Reisepaß/Visum
Reisepass/Visum
Ja
Nein
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
1
Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Achtung: Reist ein Kind nur mit einem Elternteil, müssen Dokumente, wie z.B. Geburtsurkunde, oder Einverständniserklärung des anderen Elternteils, vorgelegt werden.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für Aufenthalte bis zu 90 Tagen, sofern sie ein Rück- oder Weiterreiseticket und ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthaltes besitzen:
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, übrige EU-Länder und die Schweiz([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Österreich, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern);
(b) Übrige Länder: Antigua & Barbuda, Australien, Bahamas, Barbados, Belize, Brasilien, Dominica, Grenada, Jamaika, Japan, Kanada, Korea (Nord), Korea (Süd), Neuseeland, Norwegen, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent & die Grenadinen, Südafrika, Suriname, Trinidad & Tobago und USA.
Transit
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 7 Std. weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Staatsangehörige mancher Länder sind hiervon ausgenommen, nähere Angaben von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Visaarten
Touristen- und Geschäftsvisa.
Visagebühren
Je nach Nationalität unterschiedlich.
Gültigkeitsdauer
3 Monate ab Ausstellungsdatum. Aufenthaltsdauer und Verlängerung im Ermessen der Einreisebehörde.
Antragstellung
Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Unterlagen
(a) 2 Anträge. (b) 2 Passfotos. (c) Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. (d) Reisepass mit mindestens 6 Monaten Gültigkeit. (e) Bestätigung über Weiter- bzw. Rückreiseticket. (f) Gebühr. (g) Geschäftsvisum: Firmenschreiben oder Einladung einer in Guyana registrierten Firma.
Der postalischen Antragstellung sollte ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg der Gebühren beigelegt werden.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Bearbeitungszeit
Anträge sollten mindestens eine Woche vor Reiseantritt eingereicht werden, die Ausstellung dauert i. Allg. 2 Tage; bei Terminvereinbarung auch innerhalb 1 Tages.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an das Innenministerium.