Reisepaß/Visum
Reisepass/Visum
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Einreisebeschränkungen
Die Regierung der Volksrepublik China akzeptiert keine Reisedokumente, die von Taiwan ausgestellt wurden.
Anmerkung: Die Volksrepublik China erkennt die doppelte Staatsbürgerschaft nicht an. Reisende müssen bei der Einreise eine Gesundheitserklärung unterzeichnen, Reisenden, die HIV-positiv sind, an Lepra oder an einer offenen Lungentuberkulose erkrankt sind, kann die Einreise verweigert werden.
Sonderregelungen gelten für Hongkong (s. Hongkong) und Macau (s. Macau).
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate gültig sein, bei zwei- oder mehrmaliger Einreise mindestens 9 Monate.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres zwingend mit Lichtbild auch für Säuglinge. Bei einem längeren Aufenthalt sollten Kinder einen eigenen Kinderreisepass haben, weil der Kinderausweis lediglich Raum für zwei Visa bietet. Die deutschen Auslandsvertretungen in China stellen daher grundsätzlich keine Kinderausweise, sondern nur Reisepässe aus. Die Einreise eines Kindes nach China, das über keinen eigenen Kinderreisepass verfügt, sondern in den Reisepass eines Elternteils eingetragen ist, ist möglich, wenn neben dem Namenseintrag im Pass ein Lichtbild des Kindes angebracht ist und das chinesische Visum im Reisepass des Elternteils ausdrücklich auch für das mitreisende Kind gültig ist. Da es in der Praxis bei dieser Art der Einreise jedoch bereits mehrfach Probleme gegeben hat, ist die Ausstellung eines eigenen Passes sowie eines individuellen Visums für mitreisende Kinder unbedingt empfehlenswert.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich. Ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder:
(a) Brunei, Japan und Singapur für einen Aufenthalt von max. 15 Tagen;
(b) San Marino für einen Aufenthalt von max. 30 Tagen.
Transit
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 24 Std. weiterfliegen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Visum. Der Transitraum darf verlassen werden. Diese Bestimmungen gelten für britische Staatsangehörige und Staatsbürger aus den USA nur am Flughafen von Beijing. Unter anderem deutsche und österreichische Transitreisende können sich unter den oben genannten Bedingungen max. 48 Std. an den Flughäfen Shanghai Hongqiao und Pu Dong aufhalten.
Visaarten
Touristen-, Gruppen-, Geschäfts- und Transitvisum.
Visagebühren
Deutsche:
Touristen- und Geschäftsvisum: 20 € (einmalige Einreise, Aufenthalt von max. 30 Tagen), 30 € (zweimalige Einreise, Aufenthalt von max. 30 Tagen);
Touristen- und Geschäftsvisum: 20 € (einmalige Einreise), 30 € (zweimalige Einreise), 40 € (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig), 60 € (mehrmalige Einreise, 1 Jahr gültig).
Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung (zusätzlich zur Visumgebühr):
am gleichen Tag (Annahme bis 11.00 Uhr): 30 € pro Person; innerhalb von 2 Tagen: 20 € pro Person.
Die Verlängerung des Visums ist unter best. Umständen in China möglich.
Österreicher:
Für Touristen ist nur ein ein-oder zweimaliges Einreisevisum mit einer Gültigkeit von bis zu 3 Monaten möglich.
einmaliges Einreisevisum (bis zu 3 Monate gültig): 30 €,
zweimaliges Einreisevisum (bis zu 6 Monate gültig): 45 €;
mehrmaliges Einreisevisum (bis zu 6 Monate gültig): 60 €;
mehrmaliges Einreisevisum (bis zu einem Jahr gültig): 90 €;
Zuschlag für eine bevorzugte ( rasche ) Bearbeitung:
am gleichen Tag: 33 €; innerhalb von 3 Tagen: 23 €.
Die Verlängerung des Visums ist unter best. Umständen in China möglich.
Schweizer:
Touristen- und Geschäftsvisum: 50 CHF (einmalige Einreise), 75 CHF (zweimalige Einreise), 100 CHF (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig), 150 CHF (mehrmalige Einreise, 1 Jahr gültig). Gruppenvisum: 40 CHF pro Person (einmalige Einreise).
Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung:
am gleichen Tag (Annahme nur bis 10.00 Uhr): 50 CHF pro Person, innerhalb von 2 Tagen: 35 CHF pro Person.
Die Verlängerung des Visums ist unter best. Umständen in China möglich.
Für Reisen nach Hongkong gelten je nach Nationalität und Visaart unterschiedliche Gebühren, Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Gültigkeitsdauer
3 Monate (einmalige Einreise), 6 Monate (mehrmalige Einreise). Geschäftsvisa: unterschiedlich. Transitvisa werden meistens auf maximal 7 Tage ausgestellt. Touristen- und Gruppenvisa werden normalerweise für Pauschalreisende ausgestellt. Touristenvisa werden jedoch auch für Individualreisende ausgestellt.
Antragstellung
Zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen). Die Beantragung von Visa per Post ist nicht möglich. Wer nicht persönlich erscheinen kann, sollte sich an Visum-Agenturen oder Botendienste wenden.
Antragsformulare stehen auf den Homepages der chinesischen Botschaften in Berlin, Wien und Bern (s. Adressen) zum Ausdrucken zur Verfügung.
Unterlagen
Touristenvisum: (a) ausgefülltes Antragsformular. (b) Passfoto. (c) Reisepass, der mind. noch 6 Monate gültig ist und mit mindestens 1 leeren Seite (d) Nachweis ausreichender Geldmittel. (e) Buchungsbestätigungen für Hotel und Flug. (f) Gebühr (in bar oder mit Verrechnungsscheck, bei der deutschen Botschaft: nur in bar). (g) Für einen Aufenthalt von über 6 Monaten ist ein AIDS-Test erforderlich. (h) ggf. Kopie der Aufenthaltsgenehmigung/Arbeitsbewilligung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. Ansonsten muss der Visumantrag im Heimatland gestellt werden.
(i) Geschäftsvisum: Einladungsschreiben eines Ministeriums, einer Firma oder einer offiziellen chinesischen Organisation.
(j) Gruppenvisum: zusätzlich Bestätigung (Brief oder Fax) des chinesischen Reiseveranstalters, nummerierte Passkopien aller Reiseteilnehmer sowie eine Liste der Reiseteilnehmer in dreifacher Ausfertigung.
(k) Visum für private Besuche: Einladungsbrief.
(l) Visum, das zur mehrmaligen Einreise berechtigt: Einladungsschreiben von einem zuständigen chinesischen Ministerium.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Bearbeitungszeit
Visa sollten so früh wie möglich, jedoch frühestens 50 Tage vor der geplanten Abreise beantragt werden. Da alle Visa von den Behörden ausgestellt und je nach Wichtigkeitsgrad bearbeitet werden, kann es unter Umständen einige Zeit dauern, bis einem Antrag stattgegeben wird. In der Regel dauert die Visabearbeitung jedoch 4 Arbeitstage in Deutschland und in Österreich und 5 Arbeitstage in der Schweiz.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen).
Anmerkung
(a) Die meisten Reisen werden von der offiziellen staatlichen Reiseagentur China International Travel Service CITS (s. Adressen) organisiert. Normalerweise übernimmt der Reiseveranstalter die Abwicklung der Formalitäten, Individualreisende können dies jedoch auch selbst übernehmen. Grundsätzlich müssen Reisende im Besitz von Rück- oder Weiterreisetickets sein. Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen und Fremdenverkehrsämter (s. Adressen).
(b) Die Einreise mit eigenem Fahrzeug ist nur im Rahmen einer Gruppenreise und mit schriftlicher Sondergenehmigung möglich.
(c) Individual- und Gruppenreisen nach Tibet sind zur Zeit nur in Begleitung eines offiziellen Fremdenführers zugelassen. Weitere Informationen sind von den Botschaften und Konsulaten, der Tibet Tourism Administration oder Tibet Tourism Office (s. Adressen) erhältlich.
Meldepflicht
Für Besucher besteht eine Meldepflicht bei der lokalen Polizei bei Aufenthalten über 24 Stunden an einem Ort (die Meldung muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen). Hotels übernehmen die Meldung automatisch.
Einreise mit Haustieren
Vögel dürfen nicht nach China eingeführt werden.
Für Katzen und Hunde (max. 1 Tier pro Passagier) werden ein Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat, die vom Amtstierarzt des Herkunftlands ausgestellt wurden, benötigt. Das Tollwutimpfzertifikat ist mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor der Einreise gültig. Für Katzen und Hunde besteht eine Quarantänepflicht von 30 Tagen.
Anmerkung: Katzen und Hunde sind in China in Hotels verboten.