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» Reisepass & Visum Venezuela

Reisepaß/Visum

Reisepass/Visum

Ja Nein Ja Ja Nein Ja Ja Nein Ja Ja 1 Ja
Anmerkung

Die Visabestimmungen ändern sich häufig, aktuelle Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss mindestens 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Einreise mit Kindern



Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes im Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.

Österreicher: Eintragung eines Kindes im Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Schweizer: Eintragung eines Kindes im Reisepass eines mitreisenden Elternteils bis zum 15. Lebensjahr oder eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder, die mit einer Touristenkarte DEX 2 für einen touristischen Aufenthalt von maximal 90 Tagen einreisen können (nicht verlängerbar):

(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;

(b) Übrige Länder: Andorra, Antigua & Barbuda, Argentinien, Aruba, Australien, Barbados, Belize, Bolivien, Brasilien, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Dominica, Ecuador, Hongkong (China VR), Grenada, Guatemala, Island, Jamaika, Japan, Kanada, Kolumbien, Korea (Süd), Kroatien, Liechtenstein, Malaysia, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Niederländische Antillen, Norwegen, Panama, Paraguay, Peru, Rumänien, San Marino, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent & die Grenadinen, Südafrika, Taiwan, Trinidad & Tobago, Türkei, Uruguay und USA.

Transit

Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Visum.

Touristenkarte

[1] Die Touristenkarte DEX 2 ist für die Einreise per Flugzeug, auf dem Landweg und bei der Einreise mit Kreuzschiffen gültig. Bei der Einreise mit privaten Jachten ist die Touristenkarte nicht nutzbar. Touristenkarten sind bei autorisierten Fluggesellschaften, bei autorisierten Kreuzschifffahrtsgesellschaften und bei der Einreise auf dem Landweg an der Grenze erhältlich. Sie werden im Flugzeug, auf Kreuzschiffen und an Grenzübergängen ausgehändigt und müssen bei der Ausreise wieder abgegeben werden. Die konsularischen Vertretungen erteilen weitere Auskünfte.

Visaarten

U.a. Touristen-, Geschäfts-, Arbeits-, Studenten- und Transitvisa.

Visagebühren



Deutschland, Österreich und Schweiz

Touristen- und Transitvisum: 30 US$. Geschäftsvisum: 60 US$.

Die Preise richten sich nach den täglichen Wechselkursen. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz haben.

Anmerkung: Die Visagebühren können sich kurzfristig ändern, aktuelle Angaben von den zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

Gültigkeitsdauer

Touristenvisum und Geschäftsvisum (mehrmalige Ein- und Ausreise möglich): bis zu 1 Jahr (bei mehrmaliger Einreise), maximale Aufenthaltsdauer jeweils 90 Tage. Transitvisum: 24, 48 bzw. 72 Std. Aufenthalt im Land. Touristenkarte: 90 Tage gültig, nicht verlängerbar.

Antragstellung

Persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).

Unterlagen

(a) Reisepass, der bei der Beantragung noch mindestens ein halbes Jahr gültig sein muss. (b) ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular. (c) 2 Passbilder. (d) Rück- bzw. Weiterreiseticket. (e) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. (f) Arbeitsbescheinigung oder BAFÖG-Bescheinigung oder Bürgschaft der Eltern. (g) Kontoauszug oder Lohnabrechnung sowie ausreichend finanzielle Mittel für den Unterhalt während des Aufenthalts. (h) Gebühren (Überweisungsnachweis). (i) Dienstreisevisum: ein Schreiben der Firma mit genauen Daten der Ein- bzw. Ausreise, der Länge des Aufenthaltes, dem Aufenthaltsort und der Bezugsperson sowie einer Bestätigung, dass die Firma für alle Kosten aufkommen wird, sowie mit Angaben zu Gehalt und Stellenbezeichnung. (j) Schreiben des einladenden Betriebes in Venezuela. (k) Gespräch mit dem zuständigen Konsularbeamten, um die Richtigkeit der Unterlagen zu überprüfen. (l) Arbeitsvisum: Beglaubigte Kopie der vom Arbeitsministerium in Venezuela erteilten Arbeitserlaubnis sowie Nachweis über Befähigung zur Ausübung der Tätigkeit (Übersetzung). (m) Gespräch mit dem zuständigen Konsularbeamten, um die Richtigkeit der Unterlagen zu überprüfen.

Der postalischen Antragstellung muss ein frankierter Rückumschlag (mind. 1,45 €) beigefügt werden.

Bearbeitungszeit

Persönliche Beantragung bis zu 3 Tagen, postalisch etwa 1 Woche.

Aufenthaltsgenehmigung

Auskünfte vom Innenministerium in Caracas.

Einreise mit Haustieren



Für Hunde und Katzen wird ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bescheinigt, dass das Tier gesund ist. Zusätzlich werden Impfzertifikate für Tollwut und Hundestaupe verlangt, die vom Amtstierarzt ausgestellt wurden. In Ländern, in denen am Flughafen beim Landwirtschaftsministerium eine Exportgenehmigung erhältlich ist, muss auch diese vor dem Abflug eingeholt und bei der Einreise vorgelegt werden.

Für Vögel wird ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bescheinigt, dass das Tier gesund ist.

Für andere Tiere sollte eine Exportgenehmigung des Herkunftslands beantragt werden.

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