Reisepaß/Visum
Reisepass/Visum
Nein
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Nein
Nein
Reisepass
Allgemein erforderlich. Besteht keine Visumpflicht muss der Reisepass während des Aufenthalts gültig sein. Falls ein Visum erforderlich ist, muss der Reisepass mindestens 3 Monate über die Gültigkeitsdauer des Visums (in der Regel 6 Monate) gültig sein.
Staatsbürger folgender Länder können mit einem gültigen Personalausweis einreisen:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Liechtenstein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Personalausweis oder Kinderreisepass. Die Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils wird nicht akzeptiert.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Kinder unter 16 Jahren, die im Reisepass der Eltern eingetragen sind, benötigen kein eigenes Visum.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (sofern nicht anders angegeben):
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz(Tschechische Republik für unbegrenzte Aufenthalte, Großbritannien für 180 Tage, Italien und Zypern für 30 Tage);
(b) Übrige Länder: Andorra, Argentinien, Australien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, El Salvador, Georgien, Guatemala, Honduras, Hongkong (China), Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Liechtenstein, Macau (China), Malaysia, Mexico, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Singapur, Uruguay, USA und Venezuela;
(c) Übrige Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen): Bolivien, Rumänien, San Marino und Vatikanstadt.
Visaarten
Transitvisum, Einfach- und Mehrfachvisum.
Visagebühren
Die Visumgebühren sind wechselkursabhängig und abhängig von der Nationalität des Antragstellers (gestaffelte Preise). Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Weitere Informationen von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Gültigkeitsdauer
Transitvisum: 5 Tage. Besuchsvisum: i. Allg. 6 Monate ab Ausstellung für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Generalkonsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Unterlagen
(a) Antragsformular. (b) 1 Passfoto. (c) Reisepass (muss mind. 3 Monate über die Visageltungsdauer gültig sein und eine freie Seite enthalten). (d) Gebühr in bar oder per Postanweisung. (e) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
Bearbeitungszeit
1-2 Tage.
Meldepflicht
Die Besucher der Slowakischen Republik, die ein Visum benötigen, sind verpflichtet, sich binnen 3 Arbeitstagen nach der Einreise in die Slowakische Republik bei der örtlich zuständigen Ausländerpolizeistelle der Slowakischen Republik anzumelden. Die Meldepflicht betrifft nicht die Ausländer, die in einem Hotel untergebracht werden.
Ausländer, die kein Visum benötigen, müssen sich nur dann innerhalb von 3 Tagen nach ihrer Ankunft polizeilich zu melden, wenn sie die visabefreite Aufenthaltsdauer überschreiten wollen.
Ausreichende Geldmittel
Die Besucher der Slowakischen Republik sind verpflichtet, genügend finanzielle Mittel in Höhe ca. 64 € pro Erwachsenen und Tag (Kinder bis 16 Jahre die Hälfte) mitzuführen. Als Nachweis der finanziellen Mittel können z.B. Bargeld, Auszug aus dem Konto, das in der SR geführt wird, Voucher, ein Beleg über Bezahlung der Dienstleistungen auf dem Gebiet der SR, Einladung usw. dienen. Kreditkarten werden nicht als Nachweis der finanziellen Mittel akzeptiert.
Krankenversicherungspflicht
Ausländer sind verpflichtet, bei der Grenzkontrolle auf Aufforderung die abgeschlossene Krankenversicherung für die Slowakische Republik nachzuweisen. Es besteht keine Möglichkeit, die Krankenversicherung an der Grenze abzuschließen.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an die Botschaft.
Einreise mit Haustieren
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gelten die folgenden zusätzlichen Vorschriften:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.