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» Reisepass & Visum Bolivien

Reisepaß/Visum

Reisepass/Visum

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Anmerkung

Da sich die Visabestimmungen kurzfristig ändern können, ist es ratsam, sich vor Antritt der Reise bei den zuständigen konsularischen Vertretungen nach den aktuellen Bestimmungen zu erkundigen.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht nach der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass bei der Ausreise noch mindestens 3 Monate gültig sein. Ausgenommen sind Staatsbürger von Argentinien, Ecuador, Kolumbien, Paraguay, Peru und Uruguay, die mit Personalausweis einreisen können.

Einreise mit Kindern



Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder Eintragung in den Reisepass des begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder eigener Reisepass.

Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.

Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung in den Reisepass des begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 16. Lebensjahr.

Schweizer: Eigener Reisepass oder Eintragung in den Reisepass des begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 16. Lebensjahr.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Um Probleme bei der Wiederausreise zu vermeiden, sollten Minderjährige, die sich länger als 90 Tage in Bolivien aufgehalten haben und die alleine oder mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil reisen Vollmachten der gesetzlichen Vertreter bei sich tragen.

Visum

Allgemein erforderlich. Ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen touristischen Aufenthalt von 90 Tagen:

(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz ( [1] Ausnahmen: Für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen: Irland, Litauen, Luxemburg, Slowakische Republik und Zypern. Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Malta);

(b) Übrige Länder (für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen): Argentinien, Brasilien, Chile, Ecuador, Island, Israel, Japan, Kolumbien, Norwegen, Panama, Paraguay, Peru, Türkei, Uruguay, USA und Vatikanstadt.

(c) Übrige Länder (für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen): Antigua & Barbuda, Australien, Bahamas, Belize, Costa Rica, Dominica, El Salvador, Grenada, Guatemala, Honduras, Kanada, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Papua-Neuguinea, Philippinen, St. Lucia, St. Vincent & Grenadinen und Südafrika.

Transit

Transitreisende benötigen kein Visum, wenn sie innerhalb von 24 Stunden weiterreisen und den Transitraum nicht verlassen. Zudem müssen eine bestätigte Flugreservierung und alle anderen Dokumente für die Weiterreise vorgelegt werden. Staatsangehörige von China benötigen jedoch in jedem Fall ein Transitvisum.

Genehmigung vom Außenministerium in Bolivien

Für Staatsangehörige mancher Länder muss vor der Beantragung eines Visums eine Genehmigung vom Außenministerium in Bolivien eingeholt werden, was in der Regel einige Wochen dauert. Nähere Angaben von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).

Visaarten

U.a. Touristenvisum, Visum für einen bestimmten Zweck (Geschäftsreise oder Arbeitsverhältnis mit Arbeitsvertrag, Praktikum, unbezahlte freiwillige Arbeit, Eheschließung, vorübergehende Verlegung des Wohnsitzes oder Einwanderung, Filmproduktion für kommerzielle Zwecke), Studentenvisum, Transitvisum.

Visagebühren

Falls ein Visum erforderlich ist, sind die Visagebühren je nach Nationalität verschieden und vom aktuellen Wechselkurs abhängig. Staatsbürger mancher Länder erhalten das Visum kostenlos. Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.

Gültigkeitsdauer

Touristenvisum: ab Einreisetag 30 Tage, Visum für einen bestimmten Zweck (z.B. Geschäftsreise: ab Einreisetag 30 Tage gültig; Verlängerungsmöglichkeit bis zu 90 Tagen vor Ort.

Antragstellung

Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Unterlagen

Touristenvisum: (a) Anschreiben an die Konsularabteilung der Botschaft oder eines der Honorarkonsulate unter Angabe mit der Anschrift und Telefonnummer des Antragstellers. (b) Formular für die Beantragung eines Visums. (c) Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten (am Tag der Einreise). (d) aktuelles Foto (3,5 cm x 4 cm). (e) Fotokopie des Hin- und Rückflugtickets. (f) Ggf. Reiseerlaubnis für Minderjährige, die allein bzw. mit nur einem Elternteil nach Bolivien reisen. (g) Gebühr.

Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und ein Verrechnungsscheck (über die Visum- und Beglaubigungsgebühren; pro Unterschrift je ca. 26 €) beigelegt sein. Diese Angaben können sich kurzfristig ändern, vor der Beantragung immer die zuständige konsularische Vertretung kontaktieren.

Impfungen

Für die Einreise nach Bolivien und für die Ausreise aus Bolivien über Drittstaaten (z.B. Brasilien, Argentinien) kann die Vorlage eines gültigen internationalen Gelbfieberimpfpasses erforderlich sein. Der Impfpass sollte daher stets greifbar im Handgepäck mitgeführt werden. Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Bearbeitungszeit

Je nach Staatsangehörigkeit, maximal 6 Wochen.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

Einreise mit Haustieren

Für Vögel, Katzen und Hunde wird ein Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt, das bescheinigt, dass das Tier frei von Krankheiten ist.

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