Reisen | Hotel | Flüge | Mietwagen |  


Lastminute | Frühbucher |

Sie sind hier: » Home  » Alle Länder im Überblick  » Reisepass & Visum Jemen
Navigation
Startseite
Weitersagen
Disclaimer
Newsletter
Kontakt
Impressum

Mietwagen


   

Informationen Jemen

» Reisepass & Visum Jemen

Reisepaß/Visum

Einreisebeschränkungen

Die Regierung verweigert folgenden Personen die Ein- und Durchreise: (a) Inhabern von israelischen Reisepässen; (b) Inhabern von Reisepässen mit israelischen Sichtvermerken (Zweitpass erforderlich). (c) Staatsangehörigen von Ägypten, Algerien, Libyen, Sudan und Tunesien, wenn sie nicht aus ihren Heimatländern einreisen.

Reisepass/Visum

Ja Ja/1 Ja Ja Ja/1 Ja Ja Ja/1 Ja Ja Ja/1 Ja
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise mindestens noch 6 Monate gültig sein.

Einreise mit Kindern



Deutsche:
Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes mit Lichtbild in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Es wird empfohlen, dass Kinder zumindest ab dem 10. Lebensjahr mit eigenem Kinderausweis reisen.

Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.

Österreicher: Eintragung eines Kindes mit Lichtbild in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Es wird empfohlen, dass Kinder zumindest ab dem 10. Lebensjahr mit eigenem Kinderausweis reisen.

Schweizer: Eintragung eines Kindes mit Lichtbild in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Es wird empfohlen, dass Kinder zumindest ab dem 10. Lebensjahr mit eigenem Kinderausweis reisen.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.

Visum

Allgemein erforderlich.

Visum bei der Einreise

Staatsangehörige der folgenden Länder können Visa für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben) bei der Einreise am Flughafen Sanaa und bei den Grenzübergangsstellen erhalten. Da diese Regelung in der Vergangenheit teilweise sehr kurzfristig aufgehoben wurde, sollte davon nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rückfrage bei der jemenitischen Botschaft Gebrauch gemacht werden.

(a) [1] EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich und übrige EU-Länder und die Schweiz (Ausnahmen: Staatsbürger von Estland und Litauen können kein Visum bei der Einreise erhalten).

(b) Übrige Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten): Ägypten, Bahrain, Bulgarien, Island, Jordanien, Katar, Korea (Süd), Kroatien, Kuwait, Malaysia, Norwegen, Oman, Saudi-Arabien, Syrien und Vereinigte Arabische Emirate.

(c) Übrige Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monaten): Algerien, Australien, Hongkong (VR China), Japan, Kanada, Komoren, Neuseeland, Russische Föderation, Singapur und USA.

Visaarten

Touristen- und Geschäftsvisum (einmalige und mehrfache Einreise).

Visagebühren



Deutschland

Einmalige Einreise: 40 € (bei Auslandsschecks zusätzlich 15 € Bankgebühren).



Österreich

Einmalige Einreise: 33 €.



Schweiz

Einmalige Einreise: 80 CHF.

Gültigkeitsdauer

3 Monate ab Ausstellungsdatum, berechtigt zu einem Aufenthalt von 1 Monat (kann auch verlängert werden). Ein Mehrfachvisum ist 6 Monate gültig.

Antragstellung

Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Unterlagen

(a) Visumsantrag. (b) 1 Passfoto. (c) Reisepass, der bei Reiseantritt noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. (d) Gebühren. (e) Touristenvisum: Brief des Reiseveranstalters mit Kontaktadresse in Jemen. (f) Geschäftsvisum: Begleitschreiben der Firma.

Bei postalischer Antragstellung muss ein adressierter und frankierter Rückumschlag beigelegt werden.

Impfungen

Informationen zu Gesundheitstests und internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Bearbeitungszeit

1 Tag. Postalisch: 3 Tage.

Registrierungspflicht

Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise.

Ausreisevisum

Bei einem Aufenthalt im Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.

Bluecounter Website Statistics Bluecounter Website Statistics