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Informationen Iran

» Reisepass & Visum Iran

Reisepaß/Visum

Einreisebeschränkungen

Die Regierung von Iran verweigert die Einreise

(a) Israelischen Staatsbürgern;

(b) Inhabern von Pässen mit israelischen Sichtvermerken oder sonstigen Hinweisen, dass der Passinhaber Kontakte zu Israel hat oder hatte;

(c) Frauen aller Nationalitäten, die sich den islamischen Kleidungsvorschriften nicht beugen.

Reisepass/Visum

Ja Ja/1 Ja Ja Ja/1 Ja Ja Ja/1 Ja Ja Ja/1 Ja
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Einreise mit Kindern



Deutsche:
Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild und einer freien Seite für das Visum oder Eintragung eines Kindes ab 2 Jahren mit Lichtbild in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.

Österreicher: Eintragung eines Kindes ab 2 Jahren mit Lichtbild in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Schweizer: Eintragung eines Kindes ab 2 Jahren mit Lichtbild in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:

(a) Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.) und Türkei.

Visum bei der Einreise

Staatsangehörige der folgenden Länder erhalten in den Flughäfen Teheran, Mashad und Shiraz nach Antragstellung bei der Einreise ein einwöchiges Touristenvisum. Vorzulegen sind: Reisepass (mind. 6 Monate Gültigkeit), Rückflugticket, 1 Passfoto, ausgefülltes Antragsformular (am Flughafen erhältlich). Kosten: 50 US$, für jeden im Pass eingetragenen Begleiter 10 US$.

Achtung:
Da bislang noch wenig Erfahrungen mit dieser Art der Visaerteilung vorliegen, wird empfohlen, bis auf weiteres das reguläre Antragsverfahren zu beachten:

(a) [1] EU-Länder und die Schweiz: Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz, (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Estland, Großbritannien, Lettland, Litauen, Malta und Tschechische Republik);

(b) Übrige Länder: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Australien, Bahrain, Belarus, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Bosnien und Herzegowina, China (VR), Georgien, Indien, Indonesien, Japan, Kasachstan, Katar, Kirgisistan, Kroatien, Kolumbien, Korea (Nord), Kuba, Kuwait, Libanon, Malaysia (Visum bei der Einreise ist kostenlos), Mazedonien (Ehem. Jug. Rep.), Mexiko, Mongolei, Neuseeland, Norwegen, Oman, Peru, Philippinen, Rumänien, Russische Föderation, Saudi-Arabien, Serbien & Montenegro, Singapur (Visum bei der Einreise ist kostenlos), Südkorea, Syrien, Tadjikistan , Thailand, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan, Venezuela, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam sowie Inhaber von palästinensischen Reisepässen.

Geschäftsvisum

Geschäftsleute können ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt (maximal 72 Stunden) bei der Einreise am Flughafen Mehrabad erhalten. Hierfür ist die vorherige Einladung durch den iranischen Geschäftspartner erforderlich, die bei der Einreise im Original und in Kopie vorzulegen ist, sowie 1 gültiger Reisepass, 2 Passbilder und ein Rückflugticket.

Transit

Transitreisende, die den Transitraum nicht verlassen, innerhalb von 12 Stunden weiterfliegen und Tickets für die Weiterreise nachweisen können, brauchen kein Transitvisum. Das Transitvisum kann bei der Ankunft gegen eine Gebühr von 40 US$ bezogen werden.

Freihandelszonen

In den Freihandelszonen Kish, Qeshm und Chahbahar kann man sich zwei Wochen lang visumfrei aufhalten. Informationen von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

Visaarten

U.a. Einreisevisum (u.a. für Geschäftsreisende), Touristen- und Transitvisa.

Visagebühren



Deutschland

Einreisevisum: 50 € (einmalige Einreise), 60 € (zweimalige Einreise), 80 € (mehrmalige Einreise).

Transitvisum: 31 €.



Österreich

50 € (einmalige Einreise), 60 € (zweimalige Einreise), 120 € (mehrmalige Einreise).

Die angegebenen Gebühren gelten für österreichische Staatsbürger.



Schweiz

78 CHF (einmalige Einreise), 94 CHF (zweimalige Einreise), 110 CHF (mehrmalige Einreise).

Die angegebenen Gebühren gelten für Schweizer Staatsbürger.

Gültigkeitsdauer

Touristenvisum: Bis zu 3 Monate. Transitvisum: Bis zu 5 Tage. Verlängerungsanträge an das Ausländeramt des Teheraner Polizeipräsidiums. Über die Gültigkeitsdauer sowie die Dauer des Aufenthaltes wird von Fall zu Fall entschieden.

Antragstellung

Persönlich oder über die Reisegesellschaft beim Konsulat oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Unterlagen

Touristenvisum: (a) In Deutschland und in der Schweiz: 1 Antragsformular (falls eine Refrenznummer aus dem Iran vorliegt, ein Exemplar, andernfalls zwei Exemplare). In Österreich: 2 Antragsformulare. (b) In Deutschland und in der Schweiz: 1 Passfoto (falls eine Refrenznummer aus Iran vorliegt, ein Lichtbild, andernfalls zwei). In Österreich: 2 Passfotos. (c) Reisepass (Original) und Kopie, muss bei der Antragstellung noch mind. 6 Monate gültig sein und 2 leere Seiten enthalten. (d) Bestätigung der Einzahlung der Visagebühren (Verrechnungsscheck, Euroscheck oder Überweisung).

(a)-(d), (e) Geschäftsvisum: Genehmigung des iranischen Außenministeriums, die vom iranischen Geschäftspartner beantragt werden muss.

In manchen Fällen wird eine Buchungsbestätigung der Rück- oder Weiterreise erfordert. Der postalischen Formularbestellung sollte ein frankierter Rückumschlag beigelegt werden.

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Bearbeitungszeit

Persönliche Beantragung: In der Regel 2 Wochen. Da die meisten Visa vom Außenministerium in Teheran bestätigt werden müssen, kann die Bearbeitungszeit jedoch bis zu 2 Monate dauern.

Meldepflicht

Alle Einreisende (außer Iraner) müssen sich innerhalb von 8 Tagen beim Polizeipräsidium melden.

Aufenthaltsgenehmigung

Wer sich länger als 3 Monate im Land aufhalten möchte, benötigt eine Aufenthaltsgenehmigung. Der Antrag muss innerhalb von 8 Tagen nach der Einreise an das Polizeipräsidium oder an das Außenministerium gestellt werden.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.

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