Reisen | Hotel | Flüge | Mietwagen |  


Lastminute | Frühbucher |

Sie sind hier: » Home  » Alle Länder im Überblick  » Reisepass & Visum Niederlande
Navigation
Startseite
Weitersagen
Disclaimer
Newsletter
Kontakt
Impressum

Mietwagen


   

Informationen Niederlande

» Reisepass & Visum Niederlande

Reisepaß/Visum

Einreisebeschrnkungen

Die Regierung der Niederlande akzeptiert keine somalischen Reisepsse und somalische Reisedokumente.

Reisepass/Visum

Nein Nein Nein/2 Nein Nein Nein/2 Nein Nein Nein/2 Nein Nein Nein/2
Anmerkung

Die Niederlande sind Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens .

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss noch 3 Monate uber den Aufenthalt hinaus gultig sein und EU-Reisepsse mussen whrend des Aufenthalts gultig sein. Staatsangehrige folgender Lnder knnen mit einem gultigen Personalausweis einreisen:

(a) EU-Lnder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, sterreich, ubrige EU-Lnder und Schweiz;

(b) brige Lnder: Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und San Marino.

Anmerkung

[2] Reisende, die keine gultigen Ruck- oder Weiterreisetickets vorweisen knnen, werden eventuell nach einem Nachweis uber ausreichende finanzielle Mittel fur die Dauer des Aufenthaltes gefragt.

Einreise mit Kindern



Deutsche:
Deutscher Kinderausweis bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (ab 14 Jahren mit Lichtbild) oder Eintragung im elterlichen Pass von Kindern, die 13 Jahre oder junger sind, oder Personalausweis oder Kinderreisepass.

Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gultigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist flschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.

sterreicher: Personalausweis oder Eintragung im elterlichen Pass von Kindern, die 13 Jahre oder junger sind, oder eigener Reisepass.

Schweizer: Personalausweis oder Eintragung im elterlichen Pass von Kindern, die 13 Jahre oder junger sind, oder eigener Reisepass.

Anmerkung: Fur die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie fur ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehrige folgender Lnder fur Aufenthalte von bis zu 3 Monaten, sofern sie im Rahmen einer Geschftsreise oder als Touristen einreisen:

(a) Unter REISEPASS aufgefuhrte Lnder: Siehe oben;

(b) brige Lnder: Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hongkong (VR China), Israel, Japan, Kanada, Korea (Sud), Kroatien, Macau (VR China), Malaysia, Mexiko, Neuseeland, Nicaragua, Panama, Paraguay, Rumnien, Singapur, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela;

(c) Staatsangehrige aller nicht aufgefuhrten Lnder, die eine Aufenthaltsgenehmigung fur ein Schengen-Land besitzen, die noch mindestens 3 Monate uber den Aufenthalt hinaus gultig ist.

Transit

Transitreisende, die innerhalb von 72 Stunden mit dem nchsten Anschluss weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, bentigen kein Transitvisum. Diese Regelung gilt nicht fur Staatsburger von Afghanistan, thiopien, Bangladesch, Eritrea, Gambia, Ghana, Irak, Iran, Kongo (Dem. Rep.), Nigeria, Pakistan, Somalia und Sri Lanka. Nhere Angaben von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

Visaarten

Transit- und Einreisevisum (Urlaubs- oder Geschftsreisen).

Visagebuhren

Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Gultigkeitsdauer

Je nach Visaart und Nationalitt unterschiedlich. Transitvisa sind bis zu 5 Tagen gultig.

Antragstellung

Persnlich beim Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Schengen-Visum

Staatsangehrige von visumpflichtigen Lndern mussen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum fur das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zustndigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den niederlndischen Vertretungen in Deutschland und sterreich Visa nur mehr in Individualfllen ausgestellt.

Unterlagen

Je nach Nationalitt, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nhere Angaben erteilen die zustndigen konsularischen Vertretungen. (s. Adressen).

Schengen-Visum: (a) gultiges Reisedokument (z. B. Reisepass), im dem das Visum angebracht werden kann. Die Dauer der Gultigkeit dieses Reisedokuments muss jene des Visums um drei Monate uberschreiten. (b) Ggf. alle Dokumente, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, rztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden niederlndischen Arzt oder in einem niederlndischen Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen. Diese Unterlagen sind normalerweise nur im Original beweiskrftig. (c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Auslnder uber ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten fur Aufenthalt und Ruckreise sowie fur eventuelle Kosten fur seine rztliche Versorgung verfugt, ggf. in Form einer Kostenubernahmeverpflichtung; (wenn der Auslnder keinen Kreditnachweis liefern kann, muss er uber 38 € pro geplanten Aufenthaltstag verfugen, wenn er privat untergebracht ist, und uber 50 € pro geplanten Aufenthaltstag, wenn er im Hotel logiert. (d) Dokument, das beweist, dass der Auslnder auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten fur die Ruckfuhrung aus rztlichen Grunden, die dringende rztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gultigen Reiseunfallversicherung ist. Grundstzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung fur den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss fur das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und fur die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen. Die bernahmeverpflichtungen, die am diplomatischen oder konsularischen Posten vorgelegt werden, sind nur gultig, wenn gleichzeitig damit ein Dokument vorgelegt wird, aus dem hervorgeht, dass der Burge die niederlndische Staatsangehrigkeit besitzt oder sich unbegrenzt in den Niederlanden aufhalten darf (z. B. Kopie des Personalausweises), sowie ein Lohnzettel oder Dokumente, die die Einkunfte und die Zahlungsfhigkeit des Burgen besttigen. (e) Visumgebuhr. (f) 2 Lichtbilder. (g) 1 ausgefulltes Antragsformular.

Unterlagen, die die Niederlndische Botschaft in Bern verlangt: (a) Einen Reisepass, der nach der geplanten Ausreise aus den Niederlanden noch mindestens 3 Monate gultig ist. (b) Eine Aufenthaltsgenehmigung fur die Schweiz, die nach der geplanten Ausreise aus den Niederlanden noch mindestens 2 Monate gultig ist. (c) 1 Einladungsschreiben von einer Kontaktperson in den Niederlanden oder eine besttigte Hotelbuchung. (d) Nachweis ausreichender Geldmittel. (e) 1 Passbild. (f) Ruckholversicherung.

Bearbeitungszeit

Mindestens 14 Tage, in Ausnahmefllen bis zu 3 Monate.

Verlngerung des Aufenthalts

Ein Antrag auf Verlngerung des Visums kann nur bei der Auslnderbehrde im Aufenthaltsort gestellt werden. Das Visum kann nur bis zu einer Aufenthaltsdauer von insgesamt drei Monaten verlngert werden. Eine diese drei Monate uberschreitende Verlngerung wird in sehr besonderen Ausnahmefllen gewhrt. In diesem Fall beschrnkt sich das Visum ausschließlich auf die Niederlande und die Aufenthaltsdauer darf nicht mehr als sechs Monate betragen. Auch die Verlngerung der Gultigkeitsdauer des Visums ist gebuhrenpflichtig.

Aufenthaltsgenehmigung

Nhere Auskunfte erteilt das niederlndische Einwanderungs- und Einburgerungsamt:

Immigratie- en Naturalisatiedienst

Stafafdeling In- en Externe Betrekkingen

Postbus 30125, 2500 GC Den Haag

Tel: (070) 370 31 24/31 44. Fax: (070) 370 31 34.

Einreise mit Haustieren

Fur Papageien und Sittiche aus allen Lndern wird pro Tier ein Gesundheitszeugnis bentigt.

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Lndern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten bentigen einen Heimtierausweis (pet pass) und mussen entweder mit einer deutlich erkennbaren Ttowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gultige Tollwutimpfung, ggf. eine gultige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Fur Hunde, Katzen und Frettchen sowie fur Vgel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zustzliche Vorschrift:

Fur jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis bentigt. Fur den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikrpern durchgefuhrt werden.

Fur Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gultige Tollwutimpfung besttigt, fur die Einfuhr benutzt werden.

Anmerkung: Hunde und Katzen aus Zentral- und Sudamerika durfen nicht in die Niederlande verbracht werden, davon ausgenommen ist Suriname.

Bluecounter Website Statistics Bluecounter Website Statistics