Reisepaß/Visum
Reisepass/Visum
Nein
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Reisepass
Allgemein erforderlich, besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass während des Aufenthalts gültig sein, bei Visumpflicht muss er 6 Monate über das Visum hinaus gültig sein. Staatsbürger der folgenden Länder können mit einem gültigem Personalausweis einreisen:
(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Übrige Länder: Andorra, Kroatien und Liechtenstein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis zum vollendeten 14. Lebensjahr oder Personalausweis oder Eintragung eines Kindes bis 15 Jahren in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder Kinderreisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Personalausweis oder Eintragung eines Kindes bis 15 Jahren in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Personalausweis oder Eintragung eines Kindes bis 15 Jahren in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Kinder unter 14 Jahren, die eine visumpflichtige Nationalität haben und im Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen ist, benötigen kein Visum. Reisen visumpflichtige Kinder unter 14 Jahren jedoch mit einem eigenen Reisepass, benötigen sie für die Einreise ein eigenes Visum.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder:
(a) EU-Länder und Schweiz (Aufenthalte von max. 90 Tagen): Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Übrige Länder (Aufenthalte von max. 90 Tagen): Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brunei, Brasilien, Bulgarien, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hongkong (China), Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Liechtenstein, Macau (China), Malaysia, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Rumänien, San Marino, Singapur, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela.
Transit
Transitpassagiere, die den Flughafen nicht verlassen, über die nötigen Weiterreisedokumente verfügen und mit dem nächstmöglichen Anschluss weiterfliegen benötigen kein Transitvisum. Staatsbürger der folgenden Länder benötigen jedoch ein Transitvisum,
(a) sofern sie keine gültige Aufenthaltsgenehmigung für eines der EU-Länder, Island, Norwegen, Schweiz, Kanada oder USA besitzen: Afghanistan, Äthiopien, Bangladesch, Eritrea, Ghana, Guinea, Irak, Iran, Kamerun, Kongo (Dem. Rep.), Kongo (Rep.), Libanon, Liberia, Nigeria, Pakistan, Philippinen, Ruanda, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sri Lanka, Sudan, und Syrien.
(b) Inhaber von Reisepässen, die von palästinensischen oder taiwanesischen Behörden ausgestellt wurden.
Anmerkung: Für den Wechsel zwischen den beiden Terminals auf dem Flughafen Budapest Ferihegy benötigt man ein Transitvisum.
Visaarten
Einreisevisum (auch für Transit) zur einmaligen, doppelten oder mehrmaligen Einreise für Einzelreisende oder Gruppen.
Visagebühren
Deutschland:
Für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen brauchen Deutsche kein Visum. Für Aufenthalte von über 90 Tagen müssen Deutsche eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Die folgenden Preise gelten für Antragsteller mit Aufenthaltsgenehmigung in der Bundesrepublik Deutschland:
Einreisevisum: 35 € (einmalige oder mehrmalige Einreise);
Dauervisum: 50 €;
Transitvisum: 35 € (einmalige oder mehrmalige Durchreise).
Expressausstellung kostet zusätzlich ca. 10 €.
Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten, entweder mit EC-Karte bei der Konsularabteilung oder per Bankeinzahlung bei der Dresdner Bank. Barzahlungen sind nicht mehr möglich.
Österreich:
Für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen brauchen Österreicher kein Visum. Für Aufenthalte von über 90 Tagen müssen Österreicher eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Die folgenden Preise gelten für Antragsteller mit Aufenthaltsgenehmigung in Österreich:
Einreisevisum: 35 €;
Dauervisum: 35 €;
Transitvisum: 35 €.
Expressausstellung kostet zusätzlich ca. 10 €.
Werden die Visa mit der Post zugestellt , kommt noch eine Zustellungsgebühr von 6 € hinzu.
Schweiz:
Schweizer brauchen für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum. Für Aufenthalte über 90 Tage benötigen schweizer Staatsbürger ein Dauervisum.
Einreisevisum: 55 CHF.
Dauervisum: 55 CHF.
Transitvisum: 55 CHF.
Expressvisum (Ausstellung am gleichen Tag): 71 CHF.
Gültigkeitsdauer
Einreisevisum: 6 Monate ab Ausstellungsdatum für 30-90 Tage Aufenthalt. Transitvisum: 48 Std.
Antragstellung
Persönlich im Konsulat bzw. der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Keine Bearbeitung per Post möglich.
Unterlagen
(a) 1 Passfoto. (b) Gültiger Reisepass, der 6 Monate nach Ablauf des Visums gültig sein muss. (c) Ausgefüllter Antrag. (d) Visumgebühr zahlbar mit Bankkarte (EC-Karte) oder Banküberweisung (Zahlungsbeleg beifügen). (e) Bestätigung über die Unterkunft, bei Privatbesuch: Einladung (Formular der Ausländerbehörde) (f) Krankenversicherung. (g) Aufenthaltsgenehmigungen für Deutschland, Österreich oder die Schweiz müssen nach Ablauf des Visums noch mindestens 3 Monate gültig sein.
Geschäftsvisum: Einladungsschreiben des ungarischen Geschäftspartners.
In manchen Fällen wird auch ein Rück- bzw. Weiterreiseticket und eine gültige Aufenthaltsgenehmigung verlangt. Bei der Botschaft in Bern muss stets eine Hotel- und Flugbuchungsbestätigung eingereicht werden, wenn der Antragsteller über keine gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz verfügt.
Bei postalischer Antragstellung sollte ein frankierter adressierter Umschlag (Einschreiben) beigefügt werden.
Ausreichende Geldmittel
Alle Reisenden müssen über Geldmittel im Gegenwert von 1.000 Ft pro Aufenthaltstag oder über eine Kreditkate mit ausreichender Deckung verfügen.
Bearbeitungszeit
5 Tage. Ca. 60 Tage für ein Dauervisum; Expressvisa am selben Tag.
Einreise mit Haustieren
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde.
Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gelten die folgenden zusätzlichen Vorschriften:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.