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» Reisepass & Visum Japan

Reisepaß/Visum

Reisepass/Visum

Ja Nein Ja Ja Nein Ja Ja Nein Ja Ja Nein Ja
Anmerkung

Reisende, die weder im Besitz der erforderlichen Rück- oder Weiterreisetickets sind, noch über ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt verfügen, kann die Einreise auch mit Visum verweigert werden.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss für die Dauer des geplanten Aufenthalts gültig sein.

Einreise mit Kindern



Deutsche: Deutscher Kinderausweis vom 10.-16. Lebensjahr mit Lichtbild oder Eintragung im elterlichen Reisepass, wenn dieser Elternteil mit einreist oder eigener Reisepass.

Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.

Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen touristischen Aufenthalt oder eine Geschäftsreise von bis zu 6 Monaten, sofern nicht anders angegeben:

(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;

(b) Übrige Länder: Andorra, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Brunei (bis zu 15 Tage), Bulgarien, Chile, Costa Rica, Dominikanische Republik, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hongkong (VR China), Island, Israel, Kanada, Kroatien, Lesotho, Liechtenstein, Macau (VR China), Mauritius, Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), Mexiko, Monaco, Neuseeland, Norwegen, San Marino, Singapur, Suriname, Tunesien, Türkei, Uruguay und USA.

Visaarten

U.a. Transit-, Touristen- und Arbeitsvisum.

Visagebühren

Unterschiedlich, je nach Nationalität und Visaart. Staatsbürger bestimmter Länder erhalten das Visum kostenlos. Weitere Informationen von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

Gültigkeitsdauer

Unterschiedlich, je nach Nationalität und Besuchsgrund.

Dokumente bei der Einreise

Alle Ausländer müssen bei der Einreise über ausreichende Geldmittel, über Unterlagen, die als Nachweis über den Zweck des Besuches (wie etwa Konferenzunterlagen, Angaben über die einladende Organisation, etc.) sowie über ein Rück- oder Weiterreiseticket verfügen.

Antragstellung

Zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen). Für ein Arbeitsvisum kann der künftige Arbeitgeber bei der zuständigen regionalen Einwanderungsbehörde ein Certificate of Eligibility beantragen, das dann zur Ausstellung des Arbeitsvisums bei einer japanischen Auslandsvertretung zugrundegelegt wird.

Unterlagen

(a) Gültiger Reisepass. (b) Antrag. (c) 1 Passfoto. (d) Auslandsreisekrankenversicherung. (e) Geschäftsvisum: Einführungsschreiben. (f) Einladungsschreiben der japanischen Firma. (g) Touristenvisum: Rückflugticket. (h) Nachweis ausreichender Geldmittel. (i) Buchungsbestätigung des Reisebüros und Quittung. (j) Dokumente, aus denen der Zweck der Reise hervorgeht, z.B. Einladung bei Privatreisen. (k) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.

Working-Holiday-Visum: (a) Gültiger Reisepass. (b) Rückflugticket bzw. ausreichend finanzielle Mittel zum Erwerb eines solchen (1.100,- EUR). (c) Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel (Bankguthaben, Reiseschecks, etc. in Höhe von ca. 2.000,- EUR). (d) Auslandsreisekrankenversicherung, die den gesamten Aufenthaltszeitraum abdeckt. (e) Lebenslauf (Formblatt im Konsulat anfordern). (f) Aufenthaltsplanung (Formblatt im Konsulat anfordern). (g) Antragsbegründung (ca. 1 Din A4-Seite formlos in englischer oder japanischer Sprache). (h) Antragsformular (im Konsulat erhältlich). (i) 1 aktuelles Passfoto.

Anmerkung: Falls der Antrag nach Japan geschickt werden muss, ist der Antrag in doppelter Ausfertigung mit 2 Passfotos einzureichen.

Bearbeitungszeit

Unterschiedlich, je nach Nationalität und Besuchsgrund bis zu 3 Monaten.

Meldepflicht

Ausländer müssen sich im Hotel, Pension etc. beim Check-in registrieren lassen.

Aufenthaltsverlängerung

Es kann eine einmalige Verlängerung des Aufenthalts für weitere 3 Monate bei der regionalen Einwanderungsbehörde in Japan beantragt werden. Vor Ablauf der ersten drei Monate muss sich der Antragsteller beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. Die Verlängerungsgebühr beträgt 4000 . Näheres von den konsularischen Vertretungen.

Die Botschaft trifft Einzelfallentscheidungen je nach Herkunftsland und Visaart.

Einreise mit Haustieren



Für die Einfuhr von Vögeln (außer Geflügel) werden keine Dokumente verlangt.

Vor der Verbringung einer Katze oder eines Hundes aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach Japan muss der Tierquarantäne-Service (Internet: www.maff-aqs.go.jp) mindestens 40 Tage im Voraus benachrichtigt werden. Die Tiere müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Eine Quaratäne von 180 Tagen ist für Hunde und Katzen Pflicht. Außer an den Flughäfen Narita und Osaka muss im Voraus ein Platz in der Isolierstation reserviert werden.

Für Hasen wird ein Gesundheitszeugnis, ausgestellt vom Amtstierarzt des Herkunftslands, benötigt.

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