Reisepaß/Visum
Reisepass/Visum
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Anmerkung
Die Visabestimmungen sind außerordentlich kompliziert, Einzelheiten sind bei den konsularischen Vertretungen zu erfragen. Die Nichtbefolgung der Einreisebestimmungen wird mit hohen Geldstrafen geahndet, und Reisende werden auf Kosten der Fluggesellschaft in ihr Heimatland zurückgeschickt.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate ab der Einreise gültig sein. Ausgenommen sind Staatsbürger der USA und Kanada, die mit Geburtsurkunde, Staatsbürgerschafts- bzw. Einbürgerungsnachweis oder mit Wahlkarte einreisen können.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Eintragung des Kindes (mit Lichtbild) in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder Kinderreisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. So benötigen Kinder und Jugendliche eine eigene Touristenkarte und müssen zusätzlich in der Touristenkarte der begleitenden Mutter oder des Vaters erwähnt sein.
Touristenkarte
Wird nur für Touristen und Reisende ausgestellt, die nicht zur Aufnahme einer bezahlten Tätigkeit oder zu geschäftlichen Zwecken nach Mexiko einreisen wollen. Die Touristenkarte wird oft nur für 30 Tage ausgestellt, kann jedoch grundsätzlich für drei Monate ausgestellt werden. Um späteren Ärger zu vermeiden, sollte daher bei der Einreise die Gültigkeitsdauer beachtet werden. Die Touristenkarte berechtigt zur einmaligen Einreise und ist von den mexikanischen Konsulaten, der Fluggesellschaft bzw. am Grenzübergang kostenlos erhältlich, sie muss bei der Einreise abgestempelt werden. Die Einwanderungsbehörden behalten sich das Recht vor, Nachweise darüber zu verlangen, dass der Aufenthalt nur touristischen Zwecken dient und ausreichende Geldmittel vorhanden sind. Die Touristenkarte muss während des gesamten Aufenthalts aufbewahrt und bei der Ausreise zur Entwertung vorgelegt werden.
Touristenkarten können von Staatsbürgern der folgenden Länder beantragt werden:
(a) [1] EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich und andere EU-Länder und Schweiz für Aufenthalte bis zu 90 Tagen (die erlaubte Aufenthaltsdauer kann sich ändern, daher ist es ratsam sich in jedem Fall direkt bei der zuständigen diplomatischen Vertretung zu erkundigen);
(b) Übrige Länder (für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen): Andorra, Argentinien, Australien, Bahamas, Belize, Bermuda, Brasilien, Chile, Costa Rica, El Salvador, Hongkong (VR China), Island, Israel, Jamaika, Japan, Kanada, Korea (Süd), Liechtenstein, Malaysia, Monaco, Neuseeland, Norwegen, San Marino, Serbien und Montenegro, Singapur, Uruguay und USA;
(d) Übrige Länder (für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen): Venezuela.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Personen, die im Besitz einer Touristenkarte (s. o.) oder eines anderen Dokumentes sind, das ein Visum ersetzt. Staatsangehörige vieler Länder benötigen zusätzlich zum Visum eine Touristenkarte. Eine vollständige Liste sind bei den Botschaften und Konsulaten erhältlich.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen und über gültige Weiterreisetickets verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Geschäftsvisum
Geschäftsreisende, die in Vertretung einer deutschen Firma in Mexiko an geschäftlichen Besprechungen teilnehmen, Verträge unterzeichnen oder Marktforschung betreiben, sollten ein Geschäftsvisum beantragen; dieses berechtigt nicht zur Arbeitsaufnahme oder zur Ausübung von Tätigkeiten im technischen Bereich. Geschäftsreisedokumente berechtigen zu mehrmaliger Einreise und können von Staatsbürgern der folgenden Länder beantragt werden:
(a) [2] EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Übrige Länder: Alle anderen Staatsbürger sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen konsularischen Vertretung erkundigen, da für viele Sonderregelungen gelten (s. Adressen).
Technikervisum
Personen, die im Auftrag einer deutschen Firma eine Montage oder Inbetriebnahme bzw. technische Beratungen oder Schulungen durchführen, sollten ein Technikervisum beantragen. Technikervisa berechtigen zu mehrmaliger Einreise und können von Staatsbürgern der folgenden Länder beantragt werden:
(a) [3] EU-Länder und Schweiz: Bundesrepubik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Übrige Länder: Alle anderen Staatsbürger sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen konsularischen Vertretung erkundigen, da für viele Sonderregelungen gelten (s. Adressen).
Visagebühren
Je nach Nationalität unterschiedlich; Gebühren ändern sich monatlich, da wechselkursgebunden. Man sollte sich rechtzeitig nach dem aktuellen Stand erkundigen.
Gültigkeitsdauer
Touristenkarten: Die Aufenthaltsdauer ist auf jeder Karte angegeben (einmalige Verlängerungsmöglichkeit für höchstens 3 weitere Monate bei der Migrationsbehörde des Innenministeriums in Mexiko). Die Karte ist nur für die einmalige Einreise gültig. Geschäftsreisedokument und Technikervisum: Je nach Nationalität verschieden. Weitere Einzelheiten von den konsularischen Vertretungen.
Antragsstellung
Konsulate oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Unterlagen
Touristenkarte: (a) Reisepass, der mindestens noch 6 Monate gültig ist. (b) Tickets für die Rück- oder Weiterreise. (c) Nachweis ausreichender Geldmittel bei einem Aufenthalt bis zu 180 Tagen.
Touristenvisum: (a) Reisepass, der mindestens noch 6 Monate gültig ist sowie eine Kopie des Reisepasses. (b) Antragsformular. (c) 1 Passfoto. (d) Rückflugticket im Original. (e) Gebühr (in bar). (f) Nachweis ausreichender Geldmittel (50 US$ pro Tag). (g) Angabe von Reisezweck und genauen Reisedaten.
Geschäfts- und Technikervisum: (a) Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 1 Jahr. (b) Ausgefülltes Antragsformular (Kann von der Internetseite der Botschaft heruntergeladen werden (s. Adressen). (c) Begleitschreiben des mexikanischen Auftraggebers mit genauer Angabe des Reisezwecks sowie die Adresse in Mexiko, mit der geschäftlicher Kontakt besteht. (d) Originalschreiben des Arbeitgebers in Deutschland/Österreich/Schweiz mit den gebauen Angaben der Person, des Reisezweckes und der Dauer des Aufenthalts etc. (e) 2 identische Passfotos neueren Datums. (f) Gebühr (in bar oder Firmenscheck).
Allen postalischen Anträgen müssen große, frankierte Rückumschläge für die Zustellung per Einschreiben beigefügt werden.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Bearbeitungszeit
Unterschiedlich. Die Erteilung einer Einreisegenehmigung durch das mexikanische Innenministerium dauert ca. 3-4 Wochen.
Aufenthaltsgenehmigung
Informationen sind von der Botschaft erhältlich.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Einreise mit Haustieren
Für alle Tiere wird bei der Einreise ein Gesundheitszeugnis verlangt, das max. 5 Tage vor der Ankunft ausgestellt wurde. Zusätzlich wird für Katzen und Hunde ein Impfzertifikat gegen Tollwut und für Vögel eine Einfuhrgenehmigung vom Landwirtschaftsministerium benötigt.