Reisepaß/Visum
Reisepass/Visum
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein
Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein. Staatsbürger von Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile und Uruguay können mit einem gültigen Personalausweis einreisen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis ab dem 10. Lebensjahr mit Lichtbild, vor dem 10. Lebensjahr ist ein Lichtbild empfehlenswert oder Eintragung in den elterlichen Reisepass oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils.
Schweizer: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein oder nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil reisende Minderjährige benötigen zur Ein- und Ausreise der Zustimmung des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten. Diese Zustimmung muss durch die zuständige paraguayische Botschaft legalisiert werden.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen touristischen Aufenthalt, wenn nichts anderes erwähnt wird, von bis zu 90 Tagen:
(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Übrige Länder: Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Israel, Japan, Kolumbien (bis zu 30 Tage), Liechtenstein, Norwegen, Panama, Peru (bis zu 60 Tage), Rumänien, Südafrika, Uruguay und Venezuela.
Anmerkung: Um den Einreisestempel bei der Ankunft zu erhalten benötigen die oben genannten Nationalitäten neben dem Reisepass die von der Fluggesellschaft vor der Landung ausgeteilte Internationale Einreisekarte sowie das Formular mit der eidesstattlichen Erklärung, dass keine Pflanzen oder tierischen Lebensmittel bzw. Devisen im Gegenwert von über 10.000,- US$ eingeführt werden.
Einreise auf dem Landweg
Reisende auf dem Landweg müssen vor allem an den Grenzübergängen von Ciudad del Este/Foz do Iguau (Brasilien) im Osten, Encarnacin/Posadas (Argentinien) im Süden und in Puerto Falcon (Argentinien gegenüber von Asuncin) im Westen des Landes unbedingt darauf achten, dass ihr Reisepass von den paraguayischen Einwanderungsbehörden mit einem Einreisestempel versehen wird. Andernfalls kann es bei Kontrollen auf Überlandstraßen zu Schwierigkeiten kommen, wenn der legale Aufenthalt bzw. bei Ausreise über den Flughafen von Asuncin das Einhalten der 90-Tage-Frist nachgewiesen werden muss.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 6 Stunden weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.
Visagebühren
Deutschland
Touristen- und Geschäftsvisum: 39 € (einmalige Einreise); 57 € (mehrmalige Einreise). Die angegebenen Visagebühren sind inklusive einer Bearbeitungsgebühr von 12 €. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland haben.
Österreich
Touristen- und Geschäftsvisum: 37 €/45 US$ (einmalige Einreise); 56 US$ (mehrmalige Einreise. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Österreich haben. Die Gebühren werden in Euro berechnet und variieren entsprechend des aktuellen Wechselkurses.
Schweiz
Touristen- und Geschäftsvisum: Die Visagebühren müssen bei der Botschaft in Bern (s. Adressen) erfragt werden. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz haben. Die Gebühren werden in Schweizer Franken berechnet und variieren entsprechend des aktuellen Wechselkurses.
Gültigkeitsdauer
Maximal 90 Tage ab Ausstellungsdatum.
Antragstellung
Postalisch bei der Botschaft bzw. Generalkonsulat (s. Adressen). Die Abholung muss jedoch persönlich erfolgen.
Unterlagen
(a) Gültiger Reisepass (mindestens noch 6 Monate gültig) (b) Anschreiben mit Adresse und Telefonnummer. (c) 2 Anträge. (d) 2 Kopien der Reisebuchungsbestätigung und Angabe der Reiseroute. (e) 2 Passfotos. (f) Gebühr. (g) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. (h) Polizeiliches Führungszeugnis (muss beglaubigt sein, nicht älter als 3 Monate). (i) Nachweis über finanzielle Mittel: Kopie des Einkommensnachweises. (j) Geschäftsvisum: 2 Kopien der Arbeitsbestätigung der Firma und Kontaktadresse in Paraguay.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag beigefügt werden.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Bearbeitungszeit
2 bis 4 Wochen.
Verlängerung des Aufenthallts
Die Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden. Diese muss jedoch rechtzeitig vor Ablauf der 90-Tage-Frist bei der Direccin General de Migraciones, Eligio Ayala esq. Caballero, Tel. 49 29 08 und 44 60 66, beantragt werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Anträge an die Einwanderungsbehörde des Innenministeriums.
Einreise mit Haustieren
Für Hunde und Katzen wird ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bestätigt, dass das Tier gesund ist.