Reisepaß/Visum
Reisepass/Visum
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Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis bis zum 16. Lebensjahr mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils.
Schweizer: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich. Staatsbürger folgender Länder erhalten bei der Ankunft am Bandaranayake International Airport (Colombo) kostenlos ein Einreisevisum, sofern sie ein Rück- oder Weiterreiseticket besitzen und als Touristen für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen einreisen (falls nicht anders angegeben):
(a) [1] EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz (Ausnahmen: Staatsbürger von Malta müssen schon vor der Einreise ein Visum beantragen);
(b) Übrige Länder: Albanien, Australien, Bahrain, Bangladesch, Bhutan, Bosnien-Herzegowina, Brunei, Bulgarien, China (VR), GUS, Hongkong (China), Indien, Indonesien, Iran, Israel, Japan, Kanada, Katar, Korea (Süd), Kroatien, Kuwait, Malaysia, Malediven, Mazedonien (Ehem. Jug. Rep.), Nepal, Neuseeland, Norwegen, Oman, Pakistan, Philippinen, Rumänien, Saudi-Arabien, Serbien und Montenegro, Seychellen, Singapur, Südafrika, Taiwan (China), Thailand, Türkei, USA und Vereinigte Arabische Emirate.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 8 Stunden weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Visum.
Geschäftsreisende
[2] Geschäftsreisende benötigen auf jeden Fall ein Visum.
Visaarten
Touristen- und Geschäftsvisum (für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten), Transitvisum (einmalige und mehrmalige Einreise).
Visagebühren
Je nach Nationalität unterschiedlich.
Gültigkeitsdauer
3 Monate.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen ).
Unterlagen
(a) Gültiger Reisepass. (b) Antragsformular. (c) 2 Passfotos, die auf der Rückseite unterschrieben sein müssen. (d) Gebühr (keine Schecks). (e) Bestätigtes Rückflugticket. (f) Nachweis ausreichender Geldmittel. (g) Adresse und Telefonnummer im Wohnsitzland. (h) Drittstaatler benötigen ein gültiges Visum für ihr Wohnsitzland. (i) Geschäftsvisum: Einführungsschreiben der Firma des Heimatlandes und der Firma in Sri Lanka.
Der postalischen Antragstellung sollte ein frankierter und adressierter Umschlag (Einschreiben) beigelegt werden.
Bearbeitungszeit
Persönlich: sofort; postalisch ca. 2 Wochen.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel (mindestens über 30 US$ pro Person und Tag) verfügen.
Aufenthaltsgenehmigung, Visumverlängerung
Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung.
Touristen, die sich mehr als 30 Tage in Sri Lanka aufhalten, können ihre Visa durch das Department of Immigration & Emigration in folgender Adresse verlängern lassen: Department of Immigration and Emigration No.14, Ananda Rajakaruna Mawatha, Colombo 10, Sri Lanka, Tel: (0094) (011)533 33 65, 533 31 62. Fax: (0094) (011) 567 85 95.
Einreise mit Haustieren
Eine Einfuhrgenehmigung für alle Haustiere muss entweder beim Chief Animal Quarantine Officer (41 Morgan Road, Colombo 2, Sri Lanka, Tel/Fax: (+94) 11 244 86 83) oder beim Animal Quarantine Officer (B.I.A., Katunayake, Sri Lanka, Tel: (+94) 11 225 34 30). Bei der Einreise müssen für Katzen und Hunde ein Tollwutimpfzertifikat und ein Gesundheitszeugnis, die vom Amtstierarzt aus dem Herkunftsland ausgestellt worden sind, vorgelegt werden. Das Gesundheitszeugnis muss bestätigen, dass das Tier gesund ist. Für jeden Hund muss bei der Einreise eine Einfuhrgebühr von 250 RS bezahlt werden.