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Informationen Kuba

» Reisepass & Visum Kuba

Reisepaß/Visum

Reisepass/Visum

Ja 1/2 Ja Ja 1/2 Ja Ja 1/2 Ja Ja 1/2 Ja
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Einreise mit Kindern



Deutsche: Deutscher Kinderausweis bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder die Eintragung von Kindern bis 16 Jahren im elterlichen Reisepass. Eine unproblematische Einreise für Kinder über 10 Jahren garantiert aber nur der Kinderausweis oder ein eigener Reisepass.

Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind:

(a) Staatsangehörige jener Länder, die Visabefreiungsabkommen mit Kuba unterzeichnet haben (nähere Informationen erteilt die Botschaft).

(b) Reisende im Besitz einer [1] Touristenkarte: Die kubanischen Konsulate bzw. Konsularabteilungen der Botschaften (s. Adressen) stellen sowohl für Einzelpersonen als auch an Reisebüros (für Pauschal- oder Individualreisen) Touristenkarten aus, die für je eine Reise für eine Dauer von 30 Tagen in Verbindung mit einer Hotelbuchung innerhalb von 180 Tagen ab der Ausstellung gültig sind. Eine Verlängerung kann in Kuba beantragt werden, wird in der Regel aber nur bei vorliegender Hotelbuchung genehmigt.

Bei der Einreise muss die Adresse der Unterkunft angegeben werden.

Ist ein Aufenthalt von mehr als 30 Tagen Dauer geplant, muss vor der Abreise im Herkunftsland ein Visum beantragt werden.

Geschäftsreisen

[2] Für Geschäftsreisen ist ein Visum erforderlich. Der Geschäftspartner in Kuba holt dafür eine Genehmigung ein, nach deren Erhalt die Botschaft im Wohnsitzland das Visum ausstellen kann. Falls dieses Visum nicht durch den Geschäftspartner in Kuba angewiesen wird, kann das Geschäftsvisum auch bei der Botschaft in Berlin beantragt werden (s. Adressen).

Transit

Transitreisende, die innerhalb von 72 Stunden weiterfliegen und über gültige Weiterreisedokumente verfügen, benötigen kein Transitvisum. Der Transitraum darf zwecks Übernachtung im Hotel verlassen werden. Jeder Transitreisende muss pro Tag über umgerechnet 50 US$ verfügen.

Visaarten

Besuchervisum (für Familienangehörige kubanischer Staatsbürger), Geschäftsvisum und Transitvisum.

Visagebühren

Auskünfte von der Botschaft (s. Adressen).

Gültigkeitsdauer

maximal 30 Tage Aufenthalt (Verlängerung um 30 Tage in Kuba möglich, in der Regel mit vorliegender Hotelbuchung).

Antragstellung

Persönlich oder per Post bei der Konsularabteilung der Botschaft bzw. Konsulat (s. Adressen).

Unterlagen

Visum: (a) Gültiger Reisepass. (b) Gebühr. (c) Fotokopie des Rückreisetickets oder der gebuchten Pauschalreise. (d) 2 Passbilder. (e) ausgefülltes Antragsformular. (f) Ggf. Einladungsschreiben.

Für die Ausstellung eines Geschäftsvisums ist zusätzlich noch eine Genehmigung erforderlich, die der kubanische Geschäftspartner einholt und meist per Telex oder Fax an die Botschaft sendet.



Touristenkarte: (a) Gültiger Reisepass. (b) Flugticket oder Flugbestätigung. (c) Gebühr. (d) Ggf. Hotelbuchung.

Der postalischen Antragstellung sollte ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigefügt werden.

Bearbeitungszeit

Persönlich: Innerhalb von 24 Stunden. Postalisch: 5 Werktage bis zu mehreren Wochen.

Ausreichende Geldmittel

Alle Reisenden müssen pro Person und Tag des Aufenthalts über umgerechnet 50 US$ verfügen. Ausgenommen sind Reisende, die ihre Reise bei Intur in Kuba gebucht haben.

Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen an die Botschaft (s. Adressen).

Einreise mit Haustieren



Für Katzen, Hunde, Vögel und Fische wird ein amtliches Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland verlangt. Für Hunde wird zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat benötigt. Alle Zertifikate müssen ins Spanische übersetzt und vom Kubanischen Konsul im Herkunftsland ausgestellt werden. Jedes Tier muss maximal für 2 Wochen in Quarantäne.

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