Reisepaß/Visum
Reisepass/Visum
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein/1/2
Ja
Hinweis
Es ist aufgrund der häufigen Passdiebstähle ratsam, den Reisepass im Hotelsafe sicher zu verwahren und sich gegenüber den kolumbianischen Behörden bei kleineren Touren oder am Strand mit einer beglaubigten Passkopie auszuweisen, die neben der Passseite mit den personenbezogenen Angaben auch die Seite mit dem kolumbianischen Einreisestempel beinhaltet.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate gültig sein. Ausgenommen sind Staatsangehörige von Bolivien, Chile, Ecuador und Peru, die mit einem Personalausweis einreisen können.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils.
Schweizer: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige unter 18 Jahren, die aus Kolumbien ausreisen, benötigen eine notariell beglaubigte Zustimmung beider Eltern/Erziehungsberechtigten, wenn sie alleine reisen, und die notariell beglaubigte Zustimmung des fehlenden Elternteils/Erziehungsberechtigten, wenn sie mit einem Elternteil/Erziehungsberechtigten reisen.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Estland, Irland (Rep.), Lettland und Polen);
(b) Übrige Länder: Andorra, Antigua & Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Belize, Bolivien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Dominica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Grenada, Guatemala, Guyana, Honduras, Hongkong (VR China), Indonesien, Island, Israel, Jamaika, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Liechtenstein, Malaysia, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, Rumänien, San Marino, Singapur, St. Kitts-Nevis, St. Lucia, St. Vincent & Grenadinen, Taiwan (China), Trinidad & Tobago, Türkei, Uruguay, USA und Venezuela.
(c) Übrige Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen): Alle anderen Länder für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen. [2] Ausgenommen von dieser Regelung sind u.a. eine Reihe von afrikanischen und asiatischen Länder. Informationen erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen.
Anmerkung
[1] Für Geschäftsreisen, Arbeits- und Studienaufenthalte besteht genereller Visumzwang für Staatsangehörige aller Länder. Sofern eine Reise nicht ausschließlich touristischen Zwecken dient, besteht Visumspflicht. Der bei der Einreise erteilte Stempel gilt ausschließlich als Touristenvisum. Alle Reisenden benötigen zur Ausreise einen Ausreisestempel der Sicherheitspolizei. Dieser Stempel ist in Großstädten, am Flughafen oder an der Staatsgrenze erhältlich.
Visaarten
Geschäfts-, Journalisten-, Studenten- und Arbeitsvisa sowie Visa für Aufenthalte für medizinische Behandlung und andere Sonderzwecke.
Visagebühren
Unterschiedlich, je nach Nationalität und Antragszweck. Das Visumformular und konsularische Beglaubigung der Dokumente ist ebenfalls kostenpflichtig. Die Gebühren für die verschiedenen Visaarten sind bei den konsularischen Vertretungen zu erfragen (s. Adressen).
Gültigkeitsdauer
Arbeitsvisa richten sich nach der Länge des Arbeitsvertrages, Geschäftsvisa und alle übrigen Visa je nach Vereinbarung, generell werden sie für max. 2 Jahre ausgestellt, Verlängerungen sind jedoch vor Ort möglich.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Unterlagen
Unterschiedlich, abhängig von der Visaart und Länge des Aufenthalts: (a) 3 Passfotos. (b) Reisepass, der beim Antritt der Reise noch mind. 6 Monate gültig ist und noch 3 leere Seiten hat und 2 Kopien des Reisepasses. (c) Bestätigung von Hin- und Rückflugticket. (d) 1 ausgefülltes Antragsformular und Kopie. (e) Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Dauer des Aufenthalts. (f) Gebühr/Zahlungsbeleg (Überweisung). (g) Dokument, das die geplanten Aktivitäten in Kolumbien enthält. Übersetzung der obengenannten Dokumente ins Spanische von einem vereidigten Übersetzer, der in dem jeweiligen Konsulat registriert ist. Geschäftsvisum: (h) Ein Schreiben des gesetzlichen Vertreters des Unternehmens, das den Ausländer ausweist und seine Aktivität näher beschreibt, die er durchführen wird. Je nach Herkunftsland muss dieses Schreiben mit einem Gründungsbeleg, eines gesetzlichen Vertreters oder ähnlichem versehen werden. (i) Ein Schreiben der in Kolumbien errichteten öffentlichen oder privaten Einrichtung, in der diese, die Verantwortung für die Dauer des Aufenthaltes des Ausländers übernimmt. Dieses Schreiben muss einen Existenznachweis der Firma beinhalten und eine gesetzlichen Vertreter benennen. (j) Ein Schreiben des gesetzlichen Vertreters der ausländischen juristischen Person, das den Antragsteller ausweist und vorschriftsmäßig vom kolumbianischen Konsulat Anerkennung findet, seine Aufgabe und seine Aktivitäten in Kolumbien beinhaltet, einen Gründungsbeleg der Firma, des gesetzlichen Vertreters der Firma oder einen ähnlichen Beleg je nach Herkunftsland aufweist. (k) Ein Schreiben des gesetzlichen Vertreters der auf dem Staatsgebiet errichteten öffentlichen oder privaten Einrichtung, die den Besuch des Ausländers mitteilt und seine wirtschaftliche Verbindung mit den Institutionen belegt.
Bearbeitungszeit
Je nach Visum 2 Wochen bis 1 Monat. Telefonische Terminabsprache zur Visumerteilung ist erwünscht.
Ausreichende Geldmittel
Ausländische Touristen müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Aufenthaltsgenehmigung
Einzelheiten vom zuständigen Konsulat bzw. die Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).