Reisepaß/Visum
Einreisebeschränkungen
Die Regierung verweigert unter bestimmten Umständen (nähere Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen) folgenden Personen die Einreise und den Transit: (a) Staatsangehörige aus dem Irak (gilt nur für Personen, die nach einem sechsmonatigen Aufenthalt innerhalb von 3 Monaten wieder einreisen möchte), Jemen, Kuwait (gilt nur für Inhaber von Pässen, die gemäß Artikel 17 ausgestellt wurden), Palästina. (b) Inhabern von Pässen ohne Fotos. (c) Inhabern von Pässen mit Fotos von verschleierten Frauen. (d) Inhabern von Reisepässen mit israelischem Sichtvermerk. (e) Inhabern von vorläufigen libanesischen Reisepässen.
Reisepass/Visum
Ja
Ja/1
Nein
Ja
Ja/1
Nein
Ja
Ja/1
Nein
Ja
Ja/1
Nein
Anmerkung
Staatsbürger einiger Länder benötigen neben einem gültigen Visum auch eine Genehmigung des Innenministeriums. Es ist ratsam, sich bei den jeweiligen konsularischen Vertretungen zu informieren.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate nach der Einreise gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild (sollte nur bei Begleitung mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils zur Einreise benutzt werden) oder Eintragung im Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung im Reisepass eines begleitenden Elternteils.
Schweizer: Eigener Reisepass oder Eintragung im Reisepass eines begleitenden Elternteils.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige sollten zur Sicherheit eine Reiseerlaubnis der Eltern mit sich führen. Diese Bescheinigung entfällt, wenn ein sorgeberechtigter Elternteil mitreist und der Minderjährige im Pass dieses Elternteils eingetragen ist.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige von Ägypten, Bahrain, Irak, Jemen, Katar, Kuwait, Libanon (für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten), Oman, Saudi-Arabien, Syrien und den Vereinigten Arabischen Emiraten für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 6 Stunden weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise mit Sitzplatzreservierung verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visum bei der Einreise
[1] Für Staatsbürger u.a. der EU- und EFTA-Länder werden Visa auch bei der Einreise am Flughafen in Jordanien ausgestellt (10 JD für eine einmalige Einreise und mit einer Gültigkeit von 4 Wochen. Visa, die zur mehrmaligen Einreise berechtigen, werden am Flughafen nicht ausgestellt). Dieser Regelung gilt für einige Länder nicht. Am Grenzübergang über die King-Hussein-Brücke aus der Westbank (Palästinensische Gebiete) kommend ist jedoch kein Visum bei der Einreise erhältlich. Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen jordanischen Botschaften. Die Botschaften empfehlen jedoch, ein Visum vor Antritt der Reise zu beantragen.
Visaarten
Transit-, Touristen-, Mehrfach- und Geschäftsvisum.
Visagebühren
Deutschland
Visum: 16,50 € (einmalige Einreise, 3 Monate gültig); 31,50 € (mehrmalige Einreise, 6 Monate)
Österreich
Visum: 16,50 € (einmalige Einreise, 3 Monate gültig); 31,50 € (mehrmalige Einreise, 6 Monate)
Schweiz
Visum: 22 CHF (einmalige Einreise, 3 Monate gültig); 42 CHF (mehrmalige Einreise, 6 Monate).
Gültigkeitsdauer
In der Regel 3 Monate, Verlängerung vor Ort möglich. Bei der Einreise ausgestellte Visa haben eine Gültigkeit von 4 Wochen.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Unterlagen
(a) Antragsformular. (b) Mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass. (c) 1 Passfoto in Farbe. (d) Gebühr.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Rückumschlag und ein Zahlungsnachweis beigelegt werden. Die Botschaften akzeptieren keine Schecks.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden. Alle Reisenden, die sich länger als 14 Tage in Jordanien aufhalten, müssen sich vor Ort einem HIV-Test unterziehen.
Bearbeitungszeit
Persönlich: 1 Werktag; postalisch: 10 Tage.
Aufenthaltsgenehmigung
Informationen von der Botschaft.
Meldepflicht
Alle Reisenden müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft in Jordanien bei einer Polizeidienststelle melden.
Einreise mit Haustieren
Für Hunde und Katzen werden ein Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat benötigt.
Vögel brauchen auch für den Transit ein Gesundheitszeugnis.