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Duty Free
Duty Free
Folgende Artikel knnen (bei Einreise aus Nicht-EU-Lndern) zollfrei in die Niederlande eingefuhrt werden:
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 250 g Tabak;
1 l Spirituosen uber 22% oder 2 l Spirituosen unter 22% Alkoholgehalt oder
2 l Wein oder8 l Luxemburger Wein;
50 g Parfum und 250 ml Eau de Toilette;
500g Kaffee oder 200g Kaffeeextrakt;
100g Tee oder 40g Teeextrakt;
andere Artikel bis zu einem Gesamtwert von 175 €.
Anmerkung
Alkoholika und Tabwaren knnen nur von Personen eingefuhrt werden, die uber 17 Jahre alt sind. Kaffeeprodukte knnen nur von Personen eingefuhrt werden, die uber 15 Jahre alt sind.
Weitere Informationen uber die Zollbestimmungen sind einer Broschure der Niederlndischen Botschaft zu entnehmen. Anfragen uber Importbestimmungen sollten an die Niederlndische Botschaft oder an die Industrie- und Handelskammer gerichtet werden.
Warenverkehr innerhalb der EU
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist fur Reisende unbeschrnkt, sofern die Waren fur den persnlichen Bedarf und nicht fur den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem durfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. ber den persnlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Und die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht fur den Eigenbedarf bestimmt sind. Fur Reisende aus den neuen EU-Lndern außer Malta und Zypern bestehen bis zur Einfuhrung einer Mindestverbrauchsteuer fur die Einfuhr von Tabakwaren in die alten EU-Lnder lnderspezifische bergangsregelungen, die mit den jeweiligen erlaubten Einfuhrmengen aus Nicht-EU-Lndern identisch sind.
Als persnlicher Bedarf gelten folgende Hchstmengen:
800 Zigaretten (nur Personen ab 17 J.);
400 Zigarillos (nur Personen ab 17 J.);
200 Zigarren (nur Personen ab 17 J.);
1 kg Tabak (nur Personen ab 17 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (nur Personen ab 17 J.);
10 Liter alkoholhaltige Sußgetrnke (Alkopops) (nur Personen ab 17 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (nur Personen ab 17 J.);
90 Liter Wein (davon hchstens 60 Liter Schaumwein) (nur Personen ab 17 J.);
110 Liter Bier (nur Personen ab 17 J.);
10 kg Kaffee (nur Personen ab 15 J.);
Parfums und Eau de Toilette: Keine Beschrnkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge fur den persnlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persnlichen Bedarf whrend der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist fur Reisende unbeschrnkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur minerallsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingefuhrt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgefuhrten Reservebehlter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 20 Litern im Reservebehlter nicht beanstandet.
Wenn daruber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgefuhrt werden, wre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begrunden ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschrnkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkufe zu gewerblichen Zwecken. (Nhere Informationen hinsichtlich Steuern fur Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt der Europischen Kommission.)
Duty-free-Verkauf in der EU
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshfen wurde fur Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, knnen im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Lndern (s.o.).