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Informationen Korea (Nord)

» Reisepass & Visum Korea (Nord)

Reisepaß/Visum

Reisepass/Visum

Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Einreise mit Kindern



Deutsche:
Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt. Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.

Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich.

Hinweis

Touristen können Tagesvisa beantragen.

Visagebühren

Deutschland und Österreich

Visum: 30 €.

Schweiz

Visum: 40 CHF.

Antragstellung

Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Besucher können in der Regel als Teilnehmer einer vom koreanischen Fremdenverkehrsamt genehmigten Gruppenreise das Land bereisen. Individualreisen sind nur möglich, wenn die gesamte Reiseroute im Voraus gebucht und ebenfalls vom koreanischen Fremdenverkehrsamt genehmigt wurde.

Unterlagen

(a) 2 Antragsformulare. (b) 2 Passfotos. (c) Gültiger Reisepass. (d) Einladungsschreiben. (e) Geschäftsvisum: Einladungsschreiben der Firma.

Bei Reise über China ist ein Transitvisum für China erforderlich.

Bearbeitungszeit

1 Monat, wenn die Genehmigung des Fremdenverkehrsamtes vorliegt, erfolgt die Ausstellung sofort.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

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