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Informationen St. Kitts und Nevis

» Reisepass & Visum St. Kitts und Nevis

Reisepaß/Visum

Einreisebeschränkungen

Die Regierung von St. Kitts und Nevis verweigert Personen die Einreise, wenn ihr äußeres Erscheinungsbild für unordentlich und ungepflegt gehalten wird, z.B. Menschen, die Dreadlocks haben.

Reisepass/Visum

Ja Nein Ja Ja Nein Ja Ja Nein Ja Ja 1/2 Ja
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 1 Jahr gültig sein.

Ausgenommen sind

(a) Staatsangehörige von Kanada und USA mit gültigen Identitätspapieren (bis zu 6 Monate Aufenthalt);

(b) Staatsangehörige von Antigua & Barbuda, Dominica, Grenada, Montserrat, St. Lucia, St. Vincent & und die Grenadinen, die mit einem Personalausweis oder mit dem Führerschein einreisen können.

Einreise mit Kindern



Deutsche:
Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.

Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder für Aufenthalte bis zu 3 Monaten:

(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz, ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Estland, Lettland, Litauen, Polen, Portugal, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn);

(b) Commonwealth-Länder: Fast alle Commonwealth-Länder (Antigua & Barbuda, Dominica, Grenada, Montserrat, St. Lucia sowie St. Vincent und die Grenadinen für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten), (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Kamerun, Mosambik, Namibia und Südafrika);

(c) Übrige Länder: Ägypten, Argentinien, Bahrain, Bolivien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hongkong (VR China), Island, Israel, Jordanien, Katar, Kolumbien, Korea (Süd), Kuwait, Liechtenstein, Mexiko, Monaco, Nicaragua, Norwegen, Oman, Panama, Paraguay, Peru, Saudi-Arabien, Taiwan, Türkei, Uruguay, USA, Venezuela und Vereinigte Arabische Emirate;

(d) Übrige Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat): Pakistan;

(e) Übrige Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 14 Tagen): Alle anderen Nationen. [2] Diese Regelung trifft nicht zu für Staatsangehörige von Polen, Slowakische Republik, Tschechische Republik, Ungarn und weiterer Länder. Genauere Auskünfte erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen.

Visaarten

Einreisevisum.

Unterlagen

(a) Antragsformular. (b) 3 Passbilder. (c) Gebühren. (d) Arbeitgeberbescheinigung. (e) Nachweis ausreichender Geldmittel.

Visagebühren

Je nach Staatsangehörigkeit verschieden, Informationen von der High Commission (s. Adressen).

Gültigkeitsdauer

3 Monate.

Antragstellung

High Commission in London (s. Adressen).

Bearbeitungszeit

2-3 Tage.

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen an das Innenministerium, Basseterre, St. Kitts.

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