Reisepaß/Visum
Reisepass/Visum
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein
Ja
1
2
Ja
Reisepass
[1] Allgemein erforderlich, sollte 6 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein. Ausgenommen sind Staatsbürger Großbritanniens, Kanadas und der USA unter Vorlage eines Identitäts- und Nationalitätsnachweises sowie Rück- oder Weiterflugtickets für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat. Es wird dennoch empfohlen, stets mit einem Reisepass einzureisen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für touristische Aufenthalte von bis zu 30 Tagen:
(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz ([2] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn);
(b) Commonwealth-Länder: Fast alle Commonwealth-Länder (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bangladesch, Gambia, Ghana, Indien, Kamerun, Mosambik, Nigeria, Pakistan, Sierra Leone, Simbabwe, Sri Lanka und Uganda);
(c) Übrige Länder: Andorra, Argentinien, Bahrain, Brasilien, Chile, Ecuador, Hongkong (China), Island, Israel, Japan, Kuwait, Liechtenstein, Mexiko, Monaco, Norwegen, Oman, Panama, Peru, San Marino, USA und Venezuela.
Anmerkung
(a) Passagiere von Kreuzfahrtschiffen benötigen keine Visa zur Einreise. (b) Für die Aufnahme einer Beschäftigung auf den Cayman-Inseln ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich, die innerhalb von 1 bis 2 Wochen eingeholt werden kann.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschlussflug weiterreisen, über bestätigte Flugtickets sowie über die erforderlichen Reisedokumente verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Staatsangehörige einiger Länder benötigen jedoch ein Transitvisum. Näheres ist bei den Botschaften und den diplomatischen Vertretungen zu erfragen.
Visaarten
Touristen-, Geschäfts- und Transitvisa.
Visagebühren
Deutschland, Österreich
Alle Visa: 30 / 47 € (Die Gebühren sind beim Britischen Generalkonsulat in Düsseldorf in Euro zu bezahlen).
Schweiz
Alle Visa: ca. 30 .
Die Gebühren können sich kurzfristig ändern. Nähere Angaben von den zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Gültigkeitsdauer
1 Monat. Verlängerung bis zu 6 Monaten möglich.
Antragstellung
Britische Konsulate bzw. Konsularabteilungen der Botschaften (Adressen s. Großbritannien).
Unterlagen
(a) 2 Antragsformulare. (b) 2 Passfotos. (c) Gültiger Reisepass. (d) Buchungsbestätigung. (e) Nachweis über ausreichende Geldmittel.
Der postalischen Antragstellung sollten ein Freiumschlag und der Zahlungsbeleg der Gebühren beigelegt werden.
Bearbeitungszeit
In der Regel 3 Wochen.
Ausreichende Geldmittel
Alle Reisenden müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Einreise mit Haustieren
Für Vögel, Katzen und Hunde wird eine Genehmigung vom Landwirtschaftsministerium der Cayman Islands benötigt.