Reisepaß/Visum
Reisepass/Visum
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Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate (deutsche Reisepässe noch mindestens 3 Monate) gültig sein. Ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder:
(a) [1] Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Frankreich, Luxemburg und Niederlande mit gültigem Personalausweis. Falls nur mit dem Personalausweis gereist wird, muss der Urlauber einen direkten Flug zwischen seinem Herkunftsland und der Dominikanischen Republik nehmen. Jedoch wird die - der Gesetzeslage widersprechende - Einreise nur mit Personalausweis lediglich in Einzelfällen geduldet. Ein gültiger Reisepass sollte daher immer mitgeführt werden.
(b) Kanada und USA mit Geburtsurkunde zusammen mit einem offiziellen Identitätsnachweis mit Lichtbild (z. B. ein Führerschein). Die Mitnahme eines Reisepasses wird jedoch stets empfohlen.
Achtung: Da die Einreise nur mit Personalausweis im Ermessen des Grenzpersonals liegt, wird empfohlen, immer einen Reisepass mitzuführen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis bis zum 16. Lebensjahr (ab 3 J. mit Lichtbild) oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Achtung: Minderjährige unter 18 Jahren aller Nationalitäten, die nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigten ein- oder ausreisen oder nur in Begleitung eines Elternteils, müssen eine beglaubigte Vollmachtserklärung des/der abwesenden Elternteils/-teile mit sich führen. Weitere Auskünfte erteilt die zuständige diplomatische Vertretung.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen touristischen Aufenthalt von max. 90 Tagen:
(a) Argentinien, Chile, Ecuador, Island, Israel, Japan, Korea (Süd), Liechtenstein, Peru und Uruguay.
Staatsbürger der folgenden Länder können mit einer Touristenkarte für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen einreisen (Verlängerung für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen möglich. Bei der Ausreise muss bei einem Aufenthalt von mehr als 15 und max. 90 Tagen eine Gebühr von 150 Pesos pro Person (ca. 4 €) gezahlt werden.):
(b) EU-Länder und Schweiz: [2] Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Estland, Lettland, Malta, Slowakische Republik und Zypern);
(c) Übrige Länder: Amerikanische Jungferninseln, Andorra, Antigua & Barbuda, Aruba, Australien, Bahamas, Barbados, Belarus, Bermudas, Bolivien, Brasilien, Costa Rica, Dominica, El Salvador, Französisch-Guyana, Georgien, Guatemala, Guyana, Honduras, Jamaika, Kanada, Kroatien, Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), Mexiko, Monaco, Norwegen, Paraguay, Russische Föderation, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent & die Grenadinen, San Marino, Serbien und Montenegro, Suriname, Trinidad & Tobago, Ukraine, USA und Venezuela.
(d) Personen, die eine gültige Aufenthaltserlaubnis für eines der folgenden Länder besitzen: EU-Länder, Kanada, USA und Venezuela. Weitere Informationen von der Botschaft.
Anmerkung
Touristenkarten sind von der Botschaft (und den Konsulaten) oder direkt bei der Einreise am Flughafen erhältlich.
Visaarten
Touristen-, Geschäfts- und Studentenvisum. Alle Visa müssen von den Behörden in der Dominikanischen Republik beglaubigt werden.
Visagebühren
Deutsche, Österreicher und Schweizer benötigen für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum, sondern nur eine Touristenkarte.
Deutsche:
Touristenkarte: 15 € (Botschaft) + 5 € Porto; 10 US$ (bei Einreise am Flughafen).
Verlängerung der Touristenkarte (am Flughafen): 62, 40 RD$ (ca. 4 €).
Touristenvisum: 85 €.
Geschäfts- und Studentenvisum: 200 € (Aufenthalt bis zu 1 Jahr).
Die Visagebühren sind vom Dollar-Wechselkurs abhängig. Reisebüros erhalten die Touristenkarten zu Sonderkonditionen.
Österreicher:
Österreicher benötigen kein Geschäfts- und Studentenvisum.
Touristenkarte: 15 € (bei der Botschaft, gültig für 2 Monate, Aufenthalt kann im Land verlängert werden).
Touristenvisum:
80 € (einmalige Einreise).
Die Visagebühren sind vom Dollar-Wechselkurs abhängig.
Schweizer:
Touristenkarte: 20 CHF;
Verlängerung der Touristenkarte (am Flughafen): 62, 40 RD$.
Touristenvisum: 140 CHF;
Geschäfts- und Studentenvisum: 180 CHF.
Gültigkeitsdauer
Touristenvisum: 60 Tage. Geschäfts- und Studentenvisum: unterschiedlich. Touristenkarte: 3 Monate.
Antragstellung
Persönlich oder per Post im Konsulat oder in der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Ausreichende Geldmittel
Reisende müssen bei der Einreise über ausreichende Geldmittel verfügen.
Unterlagen
Touristenvisum: (a) Antragsformular. (b) 3 Passfotos. (c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein muss. (d) Kopie des letzten Einkommensscheins oder Arbeitgeberbescheinigung. (e) Buchungsnachweis für den Hin- und Rückflug. (f) Geburtsurkunde. (g) Nachweis ausreichender Geldmittel.
Touristenkarte: Reisepass.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg beigefügt werden.
Bearbeitungszeit
Touristenvisum: innerhalb von 24 Stunden. Geschäftsvisum: 7-10 Werktage. Arbeitsvisum: 2-3 Wochen.
Aufenthaltsgenehmigung
Auskünfte von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Einreise mit Haustieren
Für Hunde und Katzen werden pro Tier ein Gesundheitszeugnis und ein gültiger Impfpass benötigt. Das Gesundheitszeugnis muss maximal 15 Tage vor der Ankunft im Herkunftsland ausgestellt worden sein. Es muss bestätigen, dass das Tier gesund ist und dass es aus einer Gegend kommt, die innerhalb der letzten 3 Monate frei von gefährlichen Krankheiten war. Die Tiere müssen mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor der Ankunft gegen Tollwut geimpft worden sein. Der Impfpass und das Gesundheitszeugnis müssen von der zuständigen diplomatischen Vertretung übersetzt und beglaubigt werden.
Für Vögel, Fische und Kleintiere wird eine Bewilligung der Direccin de Ganaderia, Secretaria de Estado de Agricultura in Santo Domingo benötigt, die ggf. die Quarantänedauer festlegt.