Reisepaß/Visum
Reisepass/Visum
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Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Ausgenommen sind Staatsbürger von Bahrain, Katar, Kuwait, Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten, die mit einem gültigen Personalausweis einreisen können.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt. Eintragung eines Kindes in den Reisepass (kein Lichtbild erforderlich) eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Personen ab 18 Jahren müssen bei der Einreise über einen eigenen Reisepass verfügen.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger von Bahrain, Katar, Kuwait, Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Visum bei der Einreise
Staatsbürger folgender Nationalitäten können an allen Grenzübergangsstellen von Oman ein Visum für 6 Rial (ca. 13 €) für einen Aufenthalt von 1 Monat erwerben:
(a) [1] EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich und übrige EU-Länder und die Schweiz.
(b) Übrige Länder: Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Chile, Ecuador, Hongkong (VR China), Indonesien, Island, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kolumbien, Kroatien, Libanon, Liechtenstein, Malaysia, Mazedonien (Ehem. Jug. Rep.), Moldawien, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Paraguay, Peru, Rumänien, San Marino, Seychellen, Singapur, Südafrika, Suriname, Taiwan, Thailand, Türkei, Tunesien, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela.
Diese Liste kann sich jederzeit ändern. Aktuelle Informationen sind von den Konsulaten erhältlich.
Transit
Transitreisende, die den Transitraum nicht verlassen und innerhalb von 6 Std. weiterreisen, benötigen kein Transitvisum. Transitvisa werden auf Antrag der befördernden Fluggesellschaft bei Ankunft am internationalen Flughafen Seeb (Maskat) erteilt. Sie berechtigen zu einem maximalen Aufenthalt von 72 Stunden ab Einreise.
Anmerkung
Reisende, die bei der Ankunft weder im Besitz eines Visums noch eines No Objection Certificates (NOC) sind, wird die Einreise verweigert. NOCs werden beim Royal Oman Police Immigration Department ausgestellt.
Visaarten
Touristen- und Geschäftsvisum.
Visagebühren
Deutschland, Österreich
Touristen- und Geschäftsvisum: Einfachvisum: 30 €; Mehrfachvisum: 50 € (6 Monate).
Schweiz
Einfachvisum (Touristen): 45 CHF; Mehrfachvisum (Geschäftsvisum): 75 CHF (6 Monate).
Gültigkeitsdauer
4 Wochen ab Ausstellungsdatum. Einfachvisum: maximal 3 Wochen Aufenthalt. Mehrfachvisum: maximal 3 Wochen Aufenthalt.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Die Anträge werden nach Maskat weitergeleitet.
Unterlagen
(a) Antragsformular (in englischer Sprache und mit Schreibmaschine ausgefüllt). (b) Gültiger Reisepass. (c) Gebühr (Verrechnungsscheck, kein Bargeld). (d) Frankierter Rückumschlag (Einschreiben).
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Bearbeitungszeit
1-2 Wochen.