Reisepaß/Visum
Reisepass/Visum
Nein/1
Nein/2
Ja
Ja/1
Ja/2/3
Ja
Nein/1
Nein
Ja
1
2/3
Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder, die für touristische Aufenthalte mit gültigem Personalausweis einreisen können:
[1] (a) EU-Länder: Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Malta und Spanien (Ausnahmen: Staatsangehörige aller hier nicht genannten EU-Länder müssen mit einem Reisepass einreisen);
(b) Übrige Länder: Liechtenstein und Schweiz.
Anmerkung
Die Mitnahme des Reisepasses wird empfohlen, da bei Kontrollen im Land danach gefragt werden kann.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis bis zum vollendeten 16. Lebensjahr und ab 10 Jahren mit Lichtbild oder Eintragung im elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils oder Personalausweis bei einem touristischen Aufenthalt oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass oder Personalausweis bei einem touristischen Aufenthalt.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Deutsche Kinder türkischer Eltern, die nur im türkischen Pass eines mitreisenden Elternteils eingetragen sind, besitzen keinen Aufenthaltstitel für Deutschland, da sie die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben haben. Diese Kinder benötigen zur Wiedereinreise nach Deutschland einen deutschen Kinderausweis, der vor Abreise bei der zuständigen deutschen Behörde beantragt werden muss.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige der folgenden Länder für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):
(a) [2] EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, übrige EU-Länder und Schweiz (Inhaber und Inhaberinnen eines provisorischen Schweizer Passes benötigen seit dem 28.01.2005 für die Einreise in die Türkei ein Einreisevisum. Weiterhin ist die visumsfreie Einreise in die Türkei mit einer gültigen schweizer Identitätskarte oder einem bis zu 5 Jahre abgelaufenen schweizer Pass möglich), (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Belgien, Estland, Großbritannien, Irland (Rep.), Italien, Lettland, Litauen, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Ungarn und Zypern (Siehe dazu auch unter "Visum bei der Einreise" und [2] weiter unten.));
(b) Übrige Länder: Andorra, Argentinien, Bolivien, Brasilien, Bulgarien, Chile, Ecuador, El Salvador, Georgien, Guatemala, Honduras, Hongkong (VR China), Iran, Island, Israel, Japan, Korea (Süd), Liechtenstein, Malaysia, Marokko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, San Marino, Singapur, Trinidad & Tobago, Tunesien, Türkische Republik Nordzypern, Uruguay, Vatikanstadt und Venezuela;
(c) Übrige Länder (für Aufenthalte von bis zu 2 Monaten): Bosnien-Herzegowina, Kroatien und Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.);
(d) Übrige Länder (für Aufenthalte von bis zu 1 Monat): Costa Rica, Kasachstan, Kirgisistan und Macau (VR China).
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 24. Std. mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über bestätigte Weiterreisedokumente verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Visum bei der Einreise
Staatsbürger der folgenden Länder erhalten bei der Einreise ein Visum; Gebühren und Gültigkeitsdauer sind je nach Staatbürgerschaft unterschiedlich und können sich häufig ändern, daher sollte man sich rechtzeitig mit der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen) in Verbindung setzen:
(a) EU-Länder: [3] Belgien, Estland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowakische Republik, Spanien, Ungarn und Zypern;
Übrige Länder: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Australien, Bahrain, Belarus, Georgien, Jordanien, Kanada, Katar, Kuwait, Moldawien, Norwegen, Oman, Rumänien, Russische Föderation, Saudi-Arabien, Serbien und Montenegro, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, USA, und Vereinigte Arabische Emirate.
Visaarten
Touristen-/Geschäftsvisum für einfache und mehrfache Einreise, Arbeits-, Ausbildungs- und Forschungsvisum und Transitvisum. Visa für Staatsbürger der nachstehenden Länder werden auf ein herausnehmbares Blatt im Reisepass eingetragen: Korea (Nord), Taiwan (China) und Zypern (griechischer Teil).
Visagebühren
Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Gültigkeitsdauer
Unterschiedlich. Transitvisum: bis zu 1 Woche.
Antragsstellung
Persönlich beim Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Unterlagen
(a) Reisepass, der bei Antragstellung noch mindestens 6 Monate gültig ist. (b) 1 Passfoto. (c) Antragsformular. (d) Gebühr. (e) Verdienstbescheinigung. (f) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. (g) Ggf. Einladungsschreiben des türkischen Geschäftspartners.
Bearbeitungszeit
Unterschiedlich, abhängig von der Nationalität des Antragstellers.
Einreise mit Haustieren
Für Hunde und Katzen wird ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bescheinigt, dass das Tier gesund ist.
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