Reisepaß/Visum
Reisepass/Visum
Ja
Nein/1
Ja
Ja
Nein/1
Ja
Ja
Nein/1
Ja
Ja
Nein/1
Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Ausgenommen sind Staatsangehörige der folgenden Länder, die mit einem Personalausweis einreisen können: Bolivien, Chile, Ecuador, Kolumbien und Venezuela.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis 16 Jahren und muss die Namen der Eltern enthalten oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten, sofern sie ausschließlich als Touristen einreisen:
(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder sowie die Schweiz;
(b) Übrige Länder: Andorra, Antigua & Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Belarus, Belize, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Dominica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Fidschi, Grenada, Guatemala, Guyana, Haiti, Honduras, Hongkong (China), Indonesien, Island, Israel, Jamaika, Japan, Kanada, Kiribati, Kolumbien, Korea (Süd), Kroatien, Liechtenstein, Malaysia, Marshall-Inseln, Mexiko, Moldawien, Föderierte Staaten von Mikronesien, Monaco, Nauru, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Mazedonien (Ehemalige Jugoslawische Republik), Palau (Belau), Panama, Papua-Neuguinea, Paraguay, Philippinen, Russische Föderation, Salomonen, Samoa, San Marino, Serbien & Montenegro, Singapur, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent & die Grenadinen, Südafrika, Suriname, Taiwan (China), Thailand, Tonga, Trinidad & Tobago, Tuvalu, Ukraine, Uruguay, USA, Vanuatu, Vatikanstadt und Venezuela.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über reservierte Plätze im Flugzeug verfügen, benötigen kein Transitvisum. Gültige Reisedokumente und die Bestätigung der Platzreservierung müssen vorgelegt werden.
Geschäftsreisende
[1] Geschäftsreisende aller Nationalitäten benötigen ein Geschäftsvisum und sind in Peru meldepflichtig. Sie müssen sich innerhalb von 15 Tagen nach ihrer Ankunft bei der Superintendencia Nacional de Contribuciones (Finanzbehörde) melden.
Visaarten
U.a. Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum. Einzelheiten von der Botschaft.
Gültigkeitsdauer
6 Monate. Aufenthaltsdauer max. 90 Tage.
Visagebühren
Deutschland und Österreich
Touristen- und Geschäftsvisum: ca. 27 €. Studentenvisum: ca. 13,50 €.
Die Visagebühren für das Touristenvisum gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder Österreich besitzen und in Deutschland oder Österreich ihren Wohnsitz haben. Gebühren sind vom Wechselkurs abhängig.
Schweiz
Touristen- und Geschäftsvisum: ca. 42,20 CHF. Studentenvisum: ca. 21,10 CHF. Die Visagebühren für das Touristenvisum gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz haben. Gebühren sind vom Wechselkurs abhängig.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.
Verlängerung des Visums
Deutsche, Österreicher und Schweizer, die sich länger als 3 Monate als Tourist in Peru aufhalten möchten, können ihren Aufenthalt vor Ort bei der peruanischen Einwanderungsbehörde gebührenpflichtig verlängern. Das Visum ist zweimal für einen weiteren Monat auf Antrag bei der Einwanderungsbehörde des Innenministeriums (Ministerio del Interior, Direccin General de Migraciones y Naturalizacin) gegen Zahlung einer Gebühr (20,00 US$) verlängerbar, so dass man sich gegebenenfalls fast 5 Monate in Peru aufhalten kann - allerdings ausschließlich besuchsweise bzw. zu touristischen Zwecken.
Antragstellung
Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Postalische Anträge werden nur in Ausnahmefällen bearbeitet.
Unterlagen
Touristenvisum: (a) Reisepass, der noch mind. 6 Monate gültig ist. (b) 2 Passfotos. (c) 1 Antrag. (d) Buchungsbestätigung der Rück- oder Weiterreise. (e) Gebühr. (f) Nachweis, dass der Antragsteller seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz hat. (g) Ggf. 1 Einladungsschreiben. (h) Geschäftsvisum: Firmenschreiben mit Besuchsanlass.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Bearbeitungszeit
In der Regel 3-7 Tage.
Einreise mit Haustieren
Für Hunde und Katzen wird ein Internationaler Impfausweis (erhältlich beim Amtstierarzt) benötigt, der Angaben zum Halter, zur Identität des Tieres und über eine Tollwutimpfungen (mind. 30 Tage alt) enthält und sowohl vom Amtstierarzt als auch von der ihm übergeordneten deutschen, österreichischen oder schweizer Dienststelle (in Berlin ist dies das Standesamt Berlin I) und schließlich vom zuständigen peruanischen Konsulat beglaubigt werden muss. Empfehlenswert ist auch eine amtstierärztliche Bescheinigung, dass das Tier frei von Krankheiten ist, welche ebenfalls den beschriebenen Beglaubigungsweg durchlaufen muss. Eine Quarantäne ist dann in Peru nicht notwendig.
Aktueller Hinweis:
Zurzeit muss für Katzen u.a. aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zusätzlich eine Bescheinigung vorgelegt werden, dass die Tiere nicht mit Rindfleisch gefüttert wurden.