Reisepaß/Visum
Reisepass/Visum
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
1
Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein. Ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder:
(a) Argentinien, Brasilien, Chile oder Paraguay und Personen mit einer uruguayischen Aufenthaltsgenehmigung (3 Jahre Gültigkeit);
(b) Bolivien, Costa Rica, Dominikanische Republik, Ecuador, Guatemala, Honduras, Kolumbien mit Personalausweis.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder Eintragung eines Kindes im Reisepass eines mitreisenden Elternteils bis zum 15. Lebensjahr oder Kinderreisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes im Reisepass eines mitreisenden Elternteils bis zum 15. Lebensjahr.
Schweizer: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes im Reisepass eines mitreisenden Elternteils bis zum 15. Lebensjahr.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben), die an der Grenzstelle einen Einreisezettel erhalten, der bei Ausreise wieder abgegeben werden muss (Einreisezettel ist sorgsam aufzubewahren, da eine Neuausstellung zeitaufwendig ist) :
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Estland);
(b) Übrige Länder (für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten): Andorra, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Belize, Bolivien, Brasilien, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Grenada, Guatemala, Honduras, Hongkong (VR China), Island, Israel, Jamaika, Japan, Kanada, Kolumbien, Kroatien, Korea (Süd), Liechtenstein, Mexiko, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Peru, Rumänien, Seychellen, Südafrika, Trinidad & Tobago, Türkei, Venezuela und USA;
(c) Übrige Länder (für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen): Malaysia.
Transit
Die Möglichkeit des Transit without visa (TWOV) besteht nicht. Ein Transitvisum ist erforderlich.
Anmerkung
Für Staatsangehörige mancher Länder muss vorab eine Genehmigung der zuständigen Behörden in Uruguay eingeholt werden.
Visaarten
Transit- und Touristenvisum.
Visagebühren
Deutschland
Touristenvisum: ca. 35 €. Die Preise richten sich nach den jeweiligen Wechselkursen. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland haben.
Österreich
Touristenvisum: 34 €. Die Preise richten sich nach den jeweiligen Wechselkursen. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Österreich haben.
Schweiz
Touristenvisum: 72 CHF. Die Preise richten sich nach den jeweiligen Wechselkursen. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz haben.
Gültigkeitsdauer
3 Monate, Verlängerung um weitere 3 Monate vor Ort bei der Direccin Nacional de Migracion möglich.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
Unterlagen
(a) Gültiger Reisepass. (b) 1 Passfoto. (c) Bestätigung des Reisebüros über gebuchte Hin- und Rückreise. (d) Antragsformular. (e) Hotelbuchungsbestätigung oder Adresse der privaten Unterkunft. (f) Geschäftsvisum: Firmenschreiben.
Der postalischen Antragstellung sollte ein frankierter und adressierter Umschlag beigelegt werden. In Bonn können Visa nur persönlich beantragt werden.
Bearbeitungszeit
3-4 Wochen.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung.
Einreise mit Haustieren
Für Katzen, Hunde und andere Haustiere wird ein Gesundheitszeugnis benötigt, das u.a. bescheinigt, dass das Tier frei von Parasiten ist. Zusätzlich wird ein Tollwutimpfzertifikat verlangt, das bestätigt, dass die Impfung maximal 1 Jahr und mindestens 30 Tage vor der Einreise vorgenommen wurde.
Anmerkung: Vögel dürfen nicht eingeführt werden.