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Nur für die Einreise nach Madeira oder auf die Azoren wird von allen Reisenden, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten einreisen und über ein Jahr alt sind, eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber verlangt. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitpassagiere, die in Madeira oder auf den Azoren den Transitraum nicht verlassen und nicht länger als 4 Tage bleiben.

Vorsichtsmaßnahmen

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen. Eine Infektion mit Hepatitis A-Viren erfolgt fäkal-oral d.h. durch eine Kontakt- oder Schmierinfektion. Das bedeutet, das sowohl durch engen Personenkontakt als auch durch verunreinigtes Trinkwasser oder Nahrungsmittel die Viren übertragen werden können. Ein erhöhtes Risiko stellt daher fäkaliengedüngtes Gemüse (z.B. Salate) oder auch - und vor allem in Küstengebieten - unzureichend gekochte oder gar rohe Meeresfrüchte (z.B. Muscheln und Austern) dar. Daher kann bei einem nennenswerten Risiko eine Impfung gegen Hepatitis A empfehlenswert sein. Anläßlich einer Reise ist es ratsam, eine Hepatitis B-Impfung grundsätzlich in Erwägung zu ziehen.



Zeckenkommen während der Sommermonate in den Wäldern mancher Gebiete vor. Bei Zeckenbefall im Zweifelsfall den Arzt aufsuchen.



Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniase kommt vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.



Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Gesundheitsvorsorge

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Seit dem 1. 1. 2006 ersetzt die EHIC das bisherige Formular E 111. Anmerkung: In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

EHIC-Inhaber wenden sich an das nächstgelegene Gesundheitszentrum (Centro de Saude). Für Arzneimittel muss normalerweise ein Kostenanteil bezahlt werden.

HIV-Test

Für Arbeitsaufenthalte wird ein Gesundheitszeugnis ("Health Certificate") in englischer Sprache verlangt (Formular auf Anfrage über die Botschaft). Für Lissabon gilt dies auch für einen HIV-Test.

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