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Informationen Korea (Sued)

» Reisepass & Visum Korea (Sued)

Reisepaß/Visum

Reisepass/Visum

Ja Nein Ja Ja Nein Ja Ja Nein Ja Ja Nein Ja
Reisepass

Allgemein erforderlich. Alle Dokumente müssen bis zur Ausreise gültig sein.

Einreise mit Kindern



Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder Eintragung im Reisepass eines begleitenden Elternteils oder Kinderreisepass.

Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.

Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung im Reisepass eines begleitenden Elternteils.

Schweizer: Eigener Reisepass oder Eintragung im Reisepass eines begleitenden Elternteils.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

I. Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):

(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz (Ausnahmen: Italien und Portugal für einen Aufenthalt von bis zu 2 Monaten, Lettland und Zypern für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen);

(b) Übrige Länder: Antigua & Barbuda, Bahamas, Bangladesch, Barbados, Brasilien, Bulgarien, Costa Rica, Dominica, Dominikanische Republik, El Salvador, Grenada, Haiti, Island, Israel, Jamaika, Kolumbien, Lesotho (bis zu 2 Monate), Liberia, Liechtenstein, Malaysia, Marokko, Mexiko, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Peru, Rumänien, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent & die Grenadinen, Singapur, Suriname, Thailand, Trinidad & Tobago, Türkei und Tunesien (bis zu 1 Monat);



II. Ausgenommen von der Visumpflicht sind Staatsangehörige der folgenden Länder für einen ausschließlich touristischen Aufenthalt von max. 30 Tagen (sofern nicht anders angegeben):

(a) EU-Länder: Lettland, Slowenien (für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten) und Zypern;

(b) Übrige Länder: Ägypten, Albanien, Andorra, Argentinien, Australien (für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten), Bosnien-Herzegowina, Brunei, Chile, Ecuador, Fidschi, Guatemala, Guyana, Honduras, Hongkong (China) (für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten), Japan, Jemen, Kanada (bis zu 6 Monaten), Katar, Kiribati, Kroatien, Kuwait, Macau (VR China), Marschall-Inseln, Mauritius, Mikronesien, Monaco, Nauru, Neu-Kaledonien, Oman, Palau, Paraguay, Salomonen, Samoa, San Marino, Saudi-Arabien, Serbien & Montenegro, Seychellen, Südafrika, Swasiland, Taiwan, Vereinigte Arabische Emirate, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela.



III. Staatsangehörige der meisten oben nicht aufgeführten Länder können für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen ohne Visum einreisen, vorausgesetzt, sie verfügen über gültige Rück- bzw. Weiterreisetickets und reisen am Jeju International Airport ein. Diese Regelung gilt nicht für Staatsangehörige der folgenden Länder: Afghanistan, China (VR), Ghana, Kuba, Indien, Iran, Kambodscha, Laos, Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), Mongolei, Myanmar, Nepal, Nigeria, Inhabern von palästinensischen Pässen, Pakistan, Philippinen, Sri Lanka und Vietnam, die in jedem Fall ein Visum benötigen. Näheres von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).

Visaarten

Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.

Visagebühren

Deutsche, Österreicher und Schweizer sind bis zu drei Monate von der Visumpflicht befreit, soweit sie folgende Reisegründe haben: Tourismus, Transit in ein anderes Land oder Geschäftsreisen wie Teilname an einer Besprechung, Konferenz, Vertragsabschluss, Marktforschung und An- bzw. Umbau der ein- oder ausgeführten Maschinen. Dabei sind Erwerbstätigkeiten gegen Entgeld vor Ort ausgenommen. Die Gebühren hängen von der Nationalität und der Aufenthaltsdauer ab.



Deutschland

Touristenvisum: 27 € (für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen, für touristische oder geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit ausgenommen).

Touristenvisum: 45 € (für Aufenthalte von länger als 90 Tage, für touristische oder geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit ausgenommen).

Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland haben.



Österreich


Touristenvisum: 27 € (für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen, für touristische oder geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit ausgenommen).

Touristenvisum: 45 € (für Aufenthalte von länger als 90 Tage, für touristische oder geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit ausgenommen).

Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige (ggf. unbefristete) Aufenthaltsgenehmigung für Österreich haben.



Schweiz

Touristenvisum: 45 CHF (für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen, für touristische oder geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit ausgenommen, einfache Einreise).

Touristenvisum: 120 CHF (für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen, für touristische oder geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit ausgenommen, mehrfache Einreise).

Touristenvisum: 75 CHF (für Aufenthalte von länger als 90 Tage, für touristische oder geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit ausgenommen, einfache Einreise).

Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz haben.



Nähere Auskünfte von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

Gültigkeitsdauer

Vom Tag der Ausstellung maximal 3 Monate.

Antragstellung

Zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen).

Unterlagen

Visum für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen: (a) Reisepass, der für die Dauer des Aufenthalts gültig sein muss. (b) Antragsformular. (c) 1 Passfoto (Farbbild). (d) Gebühr (bar, Scheck oder Postanweisung). (e) Frankierter Rückumschlag. (f) Nachweis über ausreichende Geldmittel. (g) Dokumente wie Arbeitsbescheinigung oder offizielles Entsendungsschreiben der eigenen Firma bzw. Einladungen von einem koreanischen Auftraggeber.

Visum für Erwerbstätigkeit: (a)-(g), (h) Arbeitsvertrag. (i) Arbeitsempfehlung des zuständigen Ministers oder Dokumente wie Aufführungserlaubnis bzw. offizielle Einverständniserklärung, die die Notwendigkeit der Einstellung des Betroffenen bestätigen

Bearbeitungszeit

7 Tage (Touristenvisum). Postalische Bearbeitung dauert ca. 1 Woche länger.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen während ihres Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.

Aufenthaltsgenehmigung

Anträge für eine Aufenthaltsgenehmigung sollten an das Immigration Office in Seoul gestellt werden. Nähere Angaben von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

Einreise mit Haustieren



Für Katzen und Hunde, die aus Deutschland, Österreich und der Schweiz eingeführt werden, besteht nur dann keine Quarantänepflicht, wenn ein Gesundheitszeugnis vorgelegt wird. Für Tiere im Alter von unter 90 Tagen muss das Gesundheitszeugnis bescheinigen, dass das Tier gesund ist. Für Tiere im Alter von über 90 Tagen muss das Gesundheitszeugnis bestätigen, dass das Tier mindestens 30 Tage vor der Einreise gegen Tollwut geimpft wurde. Es dürfen maximal 4 Katzen oder Hunde eingeführt werden. Sollen mehr Tiere eingeführt werden, muss ein Antrag beim koreanischen Quarantäneamt am Flughafen gestellt werden.

Die Einfuhrgenehmigung für Vögel sind von Land zu Land unterschiedlich. Nähere Auskünfte erteilt das koreanische Quarantäneamt.

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