Reisepaß/Visum
Einreisebeschränkungen
Die Regierung verweigert folgenden Personen die Ein- und Durchreise: (a) Staatsbürgern Israels. (b) Reisenden, die einen israelischen Sichtvermerk in ihrem Reisepass haben. (c) Unter bestimmten Umständen Staatsangehörigen der Länder Bahrain, Kuwait und Inhabern von palästinensischen Dokumenten. Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen Botschaften und Konsulate. (d) Frauen unter 30 Jahren, die Staatsangehörige eines GUS-Staats sind.
Reisepass/Visum
Ja
Ja/1
Ja
Ja
Ja/1
Ja
Ja
Ja/1
Ja
Ja
JA/1
Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche:Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (muss noch 6 Monate gültig sein) oder Eintragung in den elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Die Einreise mit Kinderausweis ohne Lichtbild ist problematisch. Die Mitnahme eines eigenen Reisepasses wird am ehesten empfohlen.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung in den elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 14. Lebensjahr oder eigener Reisepass. Die Mitnahme eines eigenen Reisepasses wird am ehesten empfohlen.
Schweizer: Eintragung in den elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 14. Lebensjahr oder eigener Reisepass. Die Mitnahme eines eigenen Reisepasses wird am ehesten empfohlen.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Kinder, die im elterlichen Reisepass eingetragen sind, müssen bei Visumpflicht auch im Visum eingetragen sein. Die Kinder können nur in Begleitung der Inhaber dieser Dokumente einreisen.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind
(a) Bahrain, Katar, Kuwait, Oman und Saudi-Arabien.
[1] Staatsbürger der folgenden Länder, die bei der Einreise am Flughafen ein Visum für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen gebührenfrei erhalten:
(b) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz (Großbritannien für einen Aufenthalt von max. 60 Tagen) (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern, die ein Visum vor der Einreise beantragen müssen);
(c) Übrige Länder: Andorra, Australien, Brunei, Hongkong (China) (für einen Aufenthalt von max. 60 Tagen), Island, Japan, Kanada, Korea (Süd), Liechtenstein, Malaysia, Monaco, Neuseeland, Norwegen, San Marino, Singapur, USA und Vatikanstadt.
Transit
Transitpassagiere, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 12 Stunden weiterfliegen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum. Der Transitraum kann u.U. verlassen werden.
Visagebühren
Deutsche, Österreicher und Schweizer erhalten am Flughafen von Dubai ein kostenloses Visum für 30 Tage.
Gültigkeitsdauer
2 Monate ab Ausstellungsdatum.
Antragstellung
Zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen). Visa für Touristen und Besucher (Verwandtenbesuch) müssen vom Hotel/Reiseveranstalter bzw. von einem Einwohner der Vereinigten Arabischen Emirate beim Einwanderungsamt beantragt werden. Hierfür sind im Voraus die Flugnummer und Personalien sowie die Nummer des Reisepasses erforderlich. Geschäftsvisa werden nur auf eine Einladung hin erteilt.
Unterlagen
(a) Gültiger Reisepass. (b) 2 Antragsformulare. (c) 2 Passfotos. (d) Gebühr. (e) Fax oder Schreiben des Gastgebers in den Vereinigten Arabischen Emiraten, das direkt an die Botschaft geschickt werden muss. Geschäftsvisum: (f) Arbeitgeberbescheinigung.
Bei postalischer Anforderung muss ein adressierter und frankierter Rückumschlag beigefügt werden.
Bearbeitungszeit
2-5 Tage. Es wird empfohlen, den Antrag rechzeitig vor Abreise zu stellen.
Aufenthaltsverlängung
Es besteht die Möglichkeit, das Visum gegen eine Gebühr von 500 Dh beim Immigrationsamt um weitere 30 Tage zu verlängern.
Einreise mit Haustieren
Für Katzen, Hunde (müssen mindestens 16 Wochen alt sein) und für Vögel wird ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bescheinigt, dass das Tier gesund ist. Eine Einfuhrgenehmigung wird nur verlangt, wenn das Tier als Frachtgut reist. Wird es als Handgepäck transportiert, ist keine Einfuhrgenehmigung obligatorisch. In allen Fällen muss jedoch eine vorherige Bewilligung vom Ministerium für Landwirtschaft und Fischerei eingeholt werden.