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» Reisepass & Visum Ukraine

Reisepaß/Visum

Reisepass/Visum

Ja Nein Ja Ja Nein Ja Ja Nein Ja Ja Nein Ja
Anmerkung

Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens einen Monat nach der Ausreise gültig sein.

Einreise mit Kindern



Deutsche: Eintragung in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder Kinderreisepass oder Kinderausweis mit Lichtbild bis zum vollendeten 16. Lebensjahr.

Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.

Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes im Reisepass eines mitreisenden Elternteils bis zum 15. Lebensjahr.

Schweizer: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes im Reisepass eines mitreisenden Elternteils bis zum 15. Lebensjahr.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Kinder bis 16 Jahre, die im elterlichen Reisepass eingetragen sind, benötigen kein eigenes Visum, sondern können im Visum des Elternteils eingetragen werden.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen:

(a) EU-Länder und die Schweiz: Deutschland, Österreich und andere EU-Länder sowie die Schweiz;

(b) Übrige Länder: Andorra, GUS (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Turkmenistan), Island, Japan, Kanada, Liechtenstein, Monaco, Mongolei, Norwegen, San Marino, Vatikanstadt und USA;

Visaarten

Touristen-, Geschäfts-, Privat-, Transit-, Studenten-, Dienstvisum sowie Visum für Begleiter humanitärer Hilfsorganisationen, für Vertreter religiöser Missionen, für Wissenschaft-, Kultur-, Sport- und Jugendaustausch, für Journalisten, LKW-Fahrer, für einen ständigen Wohnsitz in der Ukraine oder für Erwerbstätigkeit.

Visagebühren



Deutschland

Die folgenden Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die über eine gültige Aufenthaltserlaubnis für Deutschland verfügen.

Touristenvisum: 35 € (einmalige Einreise); 55 € (zweimalige Einreise).

Privatvisum: 35 € (einmalige Einreise); 55 € (zweimalige Einreise); 155 € (mehrmalige Einreise).

Geschäftsvisum: 35 € (einmalige Einreise); 55 € (zweimalige Einreise); 155 € (mehrmalige Einreise).

Transitvisum: 25 € (zweimaliger Transit); 55 € (mehrmaliger Transit).

Gruppenvisum: jeweils die Hälfte der Gebühren eines Touristen- oder Geschäftsvisums. Expressausstellung in Deutschland kostet jeweils die doppelte Gebühr (nur bei persönlicher Antragstellung und für einmalige Einreisevisa erhältlich).

Österreich

Die folgenden Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die über eine gültige Aufenthaltserlaubnis für Österreich verfügen.

Touristenvisum: 20 € (einmalige Einreise); 28 € (zweimalige Einreise).

Privatvisum- und Geschäftsvisum: 32 € (einmalige Einreise); 52 € (zweimalige Einreise); 132 € (mehrmalige Einreise).

Transitvisum: 20 € (zweimaliger Transit); 60 € (mehrmaliger Transit).

Gruppenvisum: jeweils die Hälfte der Gebühren eines Touristen- oder Geschäftsvisums.

Schweiz

Die folgenden Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die über eine gültige Aufenthaltserlaubnis für die Schweiz verfügen.

Touristenvisum: 70 CHF (nur mit Hotelreservierung aus der Ukraine);

Visum: 80 CHF (einmalige Einreise); 120 CHF (zweimalige Einreise); 250 CHF (mehrmalige Einreise, 12 Monate gültig, nicht bei Privatbesuch).

Transitvisum: 50 CHF (zweimaliger Transit); 100 CHF (mehrmaliger Transit).

Gruppenvisum: 50% der jeweiligen Visagebühr pro Person.



Angaben zu Gebühren von hier nicht aufgeführten Visaarten erteilen die konsularischen Vertretungen.

Antragstellung

Persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).

Krankenversicherungspflicht

Grundsätzlich muss in jedem Fall eine in der Ukraine gültige Krankenversicherungspolice für die Aufenthaltszeit abgeschlossen werden. Diese kann in Deutschland derzeit erworben werden bei:

AXA Krankenversicherung Tel: (0361) 37 46 60.

Hansa Merkur, Tel: (030) 20 16 51 40.

Ein Versicherungsschutz einschließlich Evakuierung im medizinischen Notfall per Rettungsflug für die Dauer des Aufenthaltes sollte in jedem Fall bestehen.

Unterlagen

(a) Reisepass (Original) mit einer leeren Seite (b) Antragsformular. (c) 1 Passfoto in Deutschland und in Österreich (2 Passfotos in der Schweiz). (d) Gebühr (EC-/Maestro-Karte oder Überweisung mit Original-Zahlungsbeleg) (Keine Barzahlung in der Schweiz). (e) Krankenversicherungsschein (anerkannte Vertriebspartner in Deutschland: AXA Krankenversicherung AG und Hansa Merkur Reiseversicherung AG). (f) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. (g) Ggf. Einladungsschreiben (Dies hängt von der Nationalität des Antragstellers ab. Die Staatsangehörigen der EU-Mitgliedsstaaten, sowie von Kanada, der Schweiz, Japan, der Türkei, Rumänien und der Slowakei brauchen bei der Beantragung der Visa für Dienst,- Geschäfts,- Wissenschafts- und Privatreisen, sowie im Rahmen des Kultur-, Sport- und Jugendaustausches mit der Aufenthalt in der Ukraine bis zu 6 Monaten keine Einladung. Die Bürger anderer Staaten müssen ein entsprechendes Einladungsschreiben vorweisen). (h) Touristenvisum: Unterlagen, die den touristischen Charakter der Reise bestätigen und von einem Reisebüro, das über eine Referenznummer des ukrainischen Außenministeriums verfügt, bestätigt sind. (i) Sammelvisum: ab 4 Personen, Gruppenliste in dreifacher Ausführung, Reisepass und Antragsformular des Gruppenleiters, Passkopien von allen Gruppenmitgliedern. (j) Transitvisum: Visum für das Zielland, Weiterreiseticket.

Bei der postalischen Antragstellung wird eine Extragebühr von 10 € berechnet. Außerdem müssen ein frankierter und adressierter Rückumschlag und der Zahlungsbeleg über die Visagebühren beigefügt werden. Barbezahlung der Visagebühren ist nicht möglich.

Bearbeitungszeit

Persönlich: Bis zu 6 Werktagen. Postalisch: Bis zu 20 Tage. Touristenvisum: 3 Tage. Expressausstellung (nur persönlich): Max. 3 Tage.

Einreise mit Haustieren



Für alle Haustiere wird ein Gesundheitszeugnis vom Amtsarzt des Herkunftslands benötigt, das maximal 10 Tage vor der Einreise ausgestellt worden sein darf.

Anmerkung: Hunde und Katzen im Alter von unter 3 Monaten sowie Tauben dürfen nicht eingeführt werden.

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