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Informationen Trinidad und Tobago

» Reisepass & Visum Trinidad und Tobago

Reisepaß/Visum

Einreisebeschränkungen

Die Regierung verweigert folgenden Personen die Einreise: Inhabern von Pässen, die von Taiwan ausgestellt wurden, außer die betreffende Person verfügt über einen zusätzlichen Ausweis mit einem gültigen Visum, das vor der Ankunft erworben wurde.

Reisepass/Visum

Ja Nein Ja Ja Nein Ja Ja Nein Ja Ja Nein Ja
Ausreichende Geldmittel

Bei der Einreise müssen ein Ticket für die Rück- oder Weiterreise sowie ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts vorgelegt werden können.

Reisepass

Allgemein erforderlich für alle Reisenden, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Einreise mit Kindern



Deutsche: Kinderausweise werden anerkannt, sofern ein Elternteil/ Sorgeberechtigter das Kind begleitet oder Eintragung in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.

Österreicher: Eintragung in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Schweizer: Eintragung in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder, sofern sie als Touristen einreisen:

(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich und übrige EU-Länder für Aufenthalte von bis zu 30 Tage sowie Schweiz für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten;

(b) Commonwealth-Länder: Viele Commonwealth-Länder für Aufenthalte bis zu 30 Tage (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Australien, Fidschi, Indien, Kamerun, Mosambik, Neukaledonien, Neuseeland, Nigeria, Papua-Neuguinea, Sri Lanka, Südafrika, Tansania und Uganda);

(c) Übrige Länder (für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen): Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Rumänien, Serbien und Montenegro und Türkei;

(d) Übrige Länder (für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten): Argentinien, Brasilien, Costa Rica, Hongkong (China), Island, Israel, Kolumbien, Korea (Süd), Liechtenstein, Norwegen, Suriname, Uruguay, USA und Venezuela.

Visaarten

Touristen- und Geschäftsvisum.

Visagebühren



Deutschland


Touristen- und Geschäftsvisum: 30 €. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland haben.

Österreich, Schweiz

Touristen- und Geschäftsvisum: 10 CHF. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Österreich oder die Schweiz haben.

Hinzu kommen Postgebühren in Höhe von 5 CHF für Schweizer und Postgebühren in Höhe von 10 CHF für Deutsche und Österreicher.

Antragstellung

Persönlich oder postalisch beim Honorarkonsulat bzw. bei der Ständigen Vertretung (s. Adressen).

Gültigkeitsdauer

3 Monate.

Unterlagen

(a) 2 Antragsformulare. (b) Reisepass, der noch mindestens bis zum Ende des geplanten Aufenthalts gültig ist. (c) 2 Passfotos. (d) Gebühr. (e) Nachweis über einen gebuchten Flug. (f) Hotelbuchungsnachweis oder Einladung. (g) ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.

(h) Geschäftsvisum: Firmenschreiben. (i) Adresse der Unterkunft (z.B. Hotel).

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Bearbeitungszeit

Unterschiedlich, abhängig von der Nationalität des Antragstellers, im Allg. mindestens 14 Tage.

Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen an die Honorarkonsulate oder die Ständige Vertretung (s. Adressen).

Einreise mit Haustieren



Haustiere müssen für mindestens 6 Monate in Quarantäne, außer sie kommen direkt aus Anguilla, Antigua, Barbados, Irland (Rep.), Jamaika, St. Kitts-Nevis, St. Vincent oder Großbritannien und ein amtliches Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat liegen vor.

Für alle Haustiere aus allen Ländern muss vor der Abreise eine Einfuhrgenehmigung beim Director of Agriculture, St. Clair in Trinidad beantragt werden. Mindestens 24 Std. vor der Ankunft muss die Fluggesellschaft den Transport ankündigen.

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