Reisepaß/Visum
Einreisebeschränkungen
Staatsbürgern von Taiwan (China) sowie Inhabern von Pässen, die vom ehemaligen Jugoslawien ausgestellt wurden und die Seriennummern der abgetrennten Staaten Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Slowenien tragen, wird die Ein- und Durchreise in Serbien und Montenegro verweigert.
Reisepass/Visum
Ja
Nein
Nein
Ja
Nein
Nein
Ja
Nein
Nein
Ja
Nein
Nein
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens für die Dauer des Aufenthaltes (bei Visumfreiheit 3 Monate) gültig sein.
Ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder, die mit einem Personalausweis in die Teilrepublik Montenegro einreisen können:
(a) Bosnien-Herzegowina und Kroatien.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis (für den Kosovo mit Lichtbild) oder Eintragung in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Kinder, die im elterlichen Reisepass eingetragen sind, müssen auch im Visum des Elternteils eingetragen sein.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen Staatsbürger folgender Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (sofern nicht anders angegeben):
a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, die übrigen EU-Länder und die Schweiz;
b) Übrige Länder: Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Britische Überseegebiete, Chile, Costa Rica, Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Kuba, Liechtenstein, Mexiko (bis zu 6 Monate Aufenthalt), Monaco, Neuseeland, Norwegen, San Marino, Seychellen, Singapur, Tunesien und USA;
(c) Übrige Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen): Belarus und Bulgarien.
Anmerkung: (a) Erfolgt nach einer (visumsfreien) Einreise über Montenegro die Weiterreise bzw. Ausreise über Serbien, sollte der Gesamtaufenthalt in beiden Teilrepubliken nicht länger als 3 Monate dauern, da ansonsten aus serbischer Sicht ein visumspflichtiger Aufenthalt vorliegt. (b) Die Einreise in das Kosovo ist sowohl auf dem Landweg wie auch auf dem Luftweg für die oben genannten Nationalitäten visumsfrei. Da an der administrativen Grenze zwischen Kosovo und Serbien von den serbischen Behörden keine Einreisestempel erteilt werden, ist eine Ausreise aus dem Kosovo über Serbien hingegen nur möglich, wenn vorher auch die Einreise über Serbien oder Montenegro erfolgt ist und die Gesamtreisedauer 3 Monate nicht übersteigt.
Geschäftsreisende
EU-Länder und die Schweiz: (a) Bei Aufenthalten in der Republik Serbien, die länger als 3 Monate dauern oder wenn eine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird, ist weiterhin ein Einreisevisum erforderlich. (b) Die Einreise in die Republik Montenegro ist unabhängig von Aufenthaltszweck oder -dauer visumsfrei möglich.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über die notwendigen Reiseunterlagen sowie über eine bestätigte Sitzplatzreservierung verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Meldepflicht
Ausländer, die sich länger als 3 Tage im Land aufhalten, müssen sich polizeilich registrieren lassen. Organisationen, die Ausländern Unterkunft gegen Entgelt bieten, sowie Bürger von Serbien und Montenegro, zu denen Ausländer zu Besuch kommen, sind verpflichtet, deren Aufenthalt innerhalb von 12 Stunden ab Zeitpunkt der Ankunft in Serbien und Montenegro bei der Abteilung für innere Angelegenheiten im Aufenthaltsort anzumelden. Ausländer, die keine der oben angeführten Arten von Unterkunft benutzen, sind verpflichtet, ihren Aufenthalt oder die Änderung ihres Wohnortes innerhalb von 24 Stunden ab dem Wechsel des Aufenthaltsortes oder der Wohnung polizeilich anzumelden.
Visaarten
Visum für Touristenreisen, Geschäfts- und Transitvisa. Gültigkeit und bewilligte Aufenthaltsdauer sind unterschiedlich.
Visagebühren
Die Gebühren sind je nach Nationalität verschieden gestaffelt, Angehörige mancher Länder sind von den Visagebühren befreit und zahlen lediglich eine geringe Bearbeitungsgebühr. Näheres von der zuständigen konsularischen Vertretung.
Antragstellung
Persönlich bei den Generalkonsulaten bzw. der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Unterlagen
Touristenreisen: (a) 2 Antragsformulare. (b) Gültiger Reisepass mit 1 leeren Seite. (c) Zwei Passfotos. (d) Buchungsbestätigung der Hin- und Rückreise. (e) Gebühr. Privatreisen/Geschäftsreisen: (f) Vom jeweiligen Gemeindeamt/Gericht beglaubigte Einladung der jeweiligen Kontaktperson /Geschäftspartner in Serbien und Montenegro.
Bearbeitungszeit
Nur persönliche Antragstellung, Bearbeitung am gleichen Tag.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Aufenthaltsgenehmigung
Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in der Republik Montenegro muss im Land eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Weitere Anfragen an die konsularischen Vertretungen.
Einreise mit Haustieren
Für Hunde und Katzen wird ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt aus dem Herkunftsland benötigt, das bestätigt, dass das Tier gesund ist.