Reisepaß/Visum
Reisepass/Visum
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
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Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei einmaliger Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein, bei mehrmaliger Einreise (Visum für ein Jahr) mindestens noch 18 Monate.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes im Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes im Reisepass eines mitreisenden Elternteils.
Schweizer: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes im Reisepass eines mitreisenden Elternteils.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Im elterlichen Reisepass eingetragene Kinder müssen auch im Visum der Eltern namentlich eingetragen sein, wenn das Visum ein separates Dokument ist und kein Stempel im Reisepass.
Visum
Allgemein erforderlich. Staatsbürger folgender Länder benötigen kein Visum für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen (nicht verlängerbar), vorausgesetzt, es liegen keine Vorstrafen vor und sie verfügen über ein gültiges Rückflugticket und kommen am Chiang Kai Shek oder am Internationalen Kaoshsiung Flughafen an:
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Estland, Lettland, Litauen, Slowakische Republik und Zypern);
(b) Übrige Länder: Australien, Costa Rica, Brunei, Island, Japan, Kanada, Korea (Süd), Liechtenstein, Malaysia, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Singapur und USA.
Visum bei der Einreise
I. [2] Staatsbürgern der folgenden Länder wird für einen 30-tägigen Aufenthalt bei der Einreise am Flughafen Chiang Kai Shek oder am Internationalen Kaoshsiung Flughafen ein Visum (Landing Visa) ausgestellt:
(a) Polen, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn.
(b) USA.
II. Staatsbürgern der folgenden Länder wird für einen 14-tägigen Aufenthalt bei der Einreise an den Flughäfen Chiang Kai Shek International Airport oder am Kaohsiung International Airport ein Visum (Landing Visa) ausgestellt: Britische Überseegebiete, Hongkong (China), Macau (China).
Transit
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 24 Std. weiterfliegen, nicht die Transitlounge oder das Transithotel verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Visum. Bei Gruppenreisen kann es vorkommen, dass die Pässe von den zuständigen Behörden bis zum Zeitpunkt der Weiterreise zurückbehalten werden; in diesem Fall ist es erlaubt, den Flughafen zur Übernachtung in einem Hotel zu verlassen.
Visaarten
Einmaliges und mehrmaliges Einreisevisum (letzteres meist nur für Geschäftsreisen).
Visagebühren
Deutschland
Einmalige Einreise: 27 € (für einen Aufenthalt von max. 60 Tagen). Mehrmalige Einreise: 54 € (für einen Aufenthalt von max. 60 Tagen). Die Gebühren gelten für deutsche Staatsbürger.
Österreich
Einmalige Einreise: 27 € (für einen Aufenthalt von max. 60 Tagen, 3 Monate gültig). Mehrmalige Einreise: 54 € (für einen Aufenthalt von max. 60 Tagen, 6 Monate gültig oder für einen Aufenthalt von max. 30 Tagen, 1 Jahr gültig). Die Gebühren gelten für österreichische Staatsbürger.
Schweiz
Einmalige Einreise: 60 CHF (Aufenthaltsdauer unterschiedlich). Mehrmalige Einreise: 120 CHF (Aufenthaltsdauer unterschiedlich). Expressausstellung (Ausstellung innerhalb von 24 Stunden): zuzüglich 50 Prozent der Visumgebühr. Die Gebühren gelten für schweizer Staatsbürger.
Die Gebühren variieren nach Nationalität und müssen für den Einzelfall erfragt werden.
Gültigkeitsdauer
Einmaliges Einreisevisum: In der Regel 60 Tage innerhalb von drei Monaten vom Tag der Ausstellung an. Mehrmaliges Einreisevisum: 60 Tage innerhalb von 6 Monaten ab Ausstellungsdatum oder 30 Tage innerhalb von einem Jahr gültig. Es darf beliebig oft eingereist werden.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei den Taipei Vertretungen bzw. Wirtschafts- und Kulturbüros (s. Adressen).
Unterlagen
(a) Antragsformular. (b) 1 Passfoto. (c) Reisepass (mind. noch 6 Monate gültig). (d) Gebühr (bar oder als Verrechnungsscheck). (e) Bestätigtes Rück- bzw. Weiterflugticket. (f) Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Dauer des Aufenthalts. (g) Mehrfachvisum (Geschäftsreisen): Kostenübernahmeerklärung der Firma. (h) Einladungsschreiben des Geschäftspartners in Taiwan.
Bei postalischer Antragstellung muss ein adressierter und frankierter Einschreiben-Freiumschlag mit eingereicht werden.
Bearbeitungszeit
3 Tage; 1 Woche bei postalischer Beantragung, bei ausländischen Antragstellern kann es länger dauern.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an die Taipei Vertretungen bzw. Wirtschafts- und Kulturbüros (s. Adressen).
Einreise mit Haustieren
Für Hunde und Katzen wird eine Einfuhrgenehmigung benötigt. Der Antrag sollte in englischer Sprache sein und ihm müssen ein Tollwutimpfzertifikat (1 Monat bis 1 Jahr alt), 4 Farbbilder des Tieres, ein Gesundheitszeugnis und ein offizielles Quarantänezeugnis, ausgestellt vom Amtsarzt des Herkunftslands, beigelegt werden. Hunde und Katzen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ohne die geforderten Dokumente müssen für 21 Tage in Quarantäne.