Reisepaß/Visum
Reisepass/Visum
Nein/1
Nein
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Reisepass
Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein. Ausgenommen sind Staatsangehörige der [1] Bundesrepublik Deutschland, Österreichs, der übrigen EU-Länder und der Schweiz, Gibraltar, Kroatien und Liechtenstein, die mit einem gültigen Personalausweis einreisen können.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis in Kombination mit dem Personalausweis oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder Kinderreisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Personalausweis oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Personalausweis oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Im elterlichen Reisepass eingetragene Kinder benötigen kein separates Visum.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder:
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen;
(b) Übrige Länder (für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen): Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, El Salvador, Gibraltar, Guatemala, Honduras, Hongkong (China), Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Liechtenstein, Macau (China), Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Rumänien, San Marino, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela.
(c) Übrige Länder (für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen): Malaysia.
(d) Übrige Länder (für Aufenthalte von bis zu 14 Tagen): Singapur.
(e) Übrige Länder (für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen unter den folgenden Bedingungen): Staatsbürger von Bosnien-Herzegowina, Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), der Russischen Föderation, Serbien und Montenegro und der Türkei benötigen für den Transit oder für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen kein Visum, sofern sie entweder im Besitz einer bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültigen Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigung für ein EU- oder EFTA-Land sind. Die oben genannten Nationalitäten benötigen für den Aufenthalt von bis zu 15 Tagen kein Visum, wenn sie eine mindestens 15 Tage gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein EU- oder EFTA-Land oder ein Schengen-Visum haben. Die oben genannten Nationalitäten benötigen für den Transit kein Visum, wenn sie eine mindestens 5 Tage gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein EU- oder EFTA-Land oder ein Schengen-Visum haben, mit Ausnahme der Staatsbürger von Bosnien und Herzegowina, für welche eine gültige Aufenthaltsgenehmigung bzw. ein Schengener Staaten Visum Typ C für die Zeit der Reise ausreichen.
(f) Inhaber einer EU-Aufenthaltsgenehmigung aus allen Ländern, außer den in (e) aufgezählten, für den Transit durch Slowenien.
Visaarten
Einreise- und Transitvisum.
Visagebühren
Deutschland, Österreich
Für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen brauchen Deutsche und Österreicher kein Visum. Für Aufenthalte von über 90 Tagen müssen Deutsche und Österreicher eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder Österreich haben.
Einfaches und mehrfaches Einreisevisum:
35 € (Aufenthalt bis zu 30 Tagen);
35 € (Aufenthalt bis zu 90 Tagen).
Transitvisum: 35 € (einmalige Durchreise, gültig für einen Monat).
Schweiz
Einfaches und mehrfaches Einreisevisum:
55 CHF (Aufenthalt bis zu 30 Tagen);
55 CHF (Aufenthalt bis zu 90 Tagen, einmalige Einreise)
55 CHF (Aufenthalt bis zu 60 Tagen, zweimalige Einreise)
55 CHF (Aufenthalt ab 90 Tagen, mehrmalige Einreise).
Transitvisum: 55 CHF (einmalige und mehrmalige Durchreise).
Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz haben.
Gültigkeitsdauer
Einfach- und Mehrfachvisum: 1 bis 3 Monate. Transitvisum: max. 7 Tage.
Antragstellung
Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Mehrfachvisa werden nur unter bestimmten Voraussetzungen auf schriftliches Gesuch hin (meist für Geschäftsreisen) ausgestellt.
Unterlagen
(a) Reisepass, der noch mindestens 1 Monat nach der Ausreise gültig ist und 1 Kopie (b) Antragsformular. (c) Passfoto. (d) 1 Lichtbild. (e) Gebühr. (f) Dokumente, die den Zweck der Reise belegen (z.B. Hotelbuchungsnachweis, Rückreiseticket, Einladung von einem Geschäftspartner in Slowenien etc.). (g) Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz und eine Kopie des Dokuments. (h) Personen, die in Deutschland ein Visum beantragen, müssen einen mindestens 3 monatigen Aufenthalt in Deutschland nachweisen können. (i) Eventuell muss bei der Beantragung ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel erbracht werden. (j) Bestätigung des Arbeitgebers oder eine Kopie des Arbeitsvertrages oder Lohnabrechnungen für die letzten drei Monate.
Bearbeitungszeit
Maximal 14 Tage.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen, mindestens über 15.000 SLT pro Erwachsenen und Tag und über mindestens 7.500 SLT pro Minderjährigen und Tag.
Einreise mit Haustieren
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.