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Informationen Katar

» Reisepass & Visum Katar

Reisepaß/Visum

Einreisebeschränkungen

Staatsbürgern von Israel und Jemen wird die Einreise und der Transit verweigert.

Reisepass/Visum

Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja/1/2 Ja
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Einreise mit Kindern



Deutsche:
Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt. Eintragung eines Kindes bis zum Alter von 14 Jahren mit Lichtbild in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.

Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum Alter von 14 Jahren mit Lichtbild in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Schweizer: Eintragung eines Kindes bis zum Alter von 14 Jahren mit Lichtbild in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger von Bahrain, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Visum bei der Einreise

Ein Touristen- oder Geschäftsvisum kann bei der Einreise nach Katar an allen Grenzübergängen und am Flughafen Doha erteilt werden, es berechtigt zu einer Aufenthaltsdauer von 21 Tagen (Geschäftsvisum: 7 Tage). Es muss 24. Std. vor der Einreise beatragt werden (Geschäftsvisum: 48 Std.) Eine Verlängerung für 2 Wochen ist möglich. In diesem Fall muss der Verlängerungsantrag vor Ort vor Ablauf der ersten 21 Tage gestellt werden. Staatsangehörige folgender Länder erhalten bei der Einreise ein Visum:

(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz ([1] Ausnahmen: Ein Visum muss für einen nicht-touristischen Aufenthalt von länger als 14 Tagen vor der Reise beantragt werden von Staatsangehörigen von Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern);

(b) Übrige Länder: Andorra, Australien, Brunei, Hongkong (VR China), Island, Japan, Kanada, Korea (Süd), Liechtenstein, Malaysia, Monaco, Neuseeland, Norwegen, San Marino, Singapur, USA und Vatikanstadt.

(c) [2] Touristische Aufenthalte: alle anderen Nationalitäten, die ein Visum benötigen, für einen 14-tägigen touristischen Aufenthalt, wenn sie mindestens 24 Std. vor der Ankunft einen Antrag durch ein registriertes Hotel in Doha beim Immigrationsamt des Flughafens stellen lassen. Ausgenommen von dieser Regelung sind u.a. der Irak, Somalia und Palästina.

Transit

Transitreisende, die innerhalb von 8 Std. weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen, über gültige Dokumente für die Weiterreise sowie über Sitzplatzreservierung verfügen, benötigen kein Transitvisum.

Visaarten

Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.

Visagebühren



Deutschland, Österreich und Schweiz

55 QR (ca. 11 € oder ca. 17 CHF) bei der Einreise am Flughafen. Weitere Informationen von der Botschaft sowie den jeweiligen Hotels in Katar, die die Visabeantragung für ihre Gäste übernehmen.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

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