nein Ja Ja Nein Ja Ja 1 Ja
Reisepass

Allgemein erforderlich. Der Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Ausgenommen sind Inhaber von Identitätsnachweisen, die von Hongkong (China) und Portugal (die Einreise nur mit Personalausweis gestattet portugiesischen Staatsbürgern einen Aufenthalt von max. 14 Tagen) ausgestellt wurden.

Einreise mit Kindern



Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis 16 Jahren oder Eintragung im elterlichen Reisepass bis zum vollendeten 15. Lebensjahr. Grundsätzlich empfiehlt sich jedoch ein eigener Reisepass.

Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.

Österreicher: Eintragung im elterlichen Reisepass bis zum vollendeten 15. Lebensjahr. Grundsätzlich empfiehlt sich jedoch ein eigener Reisepass.

Schweizer: Eintragung im elterlichen Reisepass bis zum vollendeten 15. Lebensjahr. Grundsätzlich empfiehlt sich jedoch ein eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Die meisten Besucher benötigen kein Visum für Malaysia, wenn der Aufenthalt weniger als 1 Monat beträgt und touristischen oder privaten Zwecken dient. Von der Visumpflicht ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder für Aufenthalte ohne Berufstätigkeit von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):

(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Estland, Lettland, Litauen und Slowenien), (Malta und Zypern bis zu 2 Monate und Griechenland bis zu 1 Monat);

(b) Commonwealth-Länder: Staatsbürger der meisten Commonwealth-Länder für einen Aufenthalt von bis zu 2 Monaten (weitere Informationen von der Botschaft).

(c) Übrige Länder: Ägypten, Albanien, Algerien, Argentinien, Bahrain, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Island, Japan, Jemen, Jordanien, Katar, Kirgisistan, Korea (Süd), Kroatien, Kuba, Kuwait, Libanon, Liechtenstein, Marokko, Neuseeland, Norwegen, Oman, Peru, Rumänien, San Marino, Saudi-Arabien, Südafrika, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Uruguay, USA und Vereinigte Arabische Emirate.

(d) Übrige Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat): Jede andere Nationalität für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat, (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Afghanistan, Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Bangladesch, Bhutan, Burkina Faso, Burundi, China (VR), Cte d'Ivoire, Djibouti, Eritrea, Ghana, Guinea-Bissau, Kamerun, Kolumbien, Kongo (Republik), Kongo (Demokratische Republik), Liberia, Mali, Mosambik, Myanmar, Nepal, Niger, Nigeria, Pakistan, Ruanda, Sri Lanka und Zentralafrikanische Republik).

Visum für den Bundesstaat Sarawak

Bei Einreise in den Bundesstaat Sarawak wird ein separates Visum erteilt, welches in der Regel 30 Tag gültig ist.

Transit

Reisende, die sich auf der Durchreise zu einem Drittland befinden und im Besitz gültiger Dokumente für die Weiterreise über einen malaysischen Flughafen sind, benötigen kein Visum.

Visit Pass

Allen Besuchern, die aus geschäftlichen oder privaten Gründen nach Malaysia reisen, wird bei der Ankunft ein Visit Pass (Besucherpass) ausgestellt. Inhaber eines Besucherpasses dürfen keine Arbeit aufnehmen oder Geschäfte eröffnen.

Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis

Reisende, die ein Arbeitsverhältnis eingehen wollen, haben sich den lokalen Vorschriften zu unterwerfen und benötigen eine nur schwer erhältliche Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, die vor der Einreise bei der Malaysischen Botschaft im Wohnortland beantragt werden muss

Visaarten

Einfaches Einreisevisum (für Besuche und Geschäftsreisen), mehrfaches Einreisevisum (für Geschäftsreisen), Transitvisum.

Visagebühren

Je nach Nationalität unterschiedlich.

Gültigkeitsdauer

Die Aufenthaltsdauer wird im Besucherpass eingetragen und von den Behörden bestimmt. Verlängerungen sind möglich.

Antragstellung

Zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen). In Österreich und in Deutschland ist nur persönliche Beantragung möglich.

Unterlagen

(a) Reisepass, der noch länger als 6 Monate gültig ist. (b) 3 Passfotos. (c) 3 Antragsformulare. (d) Gebühr (bar oder Postanweisung). (e) Brief des Arbeitgebers oder der Universität. (f) Ggf. Einladungsschreiben (auf Firmenpapier) der Kontaktperson (z. B. Geschäftspartner) in Malaysia. (g) Rück-/Weiterflugticket (Original). (h) Nachweis ausreichender Geldmittel (aktuellster Bankauszug).

Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigelegt werden.

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Bearbeitungszeit

Je nach Nationalität verschieden.

Ausreichende Geldmittel

Alle Besucher, ob für private oder geschäftliche Aufenthalte, müssen ausreichende finanzielle Mittel (mind. 500 US$) für die Dauer des Aufenthalts und gültige Rück- bzw. Weiterflugtickets vorweisen können.

Einreise mit Haustieren

Für Haustiere wird ein Gesundheitszeugnis verlangt, das 7 Tage vor der Abreise ausgestellt wurde und bestätigt, dass innerhalb der letzten 6 Monate im Herkunftsland kein Fall von Tollwut aufgetreten ist und, dass es sich nicht um ein importiertes Tier handelt. Zusätzlich muss eine Einfuhrgenehmigung beim malaysischen Veterinäramt (Import Permit, 8th Floor, Shell Building, Exchange Square Off. Jalan Semantan, Bukit Damansara, Kuala Lumpur, Tel: (03) 254 00 77, Fax: (03) 253 58 04) beantragt werden. Für Hunde und Katzen besteht eine Quarantänepflicht von mindestens 30 Tagen (ausgenommen sind Australien, Neuseeland, Großbritannien und Irland). Ein Platz muss im Voraus bei der Kuala Lumpur Quarantine Station reserviert werden.

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