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Gesundheit

Gesundheit

Nein 1 Nein Nein 2 - Nein - 3 -
[1]

Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die aus einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiet kommen und über ein Jahr alt sind. In Guadeloupe selbst besteht kein Infektionsrisiko.

[2]

Typhus kommt vor, Poliomyelitis nicht. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.

[3]

Wegen der Gefahr möglicher Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt. Trinkwasser ist gechlort und kann u. U. leichte Magenverstimmungen hervorrufen. Während der ersten Urlaubstage sollte man abgefülltes Wasser trinken. Leitungswasser kann Gefahren in sich bergen und sollte abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist pasteurisiert und kann unbesorgt verzehrt werden, ebenso wie einheimische Milchprodukte, Fleischwaren, Geflügel, Meeresfrüchte, Obst und Gemüse. Vor dem Verzehr von Fischen und Meeresfrüchten, die als Delikatessen in Speiserestaurants angeboten werden, ist wegen möglicher Algenvergiftung Vorsicht geboten.

Vorsichtsmaßnahmen

Bilharziose-Erreger können vereinzelt, aber landesweit in manchen Teichen und Flüssen vorkommen. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.



Für das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber besteht ein geringes Infektionsrisiko. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.



Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Gesundheitsvorsorge

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die Behandlung erfolgt gegen Vorlage der EHIC. Diese regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Anmerkung: In der neuen Karte ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Man sollte sich bei der Krankenkasse nach den Leistungen erkundigen und ob eine zusätzliche Reisekrankenversicherung mit Rückholversicherung empfohlen wird. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

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