Reisepaß/Visum
Reisepass/Visum
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein
Einreisebeschränkungen
Staatsbürgern von Afghanistan, in deren Reisepass oder Flugticket ein Reiseantritt oder -transit in Pakistan vermerkt ist, wird die Einreise verweigert. Indischen Staatsangehörigen mit doppelter Staatsbürgerschaft wird die Einreise verweigert.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Eigener (Kinder)-Reisepass oder Kinderausweis. Kinder benötigen ein eigenes Visum.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eigener Reisepass. Kinder benötigen ein eigenes Visum. Schweizer: Eigener Reisepass. Kinder benötigen ein eigenes Visum. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige von Bhutan, Nepal und den Malediven für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten.
Transit
Transitreisende, die den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
u.a. Transit-, Touristen-, Geschäfts-, Studenten-, Arbeits-, Konferenz-, Einreise- und Journalistenvisa.
Visagebühren
Die Gebühren richten sich nach Nationalität, Dauer und Anlass des Besuches.
Deutsche:
Transitvisum:
12 € (15 Tage Gültigkeit, Aufenthalt von 72 Std.).
Touristenvisum:
50 € (bis zu 6 Monate Gültigkeit, ein- und mehrmalige Einreise);
80 € (bis zu 1 Jahr, mehrmalige Einreise).
Geschäftsvisum:
50 € (bis zu 6 Monate Gültigkeit, mehrmalige Einreise);
80 € (bis zu 1 Jahr, mehrmalige Einreise).
Studentenvisum: 93 € (1-5 Jahre, mehrmalige Einreise).
Langzeitvisum: 160 € (1-5 Jahre, mehrmalige Einreise).
Zusätzlich zu den Visagebühren fällt in Frankfurt eine Bearbeitungsgebühr von 5 € an.
Österreicher:
Transitvisum:
12 € (15 Tage Gültigkeit, Aufenthalt von 72 Std.).
Touristenvisum:
50 € (bis zu 6 Monate Gültigkeit, mehrmalige Einreise).
80 € (bis zu 1 Jahr, mehrmalige Einreise).
Geschäftsvisum:
50 € (bis zu 6 Monate Gültigkeit, mehrmalige Einreise);
80 € (bis zu 1 Jahr, mehrmalige Einreise).
Studentenvisum:
93 € (1-5 Jahre, mehrmalige Einreise).
Langzeitvisum: 160 € (1-5 Jahre, mehrmalige Einreise).
Für alle Nationalitäten, außer Österreichern, fällt eine zusätzliche Gebühr von 11 € an.
Schweizer:
Transitvisum:
20 CHF (15 Tage Gültigkeit, Aufenthalt von 72 Std.).
Touristenvisum:
75 CHF (bis zu 6 Monate Gültigkeit, mehrmalige Einreise).
Geschäftsvisum:
75 CHF (bis zu 1 Jahr, mehrmalige Einreise).
Studentenvisum:
135 CHF (1-5 Jahre, mehrmalige Einreise).
Langzeitvisum:
235 CHF (1-5 Jahre, mehrmalige Einreise)
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Visaantragsformulare können von den Homepages der indischen Vertretungen heruntergeladen werden (s. Adressen).
Unterlagen
(a) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist. (b) Ausgefüllter Antrag. (c) 2 Passbilder in Farbe. (d) Postanweisung, Barzahlung nur am Schalter oder Banküberweisung. (e) Bei postalischer Antragstellung: Mit 4 € frankierter und adressierter Rückumschlag (Einschreiben). (f) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. (g)Touristenvisum: Buchungsbestätigung für ein Rück- oder Weiterreiseticket. (h) Geschäftsvisum: Begleitschreiben der Firma mit Angaben über Zweck und Dauer des Aufenthalts. (i) Studentenvisum: Einschreibungsbestätigung der Schule bzw. Universität.
Eine Sondererlaubnis wird für Sperrgebiete benötigt (s. Sperr- und Schutzgebiete).
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Bearbeitungszeit
Persönlich: Innerhalb von 24 Std. (in Deutschland und Österreich). Postalisch: 1 Woche (in Deutschland) und 3-4 Wochen (in Österreich).
Gültigkeitsdauer
Ein Visum ist gültig ab dem Datum der Ausstellung bis zum Ablauf des auf dem Visum angegebenen Zeitraums. Im Normalfall beträgt die Gültigkeit sechs Monate (Touristen- und Geschäftsvisum) bis zu fünf Jahren.
Transitvisum: max. 72 Std.
Aufenthaltsgenehmigung
Muss vor der Einreise eingeholt werden.
Sperr- und Schutzgebiete
Für Reisen in manche Landesteile sind Sondergenehmigungen von der Botschaft bzw. der indischen Regierung erforderlich. Der Status dieser Protected Areas und Restricted Areas kann sich kurzfristig ändern, derzeit gelten Beschränkungen für die Staaten bzw. Unionsterritorien Assam, die Lakshadweep-Inseln, Manipur, Meghalaya sowie Sikkim (Gangtok, Rumtek, Phodang, Pemayangtse), die West-Bengalen (Darjeeling) sowie die Andamanen und Nikobaren.
Weitere Informationen sind von den Botschaften oder dem Fremdenverkehrsamt (s. Adressen) erhältlich.
Meldepflicht
Alle ausländischen Staatsbürger, einschließlich jener mit indischer Herkunft, die beabsichtigen sich länger als 6 Monate in Indien aufzuhalten, müssen sich beim zuständigen District Foreigners Registration Officer / Foreigners Regional Registration Officer (FRRO) innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Einreise in Indien anmelden.
Einreise mit Haustieren
Für Haustiere (max. 2 Tiere pro Passagier) wird ein Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt.