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Informationen Tschechien (Tschechische Republik)

» Reisepass & Visum Tschechien (Tschechische Republik)

Reisepaß/Visum

Reisepass/Visum

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Reisepass

Allgemein erforderlich. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass während des Aufenthalts gültig sein, besteht Visumpflicht, muss er noch mindestens 3 Monate über die geplante Aufenthaltsdauer bzw. über das Visum hinaus gültig sein. Ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder, die mit einem gültigen Personalausweis einreisen können. Alle Reisedokumente, die an der Grenze vorgelegt werden, müssen mit einem Lichtbild versehen sein:

(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreichs, übrige EU-Länder und Schweiz,

(b) Übrige Länder: Island, Liechtenstein und Norwegen.

Einreise mit Kindern



Deutsche:
Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder Eintragung im Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (kein Lichtbild nötig) oder Personalausweis oder Kinderreisepass.

Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.

Österreicher: Eintragung im Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (kein Lichtbild nötig) oder Personalausweis oder eigener Reisepass.

Schweizer: Eintragung im Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (kein Lichtbild nötig) oder Personalausweis oder eigener Reisepass.

Anmerkung: Kinder unter 15 Jahren, die im Reisepass der Eltern eingetragen sind, benötigen kein separates Visum. Kinder, die einen eigenen Reisepass besitzen, müssen ein separates Visum beantragen.

Achtung: Alleinreisende Minderjährige müssen über eigene reguläre Reisedokumente verfügen. Die Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil ist problemlos möglich. Sind Kleinkinder in Begleitung Fremder, ist die beglaubigte Vollmacht der Sorgeberechtigten, möglichst in tschechischer Sprache, zur Vermeidung von Komplikationen empfehlenswert.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder:

(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz für Aufenthalte bis zu 90 Tagen (Großbritannien bis zu 6 Monaten, Zypern bis zu 30 Tagen);

(c) Übrige Länder: Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hongkong (VR China), Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Liechtenstein, Macau (VR China), Malaysia, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Rumänien (bis zu 30 Tagen), San Marino, Singapur (bis zu 30 Tagen), Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela für Aufenthalte bis zu 90 Tagen.

Transit

Transitreisende, die weiterfliegen ohne den Transitraum zu verlassen, benötigen kein Transitvisum. Staatsbürger von Afghanistan, Äthiopien, Bangladesch, Eritrea, Ghana, Indien, Irak, Iran, Kongo (Dem. Rep.), Libanon, Nigeria, Pakistan, Somalia, Sri Lanka und Syrien benötigen immer ein Transitvisum.

Visaarten

Touristenvisum, Transitvisum (einfach und doppelt), Flughafenvisum, Arbeitsvisum.

Visagebühren

Je nach Nationalität und Visaart unterschiedlich, genaue Angaben von der Botschaft (s. Adressen). Visa sind kostenlos für Staatsangehörige von Afghanistan, Albanien, Ecuador, Japan, Pakistan, Seychellen, Südafrika und Zypern sowie für Kinder unter 15 Jahren.

Gültigkeitsdauer

Je nach Nationalität und Visaart verschieden. Weitere Informationen von den konsularischen Vertretungen.

Meldepflicht

EU-Staatsangehörige sowie Schweizer ohne oder mit einer vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung, sowie ihre Nicht-EU-Familienangehörige, sind jedoch verpflichtet, ihren Aufenthaltsort innerhalb einer Frist von 30 Tagen seit ihrer Einreise in die Tschechische Republik bei der örtlich zuständigen Fremdenpolizei in der Tschechischen Republik anzumelden. Nähere Angaben von der Botschaft (s. Adressen). Visumpflichtige müssen sich innerhalb von 3 Arbeitstagen nach ihrer Ankunft polizeilich anmelden.

Antragstellung

Persönlich beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen) bzw. am Grenzübergang.

Unterlagen

(a) Antragsformular (2 für Doppeltransitvisum). (b) 1 Passfoto neueren Datums. (c) Reisepass, der noch mindestens 90 Tage über das Rückreisedatum gültig sein und eine freie Seite haben muss. (d) Gebühr in bar. (e) Gültige Krankenversicherung. (f) Dokumente, die die finanzielle Sicherheit bestätigen, z.B. Kreditkarten, Kontoauszüge. (g) Ggf. Aufenthaltsberechtigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. (h) Für Personen, die jünger als 15 Jahre sind, ist das schriftliche Einverständnis des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) erforderlich, sofern das Kind nicht in deren Begleitung reist.

Bearbeitungszeit

Mindestens 1-2 Wochen, maximal 30 Tage.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel (1060 Kc (ca. 35 €) pro Tag und pro Person verfügen.

Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen an die Botschaft. Bei Aufenthalten von über drei Monaten sind EU-Staatsangehörige berechtigt, eine "Aufenthaltserlaubnis-EG" zu beantragen. Auskünfte darüber erteilt entweder die für den bisherigen Wohnort zuständige tschechische Auslandsvertretung oder die für den Aufenthaltsort in der Tschechischen Republik zuständige Dienststelle der Ausländerpolizei.

Einreise mit Haustieren



Für Tiere aus allen Ländern wird pro Tier ein Gesundheitszeugnis der staatlichen tierärztlichen Verwaltung benötigt, wenn das Tier länger als 3 Monate in der Tschechischen Republik bleibt.

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gelten die folgenden zusätzlichen Vorschriften:

Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.

Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.

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