Reisepaß/Visum
Reisepass/Visum
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
1
Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Ausgenommen sind Staatsbürger von Dominica, Grenada, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Kanada und USA für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten, falls ein Identitätsnachweis (z. B. Geburtsurkunde, Personalausweis, Einbürgerungsurkunde oder eine Wählerkarte) vorliegt.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild (das Kind muss von einem Elternteil/ Sorgeberechtigten begleitet werden) oder eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils. Die Kinder müssen zusätzlich im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils. Die Kinder müssen zusätzlich im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein.
Schweizer: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils. Die Kinder müssen zusätzlich im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für touristische und geschäftliche Aufenthalte:
(a) EU-Länder und Schweiz:
Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz für Aufenthalte von bis zu 1 Monat (Visa sind verlängerbar); (Frankreich für Aufenthalte bis zu 3 Monaten und Großbritannien für Aufenthalte bis zu 6 Monaten). ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Lettland, Slowakische Republik und Tschechische Republik),
(b) Commonwealth-Länder: Dominica, Grenada, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten; alle anderen Commonwealth-Länder für Aufenthalte von bis zu 1 Monat (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige der folgenden Commonwealth-Länder: Bangladesch, Gambia, Ghana, Indien, Kamerun, Mosambik, Nigeria, Pakistan, Sierra Leone und Sri Lanka);
(c) Übrige Länder: Albanien, Argentinien, Brasilien, Bulgarien, Chile, GUS, Japan, Korea (Süd), Liechtenstein, Mexiko, Monaco, Norwegen, Peru, Rumänien, Suriname, Türkei, USA und Venezuela für Aufenthalte von bis zu 1 Monat (Visa sind verlängerbar).
(d) Kreuzschifffahrtspassagiere, die normalerweise ein Visum benötigen, brauchen kein Visum, wenn sie am Morgen eines Tages in Antigua und Barbuda ankommen und spätestens am Abend des selben Tages das Land wieder verlassen.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, über die erforderlichen Reisedokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Visum.
Visagebühren
Einzelvisum: 24 . Mehrfachvisum: 28 .
Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige.
Gültigkeitsdauer
Ein Einzelvisum ist 3 Monate ab Ausstellungsdatum gültig, ein Mehrfachvisum 6 Monate.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim High Commission (s. Adressen).
Unterlagen
(a) Antragsformular. (b) 1 Passfoto. (c) Zahlungsbeleg (Zahlung nur per Postanweisung oder bei persönlicher Antragstellung auch in bar möglich). (d) Rückflugticket. (e) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist. (f) Bestätigung des Reisebüros mit Angaben zu Ein- und Ausreisedatum und Unterkunft. (g) Unterkunftsnachweis (z.B. Hotelbuchung oder Einladung von Freunden oder Verwandten. (h) Für Geschäftsreisen ist ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts erforderlich.
Bei postalischer Beantragung müssen ein frankrierter und adressierter Rückumschlag, der Zahlungsbeleg sowie 4 beigelegt werden.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Bearbeitungszeit
3-5 Tage.
Aufenthaltsgenehmigung
Deutsche, Österreicher und Schweizer, die sich länger als 6 Monate in Antigua und Barbuda aufhalten möchten, müssen vor Ort eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Anträge an: Commissioner of Police, PO Box 132, Police Headquarters, American Road, St. Johns (Tel: 462 03 60. Fax: 462 09 54).
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Einreise mit Haustieren
Haustiere u.a. aus Deutschland, Österreich und der Schweiz dürfen nicht nach Antigua und Barbuda eingeführt werden.