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Informationen Portugal

» Reisepass & Visum Portugal

Reisepaß/Visum

Einreisebeschränkungen

Die Regierung von Portugal akzeptiert keine somalischen Reisepässe, die nach dem 31. Januar 1991 ausgestellt oder erneuert wurden.

Reisepass/Visum

Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein
Anmerkung

Portugal ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 6 Monate gültig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass während des Aufenthalts gültig sein. Je nach Nationalität darf er (Deutschland max. 1 Jahr, Österreich und Schweiz max. 5 Jahre) abgelaufen sein. Ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder, die mit gültigem Personalausweis einreisen können:

(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;

(b) Übrige Länder: Island, Liechtenstein und Norwegen.

Einreise mit Kindern



Deutsche:
Deutscher Kinderausweis oder Eintragung im elterlichen Reisepass bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, wenn der Elternteil das Kind begleitet oder Personalausweis oder Kinderreisepass.

Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.

Österreicher: Eintragung im elterlichen Reisepass bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, wenn der Elternteil das Kind begleitet oder Personalausweis oder eigener Reisepass.

Schweizer: Eintragung im elterlichen Reisepass bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, wenn der Elternteil das Kind begleitet oder Personalausweis oder eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Minderjährige unter 18 Jahren, die alleine nach Portugal reisen, müssen eine/n Betreuer/in in Portugal vorweisen können, sonst kann ihnen die Einreise verwehrt werden.

Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:

(a) Unter REISEPASS aufgeführte Länder: Siehe oben;

(b) Übrige Länder: Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hongkong (VR China), Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Macau (VR China), Malaysia, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Panama, Paraguay, Rumänien, San Marino, Singapur, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela;

(c) Staatsangehörige aller nicht aufgeführten Länder, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.

Anmerkung

Für Madeira und die Azoren gelten die gleichen Einreisebestimmungen wie für Portugal.

Transit

Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Staatsangehörige mancher Länder benötigen jedoch in jedem Fall ein Transitvisum. Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.

Visaarten

Kurzzeit-, Transit- und Flughafentransitvisum.

Visagebühren

Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Gültigkeitsdauer

Je nach Visaart und Nationalität verschieden. Transitvisa sind maximal 5 Tage gültig.

Antragstellung

Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Schengen-Visum

Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den portugiesischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur noch in Individualfällen ausgestellt.

Unterlagen

Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Adressen).

Schengen-Visum: (a) gültiges Reisedokument (z. B. Reisepass), im dem das Visum angebracht werden kann. Die Dauer der Gültigkeit dieses Reisedokuments muss jene des Visums um drei Monate überschreiten. (b) Ggf. alle Dokumente, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden portugiesischen Arzt oder in einem portugiesischen Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen. Diese Unterlagen sind normalerweise nur im Original beweiskräftig. (c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung; (wenn der Ausländer keinen Kreditnachweis liefern kann, muss er über 38 € pro geplanten Aufenthaltstag verfügen, wenn er privat untergebracht ist, und über 50 € pro geplanten Aufenthaltstag, wenn er im Hotel logiert. (d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Reiseunfallversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen. Die Übernahmeverpflichtungen, die am diplomatischen oder konsularischen Posten vorgelegt werden, sind nur gültig, wenn gleichzeitig damit ein Dokument vorgelegt wird, aus dem hervorgeht, dass der Bürge die portugiesische Staatsangehörigkeit besitzt oder sich unbegrenzt in Portugal aufhalten darf (z. B. Kopie des Personalausweises), sowie ein Lohnzettel oder Dokumente, die die Einkünfte und die Zahlungsfähigkeit des Bürgen bestätigen. (e) Visumgebühr. (f) 2 Lichtbilder. (g) 1 ausgefülltes Antragsformular.

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Bearbeitungszeit

Je nach Visaart unterschiedlich. Einzelheiten von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).

Aufenthaltsgenehmigung

Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).

Ausreichende Geldmittel

Alle Ausländer, ausschließlich Staatsbürger der EU- und EFTA-Länder (außer Liechtenstein und Schweiz) müssen über eine Geldsumme von 74,82 € plus 39,90 € pro Tag verfügen, wenn sie kein gültiges Rück- oder Weiterreiseticket vorweisen und keine bezahlte Unterkunft belegen könn.

Einreise mit Haustieren



Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:

Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.

Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.

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