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» Reisepass & Visum Macao

Reisepaß/Visum

Reisepass/Visum

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Reisepass

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige von Hongkong (VR China), die mit einem Hongkong Identitätsausweis (Hong Kong Identity Card - HKIC) einreisen können. Der Reisepass muss noch mindestens 30 Tage über die Dauer des Aufenthalts hinaus gültig sein.

Einreise mit Kindern



Deutsche: Der deutsche Kinderausweis mit Lichtbild wird anerkannt, wenn ein Elternteil/ Sorgeberechtigter das Kind begleitet oder eigener Reisepass.

Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder, [1] denen bei der Einreise ein Visum gewährt wird, wenn der Reisende einen gültigen Reisepass vorlegt:

(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder, (Großbritannien für einen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten) für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen und Schweiz für einen Aufenthalt von max. 30 Tagen;

(b) Übrige Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen): Andorra, Ägypten, Dominica, Island, Israel, Japan, Kroatien, Korea (Süd), Libanon, Liechtenstein, Mali, Mongolei, Norwegen, Rumänien und Tansania;

(c) Übrige Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen): Australien, Brasilien, Chile; Indien, Indonesien, Kanada, Kiribati, Malaysia, Mexiko, Monaco, Namibia, Neuseeland, Philippinen, Samoa, Seychellen, Singapur, Südafrika, Taiwan, Thailand, Türkei, Uruguay und USA;

(d) Übrige Länder (für den Transit): China (VR), die durch Macau zu einem Drittstaat reisen, für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen;

(e) Übrige Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 1 Jahr): Inhaber einer Hong Kong Identity Card (HKIC) oder Hong Kong Permanent Identity Card oder Inhaber einer Hong Kong Re-entry Permit.

(f) Übrige Länder (für einen Aufenthalt von bis 7 Tagen): Hongkong (VR China).

Anmerkung

Besucher von China und Hongkong benötigen kein separates Visum für Macau.

Visaarten

Touristenvisum (Individual-, Familien-, Gruppenvisum) und Geschäftsvisum.

Visagebühren

S. Volksrepublik China.

Gültigkeitsdauer

S. Volksrepublik China.

Antragstellung

Visa werden von den konsularischen Vertretungen Chinas (s. China) oder bei der Ankunft in Macau ausgestellt.

Unterlagen

(a) 2 Antragsformulare. (b) 2 Passfotos. (c) Gültiger Reisepass. (d) Weiterreise- oder Rückflugticket. (e) Hotelbuchungsbestätigung. (f) Aufenthaltsgenehmigung. (g) Geschäftsvisum: Firmenschreiben.

Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg der Gebühren beigelegt werden.

Bearbeitungszeit

Mindestens 2 Wochen.

Ausreichende Geldmittel

Alle Ausländer müssen über ausreichende Gelsmittel (mindestens über 500 MP pro Tag und Person) verfügen.

Verlängerung des Visums

Eine einmalige Verlängerung des Visums um weitere 30 Tage ist vor Ort beim Macau Immigration Service, (Avenida Rodrigo Rodriques, Comando PSP, Macau, Tel. (+853) 796 73 03) problemlos möglich. Auch längere Aufenthalte (bis maximal 1 Jahr), sowie Visa zur Familienzusammenführung können nach Einreise, innerhalb der zunächst gewährten 90-Tage-Frist, beim Macau Immigration Service beantragt werden. Es ist außerdem möglich, Anträge im Vorfeld an die chinesische Botschaft zu richten.

Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen an die konsularischen Vertretungen Chinas.

Einreise mit Haustieren



Für Hunde und Katzen werden ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt des Herkunftslands und eine Einfuhrgenehmigung benötigt. Die letzte Tollwutimpfung darf nicht länger als 1 Jahr und nicht kürzer als 14 Tage vor der Einreise zurückliegen. Katzen und Hunde im Alter von unter 2 Monaten dürfen nicht eingeführt werden.

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