Reisepaß/Visum
Reisepass/Visum
Ja
Nein
Nein
Ja
Nein
Nein
Ja
Nein
Nein
Ja
1
Nein
Reisepass
Allgemein erforderlich. Alle Dokumente müssen bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes mit Lichtbild in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes mit Lichtbild in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes mit Lichtbild in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige unter 18 Jahren benötigen für die Einreise eine schriftliche Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten Staatsbürger folgender Länder:
(a) [1] EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz (bis zunächst 30. Juni 2006: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern);
(b) Übrige Länder: Barbados, Bosnien-Herzegowina, Botswana, Bulgarien (30 Tage), GUS-Länder (mit Touristen-Voucher oder in organisierter Gruppe), Island, Israel, Japan, Kroatien, Kuba, Liechtenstein, Malaysia (1 Monat), Monaco, Neuseeland, Norwegen, San Marino, Serbien und Montenegro (60 Tage), Türkei (60 Tage), USA und Vatikanstadt.
Transit
Transitreisende, die mit dem selben Flugzeug weiterfliegen und das Flugzeug nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Sondergenehmigung
Staatsangehörige folgender Länder benötigen eine Sondergenehmigung der mazedonischen Behörden für die Visumerteilung: Afghanistan, Ägypten, Algerien, Angola, Äthiopien, Bangladesch, Burundi, Chile, China (VR), Gabun, Ghana, Guatemala, Guinea, Guinea-Bissau, Honduras, Hongkong (nur mit einem abgelaufenen britischen Pass), Indien, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Kamerun, Kongo (Rep.), Libanon, Libyen, Marokko, Moldawien, Niger, Nigeria, Oman, Pakistan, Philippinen, Ruanda, Saudi-Arabien, Senegal, Somalia, Sudan, Syrien, Tunesien, Vereinigte Arabische Emirate und Vietnam.
Visaarten
Einfache, zweifache und mehrfache Einreise, Geschäftsvisum.
Visagebühren
Je nach Nationalität unterschiedlich.
Gültigkeitsdauer
Maximal 90 Tage. Verlängerung vor Ort möglich.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). In Bonn und Bern können Visa nur persönlich beantragt werden.
Unterlagen
(a) Antragsformular. (b) Gültiger Reisepass. (c) Gebühr. (d) 1 Passfoto.
Bearbeitungszeit
2 Tage. 2-3 Wochen bei Staatsbürgern der Länder, für die eine besondere Genehmigung zur Visaerteilung eingeholt werden muss.
Meldepflicht
Ausländer müssen sich innerhalb von 3 Tagen Aufenthalt polizeilich melden. Bei Hotelunterbringung übernimmt dies normalerweise das Hotel.