Reisepaß/Visum
Reisepass/Visum
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein
Ja
1
Nein
Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich. Staatsbürger der folgenden Länder können mit Personalausweis oder anderen Identifikationspapieren (z. B. Geburtsurkunde und Rückflugticket) für einen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten einreisen:
(a) [1] Großbritannien und Frankreich (Touristen, direkte Rückkehr nach Frankreich),
(b) Kanada und USA.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten Staatsbürger folgender Länder:
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz;
(b) Commonwealth-Länder: Alle Commonwealth-Länder;
(c) Übrige Länder: Algerien, Andorra, Bahrain, Bolivien, Brasilien, Chile, Cte d'Ivoire, Ecuador, El Salvador, Ghana, Guatemala, Haiti, Honduras, Hongkong (VR China), Island, Israel, Japan, Kolumbien, Liechtenstein, Marokko, Mexiko, Monaco, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Peru, San Marino, Türkei, Tunesien, Uruguay, USA, Vatikanstadt, Venezuela und Vereinigte Arabische Emirate;
Transit
Die Möglichkeit des Transits ohne Visum besteht nicht.
Visaarten
Touristen- und Transitvisum.
Visagebühren
Unterschiedlich, abhängig von der Nationalität.
Antragstellung
Britisches Konsulat (Adressen s. Großbritannien).
Ausreichende Geldmittel
Alle Besucher müssen einen Nachweis über ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts erbringen. Besucher ohne Rück-/Weiterflugticket müssen bei der Einreise eine Kaution hinterlegen.