Reisepaß/Visum
Einreisebeschränkungen
Die Regierung von Argentinien verweigert Staatsangehörigen von Moldawien die Einreise und den Transit.
Reisepass/Visum
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein/1
Ja
Anmerkung
Die Einreisebestimmungen ändern sich häufig, deshalb sollten sich Reisende rechtzeitig vor Antritt ihrer Reise bei den zuständigen konsularischen Vertretungen erkundigen.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Staatsbürger von Bolivien, Brasilien, Chile, Paraguay und Uruguay können mit einem gültigen Personalausweis einreisen, wenn sie von einem der genannten Länder aus einreisen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder Eintragung in den Reisepass des begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 5. Lebensjahr oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung in den Reisepass des begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 5. Lebensjahr oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung in den Reisepass des begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 5. Lebensjahr oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Erziehungsberechtigte, die alleine mit minderjährigen Kinder reisen, müssen eine entsprechende Genehmigung des zweiten Erziehungsberechtigten mit sich führen. Für diejenigen, die z. B. alleiniges Sorgerecht haben bzw. verwitwet sind, muss ebenfalls eine Bescheinigung mitgeführt werden. Minderjährige unter 14 Jahren, die alleine ein- oder ausreisen, müssen eine entsprechende Genehmigung ihrer Erziehungsberechtigten mit sich führen. Für alle Fälle ist das Dokument ins Spanische zu übersetzen, damit es bei den Einreiseformalitäten keine Probleme gibt.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige der folgenden Länder, sofern sie als Touristen einreisen:
(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich und übrige EU-Länder (Großbritannien für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen) sowie Schweiz für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen;
(b) Übrige Länder (Aufenthalte von max. 90 Tage): Andorra, Australien, Barbados, Bolivien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Grenada, Guatemala, Guyana, Haiti, Honduras, Hongkong (China VR), Island, Israel, Japan, Kanada, Kolumbien, Korea (Süd), Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien (ehem. jug. Rep.), Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Peru, Rumänien, San Marino, Serbien und Montenegro, Singapur, St. Lucia, St. Vincent & Grenadinen, Südafrika, Timor Leste, Trinidad & Tobago, Türkei, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen;
(c) Übrige Länder (Aufenthalte von max. 30 Tage): Jamaika und Malaysia für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen.
Geschäftsreisen
Ein Visum ist allgemein für Geschäftsreisende und Studenten erforderlich, falls letztere zu Studienzwecken nach Argentinien reisen. Geschäftsreisende, die Staatsbürger folgender Länder sind, benötigen für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen kein Visum:
(a) [1]Großbritannien, Niederlande, Polen, Tschechische Republik und Ungarn.
(b) Australien, Brasilien, brit. Überseegebiete (für 30 Tage), Japan, Korea (Süd), Malaysia, Neuseeland, Singapur, Südafrika, Trinidad & Tobago und USA.
Transit
Transitreisende, die über gültige und bestätigte Dokumente für die Weiterreise verfügen, den Transitraum nicht verlassen und innerhalb von 6 Stunden weiterfliegen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
U.a. Touristen-, Arbeits- , Studenten- und Transitvisum.
Visagebühren
Falls ein Visum erforderlich ist, sind die Visagebühren je nach Nationalität verschieden und vom aktuellen Wechselkurs abhängig. Die Visagebühren ändern sich monatlich. Staatsbürger mancher Länder erhalten das Visum kostenlos. Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Gültigkeitsdauer
Je nach Visatyp und Nationalität unterschiedlich.
Antragstellung
Konsularische Vertretungen (s. Adressen).
Unterlagen
Unterschiedlich, je nach Nationalität. In der Regel: (a) Reisepass. (b) Antragsformular. (c) 1 Passfoto. (d) Gebühr. (e) Rückreiseticket bzw. -bestätigung. (f) Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthaltes.
(g) Geschäftsvisum: Firmenschreiben.
(h) Arbeitsvisum: Leumundszeugnis, ärztliches Attest und Arbeitsvertrag.
Bei postalischer Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Rückumschlag und der Zahlungsbeleg beigefügt werden.
Bearbeitungszeit
Je nach Visatyp und Nationalität unterschiedlich.
Ausreichende Geldmittel
Alle Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.
Aufenthaltsgenehmigung
Deutsche, Österreicher und Schweizer benötigen für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen kein Touristenvisum. Für Aufenthalte über 3 Monate ist eine Beantragung für eine Aufenthaltsgenehmigung beim Innenministerium (Ministerio del Interior, Abteilung Migraciones) notwendig. Der Aufenthalt kann jeweils um 3 Monate verlängert werden. Jedoch besteht darauf kein Anspruch.
Einreise mit Haustieren
Für Papageien und Sittiche wird ein amtliches Gesundheitszeugnis benötigt, das bescheinigt, dass das Tier frei von Hühnerpest und der Papageienkrankheit ist.
Für Hunde und Katzen werden ein Gesundheits- und Impfausweis benötigt. Tiere unter 3 Monaten benötigen kein Tollwutimpfzertifikat. Die Fluggesellschaft muss ca. 24 Std. vor der Ankunft den Destinationsflughafen von dem Tiertransport in Kenntnis setzen.
Anmerkung: Alle Tiere aus Afrika und Asien (außer Japan) benötigen im Voraus eine Bewilligung von der Quarantänestation (Senasa) in Argentinien.