Reisepaß/Visum
Reisepass/Visum
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein
Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich. Der Reisepass muss bei der Ausreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis zum 16. Lebensjahr oder eigener Reisepass. Die Eintragung eines Kindes in den Pass der Eltern ist nicht immer ausreichend.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder, die für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen bei der Einreise gebührenfrei eine Aufenthaltserlaubnis erhalten:
(a) [1] EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Übrige Länder: Andorra, Antigua & Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Bahrain, Barbados, Belize, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Island, Israel, Japan, Kanada, Katar, Korea (Süd), Kroatien, Kuwait, Liechtenstein, Madagaskar, Malaysia, Marschall-Inseln, Mazedonien (Ehem. Jug. Rep.), Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Paraguay, Panama, Rumänien, Salomonen, San Marino, Sao Tom & Principe, Singapur, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Südafrika, Taiwan, Trinidad & Tobago, Türkei, Tuvalu, Uruguay, USA, Vanuatu, Vatikanstadt, Venezuela und Vereinigte Arabische Emirate.
Anmerkung
Für Staatsbürger mancher Länder muss bei der Beantragung eines Visums zuerst die Genehmigung der Behörden in Honduras eingeholt werden. Nähere Angaben von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
Visaarten
Geschäfts- und Touristenvisa.
Visagebühren
Je nach Staatsangehörigkeit unterschiedlich. Falls eine Genehmigung bei den Behörden in Honduras eingeholt werden muss, sind die Gebühren höher. Informationen erteilt die Botschaft (s. Adressen).
Gültigkeitsdauer
Bis zu einem Monat. Verlängerung um weitere 60 Tage bei der Einwanderungsbehörde in Honduras.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Unterlagen
(a) Reisepass, mindestens noch 6 Monate gültig. (b) 1 Passfoto. (c) Ausgefülltes Antragsformular. (d) Rückflugticket (Kopie). (e) Geschäftsvisum: Firmenschreiben.
Der postalischen Antragstellung sollten ein Freiumschlag (Einschreiben) und der Zahlungsbeleg der Visagebühren beigefügt werden.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Bearbeitungszeit
1-2 Tage; 10 Tage, falls eine Einreisegenehmigung der Behörden in Honduras eingeholt werden muss.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.