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Reise- und Sicherheitsinformationen
Reise- und Sicherheitsinformationen
Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt, Stand: 09.03.2006
Es kommt in verschiedenen Teilen Indiens immer wieder zu Terroranschlägen, auch in Gebieten, die normalerweise nicht Hauptziel solcher Anschläge sind (z.B. Anschlag in Varanasi (Benares) am 07.03.2006 mit zahlreichen Todesopfern). Weitere Anschläge sind nicht auszuschließen. Es wird daher generell zu Wachsamkeit geraten. Besondere Wachsamkeit empfiehlt sich außerdem an Feiertagen (Tag der Republik am 26. Januar, Unabhängigkeitstag am 15. August), an denen es erfahrungsgemäß vermehrt zu Drohungen und Anschlägen kommt. Es wird empfohlen, an und unmittelbar vor solchen Tagen Märkte, öffentliche Plätze und große Menschenansammlungen sowie Regierungsgebäude und nationale Wahrzeichen zu meiden.
Wegen der Gefahr terroristischer Gewalttaten wird vor Reisen nach Jammu und Kaschmir gewarnt. Sowohl in Srinagar als auch in Jammu ist es zu Bombenattentaten insbesondere an öffentlichen Plätzen gekommen. Wegen erheblicher Sicherheitsrisiken sollten in Ladakh die Grenzgebiete gemieden werden. Generell wird davor gewarnt, allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese Gegenden zu trekken, per Autostopp zu reisen oder an einsamen Plätzen zu zelten.
Das Erdbeben vom 8. Oktober 2005 hat in Indien insbesondere in den Provinzen Baramulla, Kupwara und Uri im Unionsstaat Jammu und Kaschmir starke Zerstörungen hinterlassen. Von Reisen in diese ohnehin im touristischen Sperrgebiet entlang der indisch-pakistanischen Grenzlinie liegenden Gebiete wird abgeraten. Bei Reisen in die Nordostregion Indiens besteht wegen der seit Jahren andauernden Unruhen mit terroristischer Gewalt in Assam, Manipur, Tripura und Nagaland ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Von Reisen dorthin wird abgeraten.
In den östlichen und südöstlichen Bundesstaaten Kernindiens von Bihar bis zu den östlichen und südlichen Grenzgebieten von Andhra Pradesh besteht ein erhöhtes Risiko von Gewalttaten und Gewaltkriminalität durch maoistische Gruppierungen ("Naxaliten"), besonders außerhalb größerer Städte. Deren Aktionen richteten sich bislang allerdings nicht gegen Ausländer.
Besondere Reisegenehmigungen werden u.a. für Sikkim, Arunachal Pradesh, Nagaland, Manipur und Mizoram wie auch für die Andaman Islands benötigt. Die Nicobar Islands sind für Touristen nicht zugänglich.
Bei "Trekking"-Touren sollte unbedingt sichergestellt werden, dass ausreichend starke Funkgeräte mitgeführt werden, da anderenfalls in Notfällen eine rechtzeitige Einleitung von Rettungsaktionen nicht sichergestellt ist.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden bereits beim Besitz von kleinen Drogenmengen (auch Haschisch) mit drakonischen Haftstrafen geahndet. Mitgeführte Devisen - derzeit ab 5.000 US-Dollar (bar oder Reiseschecks) - sind bei der Einreise zu deklarieren. Bei Verstößen hiergegen und gegen Zollvorschriften droht Verhaftung bei der Ausreise.
In jüngster Zeit gab es in Großstädten Einzelfälle von Gewaltkriminalität gegen ausländische Frauen.