Reisepaß/Visum
Einreisebeschränkungen
(a) Personen mit israelischem Reisepass oder mit israelischen Sichtvermerken im Reisepass, oder Reisepässen, die von den palästinensischen Autonomiebehörden ausgestellt wurden, wird die Einreise verweigert.
(b) Staatsangehörigen der folgenden Länder wird die Einreise und der Transit verweigert, wenn sie einen Reisepass haben, der bei der Einreise weniger als 6 Monate gültig ist: Ägypten, Algerien, Bahrain, Djibouti, Irak, Jemen, Jordanien, Katar, Komoren, Kuwait, Libyen, Marokko, Mauretanien, Oman, Palästina, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan, Syrien, Tunesien und Vereinigte Arabische Emirate.
Reisepass/Visum
Ja
Ja/1
Ja
Ja
Ja/1
Ja
Ja
Ja/1
Ja
Ja
Ja/1
Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich, sollte nach der Ausreise noch mindestens 1, besser 6 Monate gültig sein. Ausgenommen sind Staatsangehörige von Syrien mit gültigem Personalausweis, die direkt aus Syrien einreisen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis ab 10 Jahren mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes bis 14 Jahren in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis 14 Jahren in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes bis 14 Jahren in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind
(a) Staatsangehörige von Bahrain, Katar, Kuwait, Jordanien, Oman, Saudi-Arabien, Syrien und Vereinigte Arabische Emirate für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten.
Transit
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visum bei der Einreise
Staatsangehörige folgender Länder können das Visum bei der Einreise am Beirut International Flughafen und allen Grenzübergängen erhalten:
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz ([1] Ausnahmen: Ein Visum vor der Reise müssen Staatsbürger der Tschechischen Republik beantragen. Staatsbürger von Estland, Litauen, Lettland, Polen, Slowenien, Slowakische Republik, Tschechische Republik und Ungarn können ein Mehrfachvisum bei der Einreise beantragen, wenn sie ein bestätigtes Rückreiseticket sowie eine Adresse in Libanon vorlegen können);
(b) Übrige Länder: Andorra, Antigua&Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Belize, Bhutan, Brasilien, Chile, China (VR), Costa Rica, Hongkong (VR China), Island, Japan, Kanada, Korea (Süd), Liechtenstein, Macau (VR China), Malaysia, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Panama, Peru, Samoa, San Marino, Singapur, St. Kitts-Nevis, USA und Venezuela.
Diese Länderauflistung unterliegt ständigen Veränderungen. Reisende sollten sich daher rechtzeitig vor ihrer Abreise bei der zuständigen Botschaft erkundigen.
Visaarten
Touristenvisum (Individual- und Gruppenvisa) und Geschäftsvisum.
Visagebühren
Deutschland, Österreich und Schweiz
Gebühren jeweils bei der Einreise
Visum: 50.000 LL (ca. 34 US$) (einmalige Einreise, für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat),
Visum: 100.000 LL (ca. 67 US$) (mehrmalige Einreise, für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten).
Gültigkeitsdauer
Maximal 3 Monate. Transitvisum: 48 Std.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Unterlagen
(a) Reisepass (möglichst noch 6 Monate gültig). (b) 1 Antragsformular. (c) 1 Passfoto. (d) Gebühr (bar oder Postanweisung). Touristenvisum: (e) Adresse des Gastgebers oder Hotels in Libanon (außer bei Buchung einer Pauschalreise). Geschäftsvisum: (f) Einladung der libanesischen Firma per Telex zur ausstellenden Botschaft und Schreiben der eigenen Firma.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühr beigelegt werden.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Bearbeitungszeit
Je nach Staatsangehörigkeit unterschiedlich, EU-Länder und Schweiz: 2-4 Tage.
Aufenthaltsgenehmigung
Die nötigen Formalitäten werden im Libanon abgewickelt.